Mietrecht: Wie stark muss man als Mieter den Garten pflegen?

vom 23.04.2009, 10:35 Uhr

A liebt die Natur und A hält es für unnötig, wenn man seinen Garten regelmäßig schneidet und zurecht stutzt. A ist dann eher der Typ für einen Naturgarten. Allerdings beschwert sich As Vermieter B, dass A den Garten verkümmern lässt. A pflegt den Garten schon, aber A greift jetzt nicht erheblich in die Geschehnisse der Natur ein.

Kann B sich wirklich darüber beschweren? Ist A denn dazu verpflichtet, dass A den Garten so pflegt, wie B sich das vorstellt? Wäre echt schade, wenn A seinen Garten nach Bs Wünschen verändern müsste.

» Skirmish » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Steht denn etwas in As Mietvertrag, dass er sich um den Garten kümmern muss? Ich denke, dass es sonst eher A überlassen ist, wie er den Garten pflegt. Natürlich ist es schwierig, wenn A eine andere Meinung vom Garten hat, als der Vermieter. Daher sollte A mal mit seinem Vermieter reden und ihm seine Meinung zur Gartenpflege sagen.

Bei uns ist es so, dass in unserem Mietvertrag ausdrücklich steht, dass wir uns um den Garten zu kümmern haben und unser Vermieter sagt uns dann auch schon mal, wenn wir bestimme Sträucher oder Büsche beschneiden müssen. Ihm ist es wichtig, dass kein Unkraut im Garten ist und alles eben gepflegt aussieht. Den Rest hat er uns überlassen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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