Probezeit in der Ausbildung
In ein paar Wochen beginnt die Ausbildung von A in Nürnberg und A ist schon mächtig aufgeregt ob A das alles auch packt und es nicht zu schwer wird.
In As Lehrvertrag steht auch drin dass A eine Probezeit von einem viertel Jahr hat - aber gilt das nur für A oder auch für den Chef B? Denn A hat schon ein bisschen Bammel davor dass sie nicht gut ist und B A dann in der Zeit wieder an die Luft setzen kann?
Hallo!
die Probezeit gilt natürlich für beide Seiten und nicht nur für den Arbeitgeber B. Denn es kann ja genauso sein, dass der Arbeitgeber merkt, dass A gar nicht in den Betrieb passt, weil er ständig zu spät auftaucht oder sich fürchterlich dumm anstellt und gar ncihts auf die Reihe bekommt. Genauso kann A ja auch merken, dass die Firma einfach ein Fehlgriff war und der Job ihm einfach nicht liegt.
A soll sich aber nicht zu viele Gedanken machen. Wenn er pünktlich, zuverlässig und ordentlich arbeitet, kann in der Regel nichts passieren und 3 Monate sind schnell um. Meist sind es sogar 6 Monate, die Probezeit sind. Da hat A noch mächtig Glück gehabt.
Hallo,
also A brauch sich da gar nicht so viele schlimmen Gedanken machen, denn die Probezeit ist nun mal überall so üblich. Natürlich gilt diese Probezeit für beide Seiten. So kann man als Lehrling sehen, ob einem die Arbeit wirklich zusagt und der Chef kann so sehen, wie der Lehrling sich macht und ob er zur Firma passt.
Ich habe aber eher selten gehört, das Lehrlinge einfach so ohne triftigen Grund während der Probezeit entlassen werden. Also wenn A immer schön pünktlich zur Arbeit erscheint und sich auch sonst interessiert und gelehrig zeigt, dann ist die Probezeit echt nur etwas formelles.
Diamante hat geschrieben:Wenn er pünktlich, zuverlässig und ordentlich arbeitet, kann in der Regel nichts passieren und 3 Monate sind schnell um. Meist sind es sogar 6 Monate, die Probezeit sind. Da hat A noch mächtig Glück gehabt.
Für Ausbildungen gilt nicht das Selbe wie für normale Festanstellungen (dort sind die angesprochenen sechs Monate üblich). Das BBiG sieht eine maximale Probezeit von vier Monaten vor, mindestens einer muss es sein. Nachzulesen unter anderem hier. Drei Monate sind meistens üblich.
Dass Auszubildende innerhalb der Probezeit einfach so gekündigt werden ist zum Glück recht selten der Fall, theoretisch aber möglich. Das sind aber eher Einzelfälle.
Und A braucht sich hier eigentlich nicht wirklich Sorgen machen, immerhin hat sie ja vermutlich den ganz normalen Bewerbungsablauf mitgemacht und wurde sicher nicht umsonst ausgesucht Und A darf sich auch ruhig daran erinnern, dass es sich um eine Ausbildung handelt. A geht dort hin, um fleißig zu lernen, nicht um alles beim ersten Mal perfekt zu machen. Und wenn Arbeitgeber B schonmal einen Auszubildenen gehabt hat, weiß der das auch.
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