Alles runterladen - was nicht?

vom 09.04.2009, 17:28 Uhr

Meine Kinder würden immer ma liebsten alles runterladen was mit Musik oder Filmen zu tun hat. Ich habe da große Bedenken denn es heisst ja immer das da sehr viel illegal ist und man auch dafür bestraft werden kann wenn man was auf den PC runterlädt.

Wie kann ich wissen was sie alles runterladen dürfen und was nicht? Das ist eine heikle Sache über die man in Teufels Küche kommen kann wenn es schief geht!

» Hamsterchen » Beiträge: 7 » Talkpoints: 4,95 »



Ich rate dir in deinem Fall einfach mal mit dem Internetrecht zu befassen. Das Internet stellt natürlich keinen rechtsfreien Raum dar. Hier gibt es eindeutige Gesetze und Richtlinien. Wenn du sagst deine Kinder würden alles runterladen, geht das schon nicht. Kinder dürfen nur das Sehen oder Hören was ihrem Alter entspricht. Lässt du beispielsweise einen 16 jährigen einen Film mit der Altersfreigabe ab 18 Jahren schauen, verstößt du gegen den Jugendschutz. Hier solltest du dich auf jeden Fall absichern.

Natürlich lassen sich Filme und auch Musik downloaden. Dafür gibt es beispielsweise kostenpflichtige Portale in denen man sich seine Wunschfilme oder Lieblingsmusik auswählen kann. Und das entscheidende daran ist es, dass es legal ist. Alle sogenannten illegalen Sachen stehen unter Strafe und können daher auch strafrechtlich verfolgt werden.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dinge, auf denen Copyright liegt, lassen sich allgemein nicht legal kostenlos herunterladen. Im Grunde kann man online nur Inhalte kostenlos herunterladen, die deutlich als kostenlos gekennzeichnet sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um Sonderaktionen von ansonsten kostenpflichtigen Portalen, oder aber um copyrightfreie Werke. Letzteres trifft auf populäre Musik und Filme fast niemals zu.

Populäre Musik und Filme können zwar schon legal heruntergeladen werden, aber eben nicht kostenlos. Kostenpflichtig gibt es sie beispielsweise bei bestimmten Musik- oder Filmportalen, die sich allgemein mit dem Verkauf solcher Dinge befassen.

Illegale Downloadseiten sind meines Wissens aber sehr leicht als solche zu erkennen. Sie tragen keine Hinweise auf den offiziellen Publisher des urheberrechtlich geschützten Werkes und bieten meist viele verschiedene Dinge an. Außerdem wird alles über Privatpersonen erstellt und es herrscht gewöhnlich ein gewisser Online-Slang vor, statt der "seriösen" Hochsprache bei legalen Portalen. Jedenfalls habe ich das in meiner Schulzeit von Mitschülern gehört und ich nehme mal an, da dass viele behauptet haben, dass da etwas Wahres dran sein wird.

Je nachdem, wie alt deine Kinder sind, solltest du aber sowieso darauf achten, was sie so alles online anstellen. Es besteht ja nicht nur die Gefahr, dass sie sich strafbar machen, indem sie urheberrechtlich geschütztes Material illegalerweise downloaden, sondern sie könnten auch auf pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte stoßen, die für ihre Altersgruppe absolut nicht geeignet sind.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn ich es einfach ausdrücken müsste, würde ich sagen, dass alles was ein nicht prominenter User selber macht und es im Internet zum Download bereit stellt (zum Beispiel selbstgemachte Videos auf Youtube), auch runtergeladen werden kann. Wichtig sind dabei natürlich die jeweiligen Nutzungsrechte der Webseite. Wenn man ein selbstgemachtes Video in einem Videoonlineportal veröffentlicht, überträgt man in der Regel die Nutzungsrechte des Videos der jeweiligen Webseite (soweit ich weiß).

