Arbeitslos und Unterhalt zahlen

vom 21.04.2009, 22:23 Uhr

Seit einem Jahr ist A geschieden und nun auch noch arbeitslos geworden. Dabei muss A Unterhalt für seine Exfrau und die Kinder zahlen, wie soll das nun gehen?

A hat ja für sich selbst kaum genug zum Leben und das reicht nicht für den Unterhalt. Zahlt das nun das Amt oder wie läuft das? Wo könnte man sowas erfahren, gibt es da auch eine Seite im WWW auf der man sich schlau machen kann?

» Sirius Prime » Beiträge: 14 » Talkpoints: 0,16 »



Allgemein kann man sagen das Unterhalt einen Vorrang vor allen anderen Verbindlichkeiten hat, d.h. der Unterhaltspflichtige muss Unterhalt zahlen, ob er will oder nicht. Möglicherweise kann der Betrag aber gesenkt werden. Abhängig ist dies u.a. ob der jenige selbst Schuld an seiner Entlassung hat oder nicht und ob er sich aktiv um einen Job (egal welcher Art) bemüht. Sollte er Schuld an seiner Entlassung haben muss der Unterhalt in gleicher Höhe weitergezahlt werden. Sollte dies nicht möglich sein muss möglicherweise eine Privatinsolvenz angemeldet werden. Entschließt man sich nicht zu zahlen riskiert man eine Klage.

Am besten wendet man sich jedoch an die Unterhaltsbehörde, diese kann einem sicher mehr Auskunft geben, wie es im speziellen aussieht und was zu beachten ist.

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» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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