Wie eine Muster Bestellung verrechnen?

vom 09.04.2009, 17:33 Uhr

Ich habe mich vor einigen Monaten selbstständig gemacht. Nun hat ein Kunde eine Muster Bestellung aufgegeben. Er will sich also die Teile erst einmal als Muster zuschicken lassen, um sie entsprechend begutachten zu können. Das ist auch kein Problem, denn daraus könnte ja eine feste und dauerhafte Zusammenarbeit werden.

Allerdings ist mir nicht klar, wie ich so eine Muster Bestellung verbuchen soll. Die Teile gehen ja aus dem Lagerbestand ab, demzufolge schreibe ich den Lieferschein und der Lagerbestand verringert sich. Aber ich kann ja für Muster keine Rechnung schreiben, muss ich den Lieferschein jetzt offen stehen lassen?

» Medi » Beiträge: 16 » Talkpoints: 0,16 »



Hallo Medi,

Ich habe noch keine Muster versendet, aber schon manchmal Muster bestellt. Ich hoffe, ich schreibe jetzt also keinen Blödsinn, weil ich die rechtlichen Grundlagen nicht kenne. Aber wenn ich Muster bestellt habe, bekam ich normal schon eine Rechnung mitgesendet. Da waren die Artikel extra mit "Muster" gekennzeichnet und als Warenwert war "kostenlos" oder eben "00,00 EUR" angegeben. Vielleicht wäre das eine Lösung für dich?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Was sagt denn der Steuerberater dazu, den man eigentlich zumindest in der Existenzgründungsphase bemüht?

Ich würde derartige Artikel wahrscheinlich als Vorführartikel buchen, denn immerhin handelt es sich dabei um eine Betriebsausgabe, die der Verkaufsförderung dient.

Alternativ (bei höherem Warenwert) wäre es überlegenswert, den Artikel zurückzufordern (wenn er nicht gefällt) bzw. mit der nächsten Bestellung zu verrechnen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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