Mietvertrag und Trennung
Hallo!
Eheleute X wohnen seit 5 Jahren in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag läuft auf beider Namen. Aber unterschrieben hat damals vor 5 Jahren nur Ehemann X . Ehemann X ist aus der Wohnung bereits vor 2 Monaten ausgezogen und Ehefrau X vor einem Monat.
Nun kommt Vermieter Y und will von der Ehefrau X die ausstehende Miete haben. Diese hat sich aber drauf verlassen, dass ihr Ehemann X die Wohnung bereits gekündigt hatte und da sie den Mietvertrag damals nicht mit unterschrieben hat, hat sie auch nicht weiter nachgefragt und auch keine Kündigung geschrieben bzw. unterschrieben.
Kann Vermieter Y jetzt die Miete von der Ehefrau X fordern?`Ehefrau X wohnt jetzt bei den Eltern und nicht mehr zur Miete, würde also gerne die Kosten für den Mieterbund auch gerne sparen undnicht extra eintreten und Geld für einen Rechtsanwalt hat sie auch nicht. Kann Ehefrau X dem Vermieter Y einen Brief schreiben, indem sie darauf hinweist, dass der Vertrag nicht mit ihr zustande gekommen ist, weil sie nciht unterschrieben hat oder gilt dass, was im Mietvertragskopf steht. Dort steht Eheleute X.
Hallo!
Soweit ich weiß, gilt ein Mietvertrag nur, wenn er auch unterschrieben wurde. da Frau X in dem Fall nicht unterschrieben hat, ist wohl auch nicht für die noch ausstehende Mietzahlung verantwortlich.
Da sie nicht unterschrieben hat, ist es auch richtig, dass sie keine Kündigung geschrieben hat. Mein Freund und ich, stehen beide im Mietvertrag, dass heißt, dass wir auch beide kündigen müssten, wenn wir ausziehen wollen. Es war uns auch wichtig, dass wir beide drin stehen und auch beide unterschreiben. Frau X kann also nicht für irgendwelche Zahlungen zur Verantwortung gezogen werden.
Hallo Diamante,
ich war vor 6 Jahren genau in der gleichen Lage und zwar habe ich mich von meinem Exmann getrennt und wir standen auch beide im Mietvertrag. Allerdings hatten wir auch beide dafür unterschrieben. Als ich dann ausziehen wollte, haben wir gemeinsam die Kündigung geschrieben und uns geeinigt, das mein damaliger Mann noch die 3 Monate dort wohnen bleibt und so auch für die Kosten aufkommt. Ich wurde dann also von unserem Vermieter aus dem Vertrag ausgetragen und mein damaliger Mann war dann für die Kündigungsfrist der alleinige Mieter.
Also da in deinem Fall aber die Frau X nicht unterschrieben hat, hätte der Vermieter nachdem Auszug von Herr X gleich einen neuen Mietvertrag mit Frau X machen müssen um irgendwelche Ansprüche stellen zu können.
Der Vermieter kann höchstens vesuchen sich an Herrn X zu wenden um dort die fehlende Miete zu kassieren. Frau X stand zwar namentlich im Vertrag hat diesen aber nicht unterschrieben, also nicht rechtskräftig
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