Zeitschriften Abo - Preise während Abolaufzeit erhöhen?

vom 18.04.2009, 19:27 Uhr

Hallo,
ich habe mir vor in den nächsten Tagen ein Zeitschriften Abo zu holen. Das Jahresabo der Wirtschafswoche kostet 180,00 Euro, demnach zahlt man pro Ausgabe rund 3,20 Euro. Wenn man sich die Zeitschrift im Handel kauft, dann zahlt man pro Ausgabe 3,90 Euro. Nur mal angenommen der Verlang erhöht den Preis der Ausgabe auf zum Beispiel 5,00 Euro.

Ich als Abonnent habe ja im Voraus die 180,00 Euro für ein Jahr bezahlt, müsste ich dann aber ab der nächsten Ausgabe auch 5,00 Euro bezahlen, also müsste ich dann den Differenz Betrag für die restliche Abozeit an den Verlag überweisen? Oder würde ich während meines Jahresabo immer den gleichen Preis bezahlen, also müsste ich dann nicht noch mal was bezahlen?

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich vermute mal, das du für das vorausbezahlte Abojahr den alten Preis zahlen wirst. Ab dem kommenden dann den erhöhten, neuen Preis. Es wäre für den Verlag sicherlich zuviel Arbeit, alle Abonnenten anzuschreiben und das Geld nachzufordern, dann darauf zu achten, dass auch gezahlt wird. Kündigt ein Kunde deswegen, die ganze Abwicklung diesbezüglich durchzumachen. Denn ein Sonderkündigungsrecht hat der Abonnent dann ja, da er das Abojahr ja schon im vorausgezahlt hat. Zum Vertragsabschluss stand ja der Preis von 3,20 Euro fest, bei 5 Euro würden viele vielleicht gar niciht abgeschlossen haben.

Eigentlich müsste sowas auch im Kleingedruckten zum Vertrag stehen, was in solch einem Fall ist. Irgendwie etwas, was im Falle von Preiserhöhungen passiert. Oder gibts jährlich einen neuen Vertrag zum unterschreiben, beispielsweise, weil das Abo nur jährlich "gekauft" wird und danach automatisch enden würde?

Wie gesagt, der einfachste Weg ist sicherlich, das Jahr zum günstigen Preis ablaufen zu lassen, und ab dem neuen dann den neuen Preis zu fordern. Sicherlich würde in diesem Fall auch ein Schreiben an die Abonnenten rausgehen, in dem sie darüber informiert werden und somit rechtzeitig kündigen könnten.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn ich wirklich mal ein Abonemennt abschließe dann mache ich das neben dem Bedürfnis diese Zeitung auch zu lesen auch um eine Prämie abzugreifen und natürlich auch um von den unweigerlichen Preiserhöhungen verschont zu bleiben. Im Kleingedruckten der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird man davon nichts lesen aber es ist üblich die Abonennten erst bei Fälligkeit der nächsten Rechnung damit zu behelligen. Ich vermute mal dass der erhöhte Verwaltungsaufwand und eventuelle Mahnungen beziehungsweise die wahrscheinliche Verärgerung der Kunden bei diesen Überlegungen eine Rolle spielt.

Wenn ich eine Zeitung abonniere bezahle ich meistens für ein Jahr im Vorraus, gerade bei Tageszeitungen ist das von Vorteil da manchmal in diesem Zeitraum zwei Preiserhöhungen anstehen. Ich habe bisher noch nicht erlebt dass ich zwischendurch extra zur Kasse gebeten wurde. Das war bei der lokalen Zeitung genauso wie bei der Wirtschaftswoche, Mickey Mouse oder der Fernsehzeitung. Wie das aber bei halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlung der Rechnung gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht ob solch eine Preiserhöhung ein Kündigungsgrund ist und damit der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden ist. Bei den Autoversicherungen ist es ja auch möglich bei Erhöhung der Beiträge ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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