Für Website Gewerbe anmelden?
Hallo alle zusammen!
A möchte sicht mit Affiliate Bannern auf folgender Seite etwas dazu verdienen.
Jetzt fragt sich A aber gerade ob A dann ein Gewerbe anmelden muss. Weiß hier jemand über die Rechtslage bescheid? Die User sollen auf der Seite einen Shop finden und dann eventuell etwas kaufen. Dafür bekommt A dann eine Provision. A braucht echt dringend Infos.
Sorry wenn das im falschen Forum ist. Wenn ja bitte verschieben oder mir sagen wo es hin gehört und ich poste es dann neu.
Bis zu einer gewissen Summe braucht man kein Gewerbe. Bis dahin zählt das Ganze als Kleinstgewerbe nach § 19. Erst drüber ist ein Gewerbeschein nötig.
Wie hoch die Summe aktuell ist, kann ich dir nicht sagen. Diese war mal bei 10.000 Euro im Quartal an Umsatz, wurde soweit mir bekannt auf 15.000 Euro erhöht. Daher geht A den sicheren Weg, wenn A beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt nachfragt. Eventuell gibts ja auch noch regional verschiedene Höhen.
Ich denke 1000 Euro wird das ganze am Anfang nicht überschreiten. Also muss A überhaupt nichts machen?
Steuern muss man glaube ich ab 400 Euro zahlen oder?
Die Grenze mit 400 Euro im Monat hat damit meines Wissens nach nichts zu tun. Da geht es um eine Arbeitnehmertätigkeit.
So grundsätzlich ist die Frage nur schwer zu beantworten. Ich denke da wird A am besten mal einen Steuerberater zu Rate ziehen können. Wenn die Beträge wirklich gering sind, kann es sein, dass das ganze noch als Liebhaberei durchgeht, das heißt A müsste in diesem Fall keine Steuern bezahlen. Aber wenn es auf Gewinn ausgelegt ist, kann es gut sein, dass A ein Gewerbe anmelden musst.
Aber wie gesagt, an As Stelle würde ich da mal mit einem Steuerberater reden.
Weasel_ hat geschrieben:So grundsätzlich ist die Frage nur schwer zu beantworten.
Nein, da gibt`s überhaupt nichts schwer zu beantworten.
Immer wenn eine Absicht zur Gewinnerzielung besteht, da reicht schon die Präsenz von Werbung auf der Seite ohne dass nur ein einziger Cent eingenommen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Letztendlich entscheidet hier nur die Höhe der Einnahmen, welche Art von Gewerbe angemeldet werden muss.
Dazu muss man auf`s Gewerbeamt und das dort beantragen - bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte mit dabei sein (aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit). Der ganze Spaß (Gewerbeschein) kostet zwischen 10 - 20 Euro.
Als "Liebhaberei" kann es nur später eingestuft werden, wenn das Gewerbe im Grunde nichts einbringt.
Mandylein hat geschrieben:Bis dahin zählt das Ganze als Kleinstgewerbe nach § 19. Erst drüber ist ein Gewerbeschein nötig.
1. Es heißt Kleingewerbe, Kleinstgewerbe gibt es nicht.
2. Man braucht immer einen Gewerbeschein, die Form (ordentliches Gewerbe, Kleingewerbe) entscheidet nur darüber wie Steuern abgeführt werden müssen oder nicht (Vorsteuerabzugsfähigkeit usw.) und wie man bilanzieren muss.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Schalten von Werbung sofort eine Absicht zur Gewinnerzielung ausdrückt. Schließlich hat man ja auch Kosten und wenn die Absicht nur darin besteht, die Kosten für sein Hobby zu senken, dann kann das durchaus noch unter Liebhaberei fallen. Wenn du nämlich dauerhaft keine Gewinne erzielst wirst du auch nicht als Gewerbe anerkannt.
Wenn du natürlich keine Domain/Server/Traffickosten hast sieht die Sache schon etwas anders aus. Okay, man könnte jetzt noch den Internetanschluss und die Abschreibung für den Rechner als Kosten ansetzen, aber da wird es schon kompliziert.
Aber wie gesagt, nur der Gang zum Steuerberater schafft Gewissheit.
Natürlich besteht schon beim Schalten von Werbung die Absicht einen Gewinn zu erzielen bzw. besser gesagt Umsätze! Und die sind steuerpflichtig. Warum sollte man sonst Werbung schalten - damit es nicht so leer aussieht?
Und Kosten oder nicht ist zweitrangig, primär geht es darum, dass Umsätze / Gewinne erzielt werden könnten, siehe auch § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und dort Absatz 2.
Weasel_ hat geschrieben:Wenn du nämlich dauerhaft keine Gewinne erzielst wirst du auch nicht als Gewerbe anerkannt.
Richtig, aber das lässt sich erst im Nachhinein feststellen und nicht vorher - und das auch erst nach einer gewissen Zeit, ich glaube 3 - 7 Jahre, da bin ich mir aber nicht sicher. Deswegen wird das ganze auch erst nachträglich "entwertet", niemals vorher. Bis dahin wird einem sozusagen "unterstellt", dass man steuerpflichtige Umsätze erzielen könnte.
Als ich damals wegen Adsense ein Gewerbe anmelden musste war es genauso, nur dass da der Ärger im Nachhinein noch größer war, da ich
a) von Kleingewerbe auf ordentliches Gewerbe wegen zu hoher Umsätze wechseln musste und
b) es am Anfang auch so handhabte, dass man wegen ein paar hundert Euro im Jahr wohl kein Gewerbe anmelden muss.
Bei Affialiate sollte das eigentlich nicht nötig (ordentliches Gewerbe) sein, außer man hat die Super Seite, wo jeder über den Affilliate Link geht.
P.S. Eine Absicht zur Gewinnerzielung und Gewerbepflicht besteht schon dann, wenn man etwas günstig einkauft / importiert, mit dem Ziel es zu verkaufen (z. B. bei eBay) - auch wenn man unter`m Strich Miese machen sollte.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-63063.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1027mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Notebook von Plus 3132mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Kosmetik in München 1217mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Sumapede · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Kosmetik in München
- Lohnen sich Asien Fonds? 4201mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?