Handy Vertrag kündigen

vom 30.04.2009, 20:46 Uhr

Vor ein paar Monaten hat A einen Handyvertrag abgeschlossen. Den Anbieter B möchte A jetzt nicht nennen, dieser tut auch nichts zur Sache. A möchte den Vertrag jetzt vorläufig kündigen, denn A kann es sich nicht mehr leisten, da A meinen Job verloren hat. A ist sich aber nicht sicher, ob das Kündigen vom Handyvertrag so einfach geht. Denn A hat ja eigentlich für 24 Monate unterschrieben.

Kann A irgendwie raus aus dem Vertrag? Oder muss A die restlichen Monate abwarten, bis A kündigen kann?

» Pflanzenfreundin » Beiträge: 32 » Talkpoints: 0,00 »



Ehrlich gesagt hat man in solch einem Fall kaum Chancen. Vertrag ist Vertrag. Auf jeden Fall sollte man die AGBs des Anbieters genau durchlesen ob dieser außerordentliches Kündigungsrecht in irgend einer Weise gewährt. Andernfalls muss man warten bis der Vertrag ausläuft.

Die einzige Möglichkeit die mir sonst noch einfällt währe das man sich evtl. mit dem Anbieter einigt die Grundgebühren der restlichen Monate auf einmal zu zahlen, um so den Vertrag vorzeitig zu beenden. Aber das ist in diesem Fall wegen der finanziellen Seite von Herrn/Frau A nicht möglich.

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» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Um hier die Kosten zu senken oder gar den Kosten aus dem Weg zu gehen, würden sich zwei Wege und Möglichkeiten anbieten, die ich bei meinem Anbieter hätte, ohne jetzt zu wissen, bei welchem Anbieter A ist, da dieser ja nicht genannt wird.

Bei einigen Netzbetreibern schließt man einen Vertrag ab, der allerdings nur die Bindung zum Netzbetreiber, nicht aber die Bindung zum Tarif darstellt. Sprich: A hat beim Netzbetreiber ABC123 über den Tarif ZZ-1 einen Vertrag abgeschlossen, natürlich für 24 Monate gebunden. In diesem Fall verpflichtet sich A nur, dass er 24 Monate beim Netzbetreiber ABC123 bleibt, allerdings nicht, dass er 24 Monate lang den Tarif ZZ-1 beibehält. Aus diesem Grund ist es möglich, den Tarif zu wechseln, wobei ab und an Bearbeitungskosten anfallen, die aber minimal sind.

Desweiteren würde sich die Möglichkeit anbieten, mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen und sich über die Kosten bei einer frühzeitigen Beendigung der Bindungswirkung zu erkundigen. Dann zahlt man eine bestimmte Summe und beendet dann den Vertrag, wie hoch diese allerdings ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden.

Auch würde sich dann zum Schluss noch die Möglichkeit anbieten, den Handyvertrag an irgendjemanden zu übertragen. Allerdings wird das niemand einfach so machen, sodass man wohl dazu eine Ermäßigung oder Prämie dazugeben muss.

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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