Batterie ausgelaufen - Wer haftet für einen Defekt?

vom 22.04.2009, 11:31 Uhr

Wenn auch nicht häufig, aber doch hin und wieder kann es mal passieren, dass eine Batterie ausläuft. Wenn dies nur in der Schublade passiert, dann ist das meist nicht tragisch, denn man kann diese ja auswischen.

Was aber ist, wenn die Batterie in einer Fernbedienung ausläuft oder sogar in einer teuren Maus? Eine Fernbedienung kann auch schnell mal viel Geld kosten und die Maus ist eventuell neu und man ärgert sich dann darüber, dass die Batterie ausgelaufen ist. Wer kommt für einen solchen Schaden auf, wenn die Batterie noch nicht über das Verfallsdatum war und eventuell sogar damit beschriftet war, dass diese nicht auslaufen?

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Im Allgemeinen bleibt man auf dem entstandenen Schaden sitzen, denn die Hersteller schließen eigentlich in ihren AGBs möglichen Schadenersatz in solchen Fällen aus. Selbst wenn die Batterien "auslaufsicher" sind. U.u. kann man vllt. Schadenersatz erwirken, aber das würde sich wenn überhaupt möglich nur in wenigen Fällen auch lohnen. Ohne genauen Fall und ohne die AGBs zu kennen kann man keine genaueren Aussagen treffen.

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» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Viel kann man da nicht machen, man kann sich zwar an den entsprechenden Hersteller der Batterie wenden (hier zahlt es sich schonmal etwas aus, wenn man keine absoluten Billigbatterien gekauft hat), um in Erfahrung zu bringen, ob dieser für solche Fälle einstehen würde.

In den meisten Fällen lehnen die Hersteller aber eine Kostenübernahme ab, da sie vor allem ein Gutachten haben möchten, das der Fehler wirklich von der Batterie her stammt und nicht zusätzlich durch falsche Lagerung und Verwendung der Batterieren zustande gekommen ist (und das kann man sehr schlecht beweisen). Batterien sollten kühl und trocken gelagert werden, ebenso darf dann zum Beispiel die Fernbedienung nicht in der Sonne liegen, das ist ja nicht kühl. Der Argumentation der Hersteller sind da keine Grenzen gesetzt, wirkliche Ansprüche durchzubringen, ist eher ein hoffnungsloses Unterfangen, das sich meistens erst dann lohnt, wenn es wirklich um hochwertige Waren (und Warenwert) geht.

Geht es hingegen um eingebaute Batterien (bei Apple kommt das ja häufiger vor in manchen Geräten), dann kommt hier nur die Garantie zum tragen, ist man über den Zeitpunkt hinaus, ist das ganze kostenpflichtig, es sei denn, der Hersteller würde hier ein Fehlverhalten seinerseits anerkennen (und mal ehrlich, das macht so gut wie kein Hersteller).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Man sollte sich ja vielmehr die Frage stellen, was genau passiert, wenn eine Batterie ausläuft beziehungsweise welcher Schaden dadurch entsteht. Nehmen wir an, die Batterie, die in der Fernbedienung war, ist ausgelaufen. In diesem Fall ist das Auslaufen in 99% unproblematisch, da zwei normale Batterien nicht genug "Energie" aufbringen, um womöglich Schaltkreise zu beschädigen. Somit bleibt der Schaden nur bei einer Verschmutzung, da sich meistens rossähnliche Kristalle bilden, die einfach zu putzen sind.

Somit würde es sich meiner Meinung nach bei solchen Fälchen gar nicht auszahlen, einen Rechtsweg zu beschreiten, da die Kosten, die man selbst dafür ausbringen muss, deutlich höher zu besiedeln sind, als womögliche schadensrechtliche Rückzahlungen. Mal von den Kosten abgesehen, würde sich auch die Bemühung nicht auszahlen, somit einfach die Batterien ersetzen, die ausgelaufene Masse beseitigen und es als "Pech" qualifizieren.

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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