Hohe Strafe wegen Arbeitsanweisung vom Chef

vom 24.03.2009, 21:44 Uhr

A ist nun seit 20 Jahren Fernfahrer und hat das Auf und Ab der Branche hautnah erlebt. Nun bricht es A endgültig das Genick, denn As Chef B hat ihn angewiesen die letzten 100 Kilometer noch zu fahren und keine Ruhepause mehr so kurz vor dem Ziel einzulegen. Wenn A Pause gemacht hätte, dann hätte B ihn gekündigt, wurde A klar angedroht.

20 Kilometer vor dem Ziel wurde A angehalten und bekam eine saftige Strafe von der Polizei wegen Nichteinhaltung der Ruhezeiten. As Chef B weigert sich A die Strafe zu ersetzen, denn auch B hat eine hohe Strafe bekommen.

Wie soll A sich jetzt verhalten, B nimmt schon wieder das Wort Kündigung in den Mund und A ist in einem Alter wo es nicht mehr ganz so leicht ist eine Arbeit zu finden.

» Der Bär » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,15 »



Eine Drohung mit Kündigung ist vor Gericht einen Nötigung und somit eine Straftat würde ich sagen! Und nicht nur Nötigung sondern sogar Nötigung zu einer Straftat, ich bin ziemlich sicher dass das nicht mehr mit Geldstrafen sondern durchaus mit Bewährungsstrafen geahndet werden kann, deshalb würde ich auf so eine Drohung wenig geben. Schwer ist natürlich, dieses nachzuweisen. Leider.

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das ist keine leichte Situation. Ja, die Nachweisbarkeit. Zu derlei Fällen fiele mir dann ein, dass A ja seinem Chef eine Mail schreiben könnte, wo er deutlich ausschreibt "Sie haben mir gestern auf meinen Einwand xyz gesagt, dass sie wegen abc mir kündigen würden." Einfach dies als Feststellung in der Fallschilderung schreiben, A soll sich dann überlegen, was ganz konkret er von seinem Chef will - und was A als Alternative noch gerade so akzeptieren könnte. A sollte diese beiden Möglichkeiten ebenso mitteilen, wie einen Termin bis es zu einer Klärung kommen sollte. Und zum Schluß etwas in der Art, dass B dies in Ruhe prüfen soll und wenn sich die ersten Ärgerwogen geglättet haben, dann man ja sich zusammensetzen könne. Bis dahin gilt dies als zur Kenntnis genommen.

Ich würde in jedem Fall ab sofort sehr genau darauf achten in As Lage alle Konfliktgespräche zu dokumentieren und Zeugen mit zu nehmen. Gibt es einen Vertrauensmann im Unternehmen oder - scheint mir - ist es eher ein kleines Unternehmen?

Es geht mir darum, dass A von B quasi eine zumindest schriftliche Äusserung in der Hand hält. B müsse sich zumindest dann schonmal äussern und widersprechen.

Emails - so meine persönliche Erfahrung mit einem nichtzahlenden Kunden und eines etwas anders gelagerten Falles, der via Anwalt und Gericht gelöst werden musste, sind zwar kein Beweismittel, aber Indiz, so mein Anwalt damals.

Insgesamt ist es eine individuelle Frage der Einschätzung von A wie sehr das Verhältnis zu B bereits vorher derlei Konflikte durchgestanden hat. Nach 20 Jahren hat man ja sicherlich ein Gefühl dafür wie ein Chef so tickt und inwieweit Drohungen leere, dennoch bedrohliche, Worte sind, denen dann letztlich keine Konsequenzen flgen. Andererseits ist hier ja bereits schon viel geschehen und es gibt eine Strafe.

» MarciaBaila » Beiträge: 325 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Fahrer A wird wohl B kaum zwingen können, dass B ihm die Strafe ersetzt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, droht B mit Kündigung, weil A seine Strafe ersetzt haben möchte. Das darf B natürlich nicht, aber die Strafe von A zu übernehmen, kann B schon ablehnen.

Da das Verhältnis insgesamt angspannt zu sein scheint, würde ich folgendes empfehlen:

B wird wahrscheinlich nicht so dumm sein, Kündigungsdrohungen schriftlich zu formulieren. Das gilt auch für emails. Entsprechende email-Anfragen könnte B auch leicht durchschauen, was wiederum zu einer Verschärfung der Situation führen kann.

Es gibt den alten Grundsatz. "Wer schreibt, der bleibt." Wenn solche Kündigungsdrohungen ausgesprochen werden, würde ich immer sofort eine Notiz machen (sogenannte Aktennotiz). Das ist zwar lästiger Aufwand, aber ungemein wichtig. Wenn es einmal eskaliert, hat man dadurch später immer eine gute Dokumentation. Es ist vor Gericht einfach überzeugender, wenn man beispielsweise klar sagen kann, wann und zu welchen Gelegenheiten in der Vergangenheit schon Drohungen ausgesprochen wurden. Macht man keine solche Notizen, weiss man später oft nur noch ungefähr wann und bei welchem Anlass wie gedroht wurde. Man vergisst doch zumindest Details sehr schnell. Und wenn das nicht exakt rekonstruierbar ist, hat man ein Problem.

Noch besser ist es natürlich, wenn man Zeugen hat und diese die entsprechenden Notizen gleich mit unterzeichnen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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