Falscher Preis bei Angebot - Was gilt?

vom 16.04.2009, 19:22 Uhr

M. wollten sich ein Teil aus dem Internet bestellen und das Preis Angebot war auch echt super, nun ist die Ware da und M. mussten feststellen dass der Preis bei dem Angebot offenbar ein Druckfehler war. Der Verkäufer Z. möchte den vollen Preis aber M. bestehen auf dem Preis wie er auf der Seite abgedruckt war.

Das Teil dass M. bestellt haben ist sehr groß und lässt sich schwer wieder zurück schicken, haben M. nicht ein Recht auf den angegebenen Preis, wie ist die Lage?

» Apache » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,16 »



Zuerst: Was steht denn im Kaufvertrag? Alles andere zählt nicht, den ein Angebot im Internet mit Preisangaben ist prinzipiell kein ordentliches Angebot mit verbindlichem Charakter.

Und selbst wenn: Hier besteht immer noch ein Anfechtungsrecht seitens des Verkäufers. Dies entfälllt nur wenn bereits ein Vertrag geschlossen wurde, bis dahin handelt es sich nur um den Austausch von Angeboten, erst ein Vertrag macht die verbindlich.

Um einmal auf das Beispiel einzugehen, da der Fall etwas anders liegt: Egal was im Internet stand und egal was in einer vorläufigen Bestätigungsmail verschickt wurde, es zählt immer das was im Kaufvertrag steht der geschlossen wurde.

Um das Mal vereinfacht zu beschreiben:
M. nimmt ein unverbindliches Angebot von Z. an, Z. schickt eine Bestätigungsmail dass die Annahme vermerkt wurde und behält sich vor, den Vertrag noch nicht angenommen zu haben (automatische Bestätigungsmail). Z. bemerkt einen Fehler (oder was auch immer) und schickt M. darüber eine Benachrichtigung die M. entweder gelesen hat oder nicht. Auch hier muss M. dem geänderten Angebot zustimmen - hat M. dies getan, ist Z. im Recht, hat M. dies nicht getan ist M. im Recht

Behält sich Z. eine z. B. Klausel vor, nach der der Vertrag erst mit dem Versand der Ware angenommen wird und die Ware versendet aber der Vertrag geändert wird ohne das Einverständnis von M. ist wiederum kein gültiger Vertrag entstanden. Z. hat hier die Wahl entweder nachzugeben und die Ware billiger abzugeben oder die Ware zurückzunehmen.

Generell: Bei im im Internet geschlossenen Verträgen besteht ohnehin ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen von 14 Tagen und bei Beträgen von über 40 Euro muss der Verkäufer die Ware / den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten zurücknehmen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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