Restschuldversicherung - Krankheit und Kündigung

vom 24.03.2009, 18:10 Uhr

A hat einen Kredit aufgenommen und hat damals gerade bei seiner Firma angefangen zu arbeiten. Nun war A die letzten 3 Monate auf Grund eines Arbeitsunfalles krank und könnte voraussichtlich seine Kündigung erhalten sobald A wieder gesund geschrieben wird.

Ich habe nun nachgelesen, dass die Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit einspringt, allerdings nur, wenn man 1 Jahre in einem festen Arbeitsverhältnis war. Das Jahr wäre für A ja rum, aber nun weiß ich nicht ob die Krankheitszeit auch dazu zählt oder wird die nicht mit gezählt? Wenn nicht hat A ja keinen Anspruch auf die Leistungen der Restschuldversicherung oder etwa doch?

» Muttertier » Beiträge: 5 » Talkpoints: -0,01 »



Das kann dir keiner genau beantworten, wenn er nicht das genaue Bedingungswerk der Restschuldversicherung vor Augen hat. Es gibt Versicherungen, die schließen es aus zu leisten, wenn einer Arbeitslosigkeit Krankheit voraus geht, es gibt aber ebenso welche, die dann trotzdem zahlen. Ich würde vorschlagen: Bedingungen lesen, da steht es genau drin, ob gezahlt wird oder nicht. Alles andere was ich jetzt dazu sagen könnte wären lediglich Vermutungen und das bringt ja auch nichts.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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