Hundebesuch in Mietwohnung
Hallo!
Mieter A darf in seiner Wohnung keine Tiere halten. Nun ist aber die Mutter von A ins Krankenhaus gekommen und muss wahrscheinlich 2 Wochen behandelt werden. Der Hund ist nun zu Besuch bei A. Denn sonst müsste der Hund ins Tierheim die Zeit. Es ist ein kleiner Yorkshireterrier, der nciht mal bellt. Aber Vermieter B hat Mieter A mit dem Hund gesehen und ihm sofort abgemahnt und ihm Frist bis zum Wochenende gegeben den Hund wieder abzuschaffen.
Mieter A hat Vermieter B erklärt, dass der Hund nur Besuch ist und sowieso nur noch bis nöchstes Wochenende (höchstens Anfang übernächster Woche) bleibt. Aber mit Vermieter B ist nicht zu reden.
Mieter A hat sich vorher schlau gemacht und hat in Büchern gelesen, dass er Hundebesuch bis zu 8 Wochen haben darf ohne dem Vermieter B Bescheid zu geben. Aber das Buch war schon etwas älter. Stimmt es, dass Mieter A Hundebesuch auch in einer Wohnung haben darf, wo man keine Tiere halten darf?
Das ist auch heute noch so. Tiere dürfen zu besuch sein, ohne das der Vermieter dagegen etwas haben darf. Die Abmahnung dürfte daher für Mieter A unwirksam sein und Vermieter B sollte sich lieber nochmal genauer informieren, bevor er soetwas ausspricht.
Allerdings weis ich jetzt gerade nicht genau wie lange so ein Tier zu besuch sein darf und ob der Jorkscher überhaupt unter die zu verbietenden Tiere fällt.
Hallo!
Ich meine auch, dass ein Hund auch heute noch zu Besuch sein darf und sich da nicht viel geändert hat. Um sicher zu gehen, kannst du ja nochmal bei einem Anwalt anrufen und dich erkundigen.
Ich verstehe den Vermieter auch nicht, dass er A nicht erlaubt, den Hund in der Wohnung aufzunehmen. Gerade, wo es sich doch um einen Notfall handelt. Soweit ich weiß, gehören Yorkis zu den Hunden, die man sogar teils halten darf, wenn keine Hunde erlaubt sind, da sie eben zu den Kleintieren gezählt werden.
Hallo Diamante,
also auch hier gilt das gleiche wie bei dem menschlichen Besuch. Man kann ja nicht verlangen, das deine Mutter den Hund solange ins Tierheim gibt, denn das ist ja auch mit unnötigen Kosten verbunden. Solange du darauf achtest, das der Hund keinen Ärger macht, ist es völlig in Ordnung in als Besuch bis zu 6 Wochen bei dir zu halten.
Aber wenn überhaupt nicht mit dem Vermieter zu reden ist und es nur in Ärger ausartet würde ich mir evtl. eine Alternative überlegen. Kann A denn nicht solange in der Wohnung / Haus der Mutter bleiben und den Hund dort versorgen? Mir wäre nämlich auch wichtig, das ich keinen unnötigen Ärger mit meinem Vermieter hätte, denn schließlich möchte auch A ja bestimmt noch länger dort wohnen ohne Ärger und Streit oder?
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