Wenn deine Kinder aber zum Beispiel Musik oder Filme in Onlinetauschbörsen runterladen wollen, ist es in der Regel nicht legal (außer es wird eine Gebühr erhoben die auch den Urhebern der Lieder und Filme zugute kommt). Diese Filme und Lieder werden Im Handel zum kommerziellen Verkauf bereitgestellt oder im Kino gezeigt und sollten auch bezahlt werden. Es gibt zum Beispiel Onlinevideotheken in denen deine Kinder einen Film für 24 Stunden ausleihen und runterladen können. Diese kosten Geld und sind auch legal. Die Videos werden nach diesen 24 Stunden automatisch von der Festplatte gelöscht. Zusammengefasst kann man sagen: Alles was zu kommerziellen Zwecken (Kino, CDs im Handel usw.) geschaffen wurde, muss auch bezahlt werden.

Hier ein kleines Beispiel, wie deine Kinder leicht auf Betrüger hereinfallen können: Es gibt Internetseiten die einen kostenlosen Download aktueller Filme anbieten. Dies ist aber nicht legal. Dabei ist es auch egal, ob diese Seite mit Sätzen wirbt wie zum Beispiel "kostenlos und anonym legal downloaden". Es ist und bleibt NICHT legal! Solche Seiten schützen sich, indem sie die Verantwortung den Nutzern der Seite überlassen. Dadurch soll der Nutzer quasi selber entscheiden ob er ein legales Video runterladen will (zum Beispiel das Urlaubsvideo der Familie Hans Huber, das sie irgendwann einmal in das Internet gestellt haben und das deine Kinder wohl eher weniger interessiert).

Filme wie zum Beispiel Der Herr der Ringe, werden allerdings auch angeboten aber der Betreiber der Seite verschließt seine Augen indem er in die Nutzungsbedingungen hineinschreibt, dass er für den Inhalt der Seite nicht verantwortlich ist. Siehst du den Unterschied? So schnell kann man in dieser Falle landen, wenn man auf die oben genannten Werbesprüche hereinfällt.

Es gilt also die einfache Regel nichts ist umsonst. Und wenn etwas umsonst angeboten wird, das im Handel normalerweise Geld kostet, dann stimmt etwas nicht.

» Fiala » Beiträge: 66 » Talkpoints: 0,48 »



Auch Werke privater User dürfen nicht einfach so heruntergeladen werden! Dabei handelt es sich auch um eine Urheberrechtsverletzung, es sei denn, der User sagt deutlich, dass er seine Werke als copyrightfrei weitergeben möchte. Beispielsweise kann man so als Künstler, Fotograf oder Autor eine "creative commons"-Lizenz für seine Werke vergeben, die bedeutet, dass das Material einfach so weiterverbreitet werden darf. Man kann auch Bedingungen stellen, dass das Material beispielsweise verwendet werden darf, wenn man als Copyrighturheber den Autor angibt.

Aber wenn nichts dabei steht, gehört das Material erst einmal nur dem Urheber und darf nicht einfach so gestohlen werden! Das scheint so ein Irrglaube zu sein, nur, weil die meisten Privatpersonen es kaum merken werden, wenn irgendwo jemand ihre Werke stiehlt. Sie haben ja auch ganz andere Möglichkeiten, solche Fälle zu verfolgen, als ein großes Unternehmen mit einer ganzen Schar von Anwälten und Beschäftigten, die das Internet gezielt nach Urheberrechtsverletzungen durchsuchen können. Und doch kam es schon vor und es kommt auch noch vor, dass Menschen von Privatpersonen wegen der Verletzung deren Copyrights angeklagt und dafür auch verurteilt wurden.

Bezüglich Youtube kann ich sagen, dass man der Website mit den Teilnahmebedingungen die Genehmigung gibt, das eingesendete Material auf ihrer Website auszustrahlen. Das Copyright geht dabei nicht über, sondern bleibt natürlich beim Ersteller des Videos! So ist es eigentlich auch auf allen seriösen Kunstcommunities, die ich kenne. Man kann also nicht einfach Youtube-Videos ohne Genehmigung des Autors weiterverwenden. Das gilt natürlich auch für Videos auf anderen Video-Websites. Übrigens kann allein schon das Einbinden fremder Videos auf der eigenen Website ohne Genehmigung des Urhebers kritisch sein. Ich weiß, dass Youtube zwar eine "embed"-Funktion, also eine Funktion zum Einbinden des jeweiligen Videos in Websites, hat, aber rechtlich ist das zumindest in Deutschland nicht ganz in Ordnung, wenn man das ohne das vorherige Einholen einer Genehmigung beim Autor tut.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Es gibt kein Copyright in Deutschland, sondern nur im anglo-amerikanischen Rechtsraum! Hierzulande und in den meisten anderen Staaten splittet sich das auf in das Nutzungsrecht und Urheberrecht. Das Nutzungsrecht ist prinzipiell übertragbar (einfach / exklusiv) und ebenso wieder zu entziehen und das Urheberrecht niemals, es liegt immer beim Urheber.

