Unterhalt Kind - wie viel muss ich zahlen?
A hat sich vor ein paar Wochen von meiner Freundin B getrennt. Zusammen haben sie eine kleine Tochter, für die A natürlich Unterhalt zahlen muss und auch will. Aber seine Ex B verlangt jetzt von A 500 Euro jeden Monat an Unterhalt für das Kind.
Ist das noch normal? So viel kann A doch nicht zahlen, A muss ja selbst auch noch ein paar Euro zum Leben haben, oder? Wie viel muss A denn im Schnitt zahlen für die Kleine? Kann da jemand ein paar Zahlen nennen?
500 Euro sind völliger Quatsch. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Und wenn A nicht genug Einkommen hat, dann muss er sogar gar nichts zahlen. B würde dann Unterhaltsvorschuss beim Amt beantragen können. Für A würden in dem Fall die Unterhaltskosten als Schulden auflaufen, bis er später mal mehr verdient zb. Will er aber trotz geringem Einkommen zahlen, dann kann er freiwillig seinen normalen Beitrag laut der Düsseldorfer Tabelle zahlen, ansonsten würden für ein Kind von ca. 2 Jahren und einem Einkommen von 1200 Euro ein Betrag von ca. 170 Euro für ihn nötig sein. Das wäre nämlich der Betrag, den die Freundin B als Unterhaltsvorschuss vom Amt bekäme!
Am besten erkundigt sich A beim Amt genau danach wieviel er zahlen muss und bespricht das mit seiner Ex. Ist sie damit zufrieden, ist alles ok. Wenn nicht, soll sie ruhig zum Amt rennen. In dem Fall kann A ja für sein Kind außer dem dann fälligen Mindestbetrag zwischendurch bei den Besuchen (Besuchstage, Geburtstag etc.) Extras wie Kleidung oder Spielzeug oder Kino oder oder oder kaufen. Somit leidet das Kind auch nicht drunter.
Hallo Mandylein, die Idee mit der Düsseldorfer Tabelle ist schon richtig, dann aber bitte nach der aktuellen Tabelle suchen. Momentan sind für ein Kind von unter 6 Jahren 199 Euro zu zahlen. Je nach Einkommen des Bar-Unterhaltspflichtigen kann der Betrag aber auch eine andere Höhe haben. Bei der Berechnung hilft unter anderem das Jugendamt. Falls der Betrag von 500 Euro utopisch erscheint sollte man sich auch helfen lassen.
Der Bar-Unterhaltspflichtige hat zwar auch einen Selbstbehalt und rein rechnerisch ist es wirklich möglich, dass derjenige nichts zahlen muss. Allerdings ist er auch verpflichtet sein Einkommen (auch durch Annahme eines Nebenjobs) so zu erhöhen, dass er den vollen Unterhalt zahlen kann.
Zu Thema Unterhaltsvorschuss: dieser wird maximal 72 Monate (also 6 Jahre) und höchstens bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Hier wird aber das Kindergeld voll angerechnet, der Zahlbetrag für ein Kind unter 6 Jahren würde also 115 Euro betragen. Allerdings ist dieser Weg nicht unbedingt optimal, da das Geld vom Bar-Unterhaltspflichtigen zurückzuzahlen ist, wenn er ermittelt werden kann.
@JotJot
Wir haben derzeit einen solchen Fall in der Familie, daher kann ich die Zahlen so genau sagen. Er war beim Amt und bekam dort diese Auskünfte.
Sicherlich ist es nach dem Einkommen des Mannes (in diesem Fall) gestaffelt. wäre ja auch irgendwie merkwürdig, wenn ER 5000 Euro netto verdienen würde, seiner Frau bzw. dem Kind nur den Mindestbetrag von ca. 200 Euro zahlen will und die 500 zuviel empfindet.
Da aber geschrieben wird, das Person A ja auch selbst noch vom Einkommen leben können muss, gehe ich mal davon aus, dass es ein geringes bzw. normales ist. Und A muss nicht einen Nebenjob annehmen, wenn es seine Arbeitszeit nicht zulässt. Wie bitte schön soll man bei einem Vollzeitjob, Schichtdienst und Überstunden sowas noch machen? Und welcher Job dann bitte? Klar, wenn A nur auf 400 Euro oder sogar gar nicht arbeiten geht, sollte es selbstverständlich sein, dass er sich um Arbeit bemüht bzw. diese verbessert durch Nebeneinkünfte.
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