30 Jahre Haft für geklauten Doughnut ?
Im US-Staat Missouri hat ein Mann versucht, einen Doughnut (ein Gebäckteil im Wert von 52 US Cent) zu stehlen. Als er das Geschäft verlassen wollte, wurde er von einer Angestellten, die den versuchten Diebstahl bemerkt hatte, gestellt.
Um zu entkommen, schubste er die Verkäuferin zur Seite. Genau dieser Schubs könnte ihn nun teuer zu stehen kommen, denn in Missouri wird dadurch aus einem Ladendiebstahl ein schwerer Raubüberfall, für den bis zu 15 Jahre Gefängnis verhängt werden kann.
Die Haftzeit könnte auf das Doppelte ansteigen, da der Täter schon mehrmals vorbestraft ist, unter anderem für Drogenbesitz, Diebstahl und Brandstiftung.
Ist ein Raubüberfall nicht eine Tat, bei der man jemanden überwältigt oder bedroht, um ihn dann auszurauben?
In diesem Fall, wäre es ja genau umgekehrt: Erst der Diebstahl und dann die Gewaltanwendung. Und er hat nur "Gewalt" angewandt, um flüchten zu können, nicht um den Diebstahl überhaupt begehen zu können.
Naja, die Amerikanischen Gesetze soll mal erst einer verstehen.
Ich wäre da selbst als Richter stutzig, wenn ich jemanden wegen eines geklauten Donuts sein halbes Leben lang einsperren lasse.
Da kann ich dann auch verstehen, warum letztens ein Amerikaner Gott aus Protest gegen solche Urteile angeklagt hat.
Eddy hat geschrieben:Ist ein Raubüberfall nicht eine Tat, bei der man jemanden überwältigt oder bedroht, um ihn dann auszurauben?
In diesem Fall, wäre es ja genau umgekehrt: Erst der Diebstahl und dann die Gewaltanwendung. Und er hat nur "Gewalt" angewandt, um flüchten zu können, nicht um den Diebstahl überhaupt begehen zu können.
Ähm... Falsch! Im deutschen Strafrecht sieht das Ganze genauso aus, siehe § 252 StGB: "Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt [...], um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen." Und auch ein leichter Schubser ist eben auch "Gewalt"...
Bei uns in Deutschland steht auf Diebstahl eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auf Raub steht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen (was wohl bei einem Doughnut zutrifft ) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Also wäre ein vorbestrafter Dieb bzw. Räuber auch nicht nur mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon gekommen!
Bei uns ist es also im Prinzip das gleiche, nur ist die Höhe der Strafe im USA-Staat Missouri eben etwas höher angesetzt als hierzulande...
Gruß,
yakumo
yakumo56 hat geschrieben:Also wäre ein vorbestrafter Dieb bzw. Räuber auch nicht nur mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon gekommen!
Ah ok, aber ich denke schon, dass man auch hier nicht wegen eines Donuts hinter Gitter muss - mit viel Glück wird sogar die Anzeige fallen gelassen.
Ich habe es selbst bei einem Freund erlebt, der auf einem Parkplatz Autogefahren ist und erwischt wurde.
Normalerweise gibt es da Sozialstunden und eine Führerscheinsperre von 1-2 Jahren. Aber weil es "nur" auf einem Parkplatz war, wurde das Verfahren eingestellt. In dem Fall ist es auch "nur" ein Donut - und zum Glück haben die Richter bei uns einen gewissen Freiraum, was die Urteilsfällung angeht.
Klar, kann man jemanden für 5 Jahren ins Gefängnis stecken, aber das ist einfach nicht sachgemäß. Manche Leute bekommen ja für 'nen Banküberfall (was ja auch ein reiner Raubüberfall ist) 'nur' 5-10 Jahre ...
Naja, das man wegen Dounats hinter Gitter kommt, kann ja nur in den USA passieren. Da bekommen Leute Schadensersatz, weil sie von Mc Donalds dick werden und vom Rauchen Krebs bekommen. Irgendwie kann man da Geld mit "Leute verklagen" machen und muss nicht mal mehr arbeiten.
Einer hatte doch seine Wäscherei verklagt, weil die Hose weg war! Obwohl die Hose dann wieder auftauchte, die eh einen geringen Wert hatte, hat er einen Schadenseratz bekommen, da konnte er sich 200 Hosen von kaufen.
Also merke: Niemals einen Donat klauen, wenn man mal in den USA im Urlaub ist, sonst muss man gleich für 30 Jahre da bleiben.
LG jmlsi
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