Mal abgesehen davon kann man auch darüber streiten, ob bei Aufnahmen von Privatpersonen (wie z. B. auch bei anderen Veröffentlichungen) auch die Schöpfungshöhe ausreichend ist und ob so gesehen überhaupt ein Anspruch auf einen Schutz durch das Urheberrecht besteht.

@Fiala
Die Seiten die diese Inhalte anbieten sind genauso haftbar, irgendwelche Ausreden wie "Inhalte Dritter" usw. sind völliger Kappes.

Generell kann man sich beim runterladen merken: Wenn es irgendwo irgendetwas sonst nur gegen Geld gibt und auf einmal wird es auf einer anderen Seite kostenlos angeboten sollte man sehr vorsichtig sein - denn der Gesetzgeber unterstellt jedem ausreichend Grips mitzubringen, dass er so intelligent ist festzustellen, dass Leistungen (gerade bei neu erschienenen Sachen) die sonst zu bezahlen sind unmöglich einfach so (ohne Haken) kostenlos angeboten werden.

Die meisten Filme, Musik und Software werden eben nicht kostenlos einfach so im Internet angeboten - vor allen Dingen nichts "Bekanntes". Und auch Seiten aus dem Ausland die nach dortiger Rechtssprechung legal Dinge anbieten (wie z. B. Filme aufgrund des abgelaufenen Copyrights) müssen hier nicht zwingend legal sein, da z. B. noch Ansprüche bestehen können (aufgrund des Unterschiedes zwischen Urheberrecht und Copyright) und man sich trotzdem strafbar macht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Aber wenn ich einen Urheberrechtsverstoß begehe, der einen Urheber betrifft, der sich beispielsweise in den USA aufhält, oder wenn es um eine Plattform geht, deren Sitz in den USA ist, gilt dann das deutsche Recht, oder das dortige, wodurch eben doch wieder "Copyright" existieren würde?

Dass man sich über die Schöpfungshöhe streiten kann und dass es da schon Rechtsstreits gab, ist mir bekannt. Allerdings müssten Werke von Künstlern, was also beispielsweise Gemälde einer bestimmten Qualität betrifft, deren Bild online ausgestellt wird, doch wahrscheinlich schon als wertig genug gelten, oder irre ich mich? Für Videos, die den Filius beim Laufen lernen zeigen, mag das weniger gelten, aber ich beziehe mich hier auf Kunst von noch lebenden Künstlern, die online ausgestellt wird. Ob nun durch den Künstler selbst, oder durch jemand anderen, der die Nutzungsrechte besitzt, sei mal dahin gestellt.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es gilt jeweils das Recht des Ziellandes, nichts des Herkunftslandes. Es gibt z. B. im Pazifik eine Insel (frag mich nicht welche, mir fällt der Name gerade nicht ein), die sich nicht irgendwelche Rechte bezüglich geistiges Eigentum hält und fröhlich alles verbreitet - dort legal, weil irgendein ewiglanger Rechtsstreit mit den USA anhängig ist, wo die USA keinen Schadenersatz zahlen wollen trotz Urteil und sich dieser Inselstaat dafür fröhlich in der Piraterie betätigt und seine Bürger nicht dafür straft.

Das gilt aber eben nicht für Ausländer, die Raubkopien runterladen die dort auf Servern angeboten werden. Gleiches gilt für Medien, die im Ausland freigegeben sind aufgrund des Rechteverfalls, hier aber nicht, da das Copyright und das Urheberrecht nach unterschiedlichen Zeiten und zu jeweils anderen Bedingungen erlöschen (kommt jetzt auf den Fall an).

Klar, dass man bei Kunst nicht darüber streiten braucht, nur ob gefilmte Haustiere und anderes auf Youtube und Co. einem Urheberschutz unterliegen, Ansichtssache...

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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