Ist das der normale Ablauf bei einem Abo?

vom 28.03.2009, 16:53 Uhr

Person A hat seit einigen Monaten eine Zeitschrift, die sich hauptsächlich auf ein Online-Spiel konzentriert, im Abonnement. Bis letzten Monat trafen die Zeitungen immer pünklich mit einer Rechnung über 5,99€ ein. Diese Rechnungen hat A immer gleich bei Erhalt überwiesen. Letzten Monat passierte es ihm, daß er abgelenkt wurde und es darüber vergessen hat. Nach 14 Tagen hatte A eine Mahnung im Briefkasten, hat das Geld noch am selben Tag überwiesen. Er dachte sich nichts dabei, ein typisch menschlicher Fehler.

Gestern bekam A dann wieder die aktuelle Zeitschrift mit der Post. Anbei die Rechnung für die nächsten 10 Ausgaben für 59,90€, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Da A keinen Ärger haben möchte, hat er diese Summe gleich überwiesen. Dennoch überlegt er, ob diese Vorgehensweise Standart ist oder mit dem Zahlungsverzug vom Vormonat zusammen hängen könnte.

Benutzeravatar

» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich würde mich ebenfalls nicht auf diese "10-Ausgaben-im-Voraus-zu_bezahlen-Rechnung" einlassen. Wenn nicht das Versäumen der Bezahlung schon mehrfach vorgekommen ist, hat der Verlag auch eigentlich gar keinen Grund für sowas. Vielleicht ist aber auch einfach die Rechnungslegung geändert worden? Dann wäre jedoch eine Information mitgeschickt worden. Ist dies nicht, würde ich in dem Fall anrufen bzw. hinschreiben und nachhaken. Derweil, die Rechnungen wie bisher für 1 Heft immer überweisen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn in den Vertragsbedingungen drin steht, das für xx Hefte im Voraus gezahlt werden soll. Dann muss der Betrag vorab gezahlt werden. Wird dies nicht, kommen Mahngebühren evtl. hinzu.

Benutzeravatar

» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Normalerweise wird ein Abo immer für einen bestimmten Zeitraum im vorraus bezahlt (drei, sechs oder zwölf Monate, gegebenenfalls auch länger), so das man, sollte man das Abo vorher kündigen, den zuviel gezahlten Betrag erstattet, also rücküberwiesen bekommt.

Ein Vorgehen wie jetzt in deinem Fall ist eher unüblich, das jedes Heft einzeln zu bezahlen war, alleine der administrative Aufwand auf der Verlegerseite wird den Kosten nicht gerecht, von daher wundert das schon etwas.

Es kann natürlich sein, das aufgrund der einmaligen Zahlungsschwierigkeit der Hersteller nun sagt, er möchte auf Nummer Sicher gehen und eine Vorleistung haben, das ganze sollte aber auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten nachzulesen sein, wie ein Abo zu bezahlen ist und vor allem wann und wie. Hier schadet es nicht, das Person A mal den Zeitungsverleger anruft und nachfragt, ob das alles seine Richtigkeit hat.

Benutzeravatar

» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^