Umschulung: Arbeitsamt lehnt ab

vom 29.03.2009, 14:43 Uhr

A ist jetzt seit einem halben Jahr arbeitslos, A hat schon alles versucht, um einen neuen Job zu finden, war aber bisher erfolglos. Jetzt hat A eine Firma gefunden, die sagte, sie würde A einstellen, wenn A eine Umschulung vom Arbeitsamt bekäme. Die sollte aus einem praktischen und einem theoretischen Teil bestehen und A hätte den praktischen Teil auch in dem Betrieb absolvieren können.

Also ist A natürlich gleich zum Arbeitsamt gegangen und hat nach so einer Umschulung gefragt, die haben aber einfach abgelehnt, obwohl A die Zusage von dem Betrieb hatte.

Ist das rechtens? Ist das Arbeitsamt nicht eigentlich verpflichtet, eine Umschulung zu bezahlen, wenn sie A dadurch in Arbeit bringen können?

» Mohrrübe » Beiträge: 15 » Talkpoints: 0,16 »



A sollte so schnell wie möglich die Arbeiterkammer aufsuchen und sich dort über ihre/ seine Rechte informieren. Diese Einrichtung ist auf solche Probleme und Fragen spezialisiert und hier wird A eine ausreichende Information bekommen, nach der er handeln kann. Rate A dazu, am besten gleich morgen dort anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Naja, mit so wenigen Informationen kann man nichts anfangen. Es gibt schon gewisse Regeln, weswegen die Agentur für Arbeit das ganze auch ablehnen kann, denn auch solche Sachen müssen erstmal beantragt werden.

In dem Antrag wird dann überprüft, ob eine Forderung möglich und vor allem sinnvoll ist, ob, wenn es um eine Umschulung geht, das ganze von einem authorisierten Bildungsträger, der förderbar ist, vorgenommen wird und ob dieser sich vor allem auch an die Vorgaben hält (hier sind vor allem die Lehrpläne interessant).

Selbst wenn eine Firma jemanden aufgrund einer Umschulung einstellen möchte, muss die Argentur für Arbeit das ganze erstmal überprüfen, ob der Arbeitgeber das ganze auch ernst meint und vor allem, ob die Zusage auch eingehalten werden kann und ob der Arbeitnehmer durchaus die Möglichkeit hat, sich längerfristig zu binden (mittlerweile gibt es ja Firmen, die suchen nur vorrübergehend Kräfte, die erstmal eine Umschulung durchlaufen und dann in dem Betrieb für sechs Monate Arbeit finden, um dann entlassen zu werden, weil die Auftragslage wieder schlechter wird (obwohl das vorhersehbar gewesen ist)).

Zumal es in Deutschland keine "Arbeiterkammer", sondern nur ein Arbeitsgericht gibt, was in diesen Fällen aber nicht zuständig wäre (das wäre dann eher das Sozialgericht, wenn mich nicht alles täuscht). Helfen wird aber auch, wenn A nochmal das Gespräch mit seinem Berater sucht, denn dieser wird eine Absage nicht ohne Grund vorgenommen haben, sondern aus bestimmten Absichten, die erstmal zu erläutern wären gegebüber A).

Ungeachtet dessen gibt es natürlich auch Mitarbeiter in den Agenturen, die so etwas nicht kümmert und die pauschal alles ablehnen, dann aber ihre Meinung revidieren, wenn derjenige, in diesem Fall A, sich dahinterklemmt und eine Erklärung wünscht und seinen Fall auch darlegen möchte. Dann sieht das ganze meistens anders aus ;).

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