Link angeklickt -> Vertrag?

vom 06.04.2009, 14:04 Uhr

Hallo,
Habe mal ne Frage zu dieser Geschichte: Person A hat vor ein paar Wochen eine Mail von Firma XY, die an seinen Bruder, Person B, gerichtet war, mit einer Zahlungsaufforderung von ca. 80 € bekommen.

Die Firma XY sagt von sich aus, dass Person B mit dem klicken auf einen Link in einer Werbemail ein 14 Tägiges Testabo angetreten sei und dieses dann, nach 14 Tagen, automatisch für ein Jahr verlängert wird. Das kann jawohl nicht rechtens sein fragt sich Person A da natürlich?

Außerdem hat weder Person A noch Person B den Service genutzt, weil sie an sowas gar nicht interessiert sind und sich da sicherlich auch nicht mit Absicht angemeldet hat. Das hat Person A denen auch geschrieben worauf diese mit einer IP Adresse, Datum und Zeit antworteten. Das kann aber nicht stimmen, da Person A bzw. Person B die Mail mit den Zugangsdaten nie gelesen hat. Die Mail mit den Zugangsdaten hat sich Person A erst nach der Zahlungsaufforderung angeschaut, bis dahin war sie ungelesen und sie haben sich auch bisher nicht eingeloggt und werde dies auch nicht tun.

Inzwischen hat Person A bei Google mal nach der Firma XY gesucht und da waren Tausende von Leuten die auch so einen "Vertrag" an der Backe haben und das nur durch ein anklicken eines Links in einer Werbemail. Viele haben Anzeige erstattet und niemand hat gezahlt.

Hinzu kommt außerdem, dass Person B erst 11 Jahr alt ist und somit solch einen Vertrag gar nicht abschließen konnte. Nachdem Person A denen das mitgeteilt habe, kam ein paar Tage später anstatt einer Antwort eine erneute Zahlungsaufforderung.

Person A fragt sich jetzt wie er sich verhalten soll. Vielleicht gibt es hier ja sogar Leute die die gleiche "Geschichte" schon kenne. Einen Anwalt möchte Person A nicht einschalten und die Zeit für eine Anzeige bei der Polizei möchte er sich eigentlich auch ersparen.

» mile » Beiträge: 149 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Gar nichts tun! Sowas ist ganz oft im Umlauf. Irgendwann wird mit Anwalt oder Inkasso gedroht - oder die Schreiben kommen plötzlich von dort. Wenn das ganze einen einigermaßen rechtlich okwert hätte, dann würden die Schreiben schonmal nicht per Mail, sondern per Post kommen.

Ich hab sowas auch schonmal erlebt. Mit einer Mitfahrzentrale, wo plötzlich nach der Gratisanmeldung auf Seite 2 der Satz über die Kosten ganz unten im Kleingedruckten sich änderte. Sowas ist illegal und man brauch da nicht zahlen. Wochenlang versuchten die dann mich einzuschüchtern per Briefe (normale Post) und auch per Anwalts- und Inkassoschreiben. Googelte man nach dem Namen, stellte man fest, dass das alles eine Firma war. Ich hab bis heute nicht gezahlt und nichts geschah. Vor Gericht gehen die nämlich nicht, weil sie da wissen, sie verlieren.

Mein Mann bekommt von so einer Firma sogar seit Jahren Email-Post. Immer andere Absender - guggt man sich die dazugehörigen Websiten an, dann sind die fast immer leer, immer andere "Gläubiger" - aber immer genau der gleiche betrag von ca. 150 Euro. Auch so einer, der glaubt, irgendwann zahlt der dumme Kerl schon. :lol:

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Naja, die Firmen behaupten gerne, das das ganze als Bestätigung zählen würde, wenn man irgendwo einen Link anklickt, aber da gibt es glücklicherweise noch sehr viele Hürden, die im deutschen Recht davorstehen, die auch mal den (angeblichen) Käufer schützen.

Ist derjenige, der den Link angeklickt hat, überhaupt schon volljährig (nur wahr Angaben zählen hier, Lügen sollte man dabei nicht), denn wenn nicht, kann diese Person eigentlich alles anklicken, was sie möchte (solange das ganze nicht unter Vorsatz fällt), ohne das ein Vertrag zustande kommt (dieser kann auch noch nach Monaten, wenn auf einmal eine Rechnung ins Haus flattert, durchgesetzt werden).

Ebenso, wenn es nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, das man hier etwas kostenpflichtiges abschliesst mit dem Klicken eines Links. Eine Preisangabe muss ohne weiteres ersichtbar sein, darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden und darf auch nicht verklausuliert werden.

Ebenso, wenn es sich um ein Fernabgeschäft handelt, dann greift das Fernabgesetzt, welches besagt, das man ohne Angabe von Gründen von dem jeweiligen Geschäft zurücktreten kann. Hier ist der Zeitraum allerdings eingegrenz, das ganze ist bis zu 14 Tage nach Abschluss möglich, wobei es hier noch eine schöne Lücke gibt. Das ganze beginnt erst zu laufen, wenn man auch über dieses Widerrufsrecht ordentlich belehrt worden ist, erfolgt das nicht, ist ein Widerruf auch noch Monate später möglich (sofern bis dato keine Rechnung eingegangen ist).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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