Weiterbildung zum Sachbearbeiter

vom 23.03.2009, 15:06 Uhr

In meinem derzeitigen Beruf als Bürokaufmann sehe ich wenig Chancen für die Zukunft, daher strebe ich eine Weiterbildung zum Sachbearbeiter an. Aber die im Arbeitsamt meinen dass sie mir nur dann helfen können wenn ich schon gekündigt worden bin.

Solange will ich aber nicht warten, was macht man in so einem Fall denn? Soll ich das auf eigene Kosten machen und wenn ja kann ich das bei der Steuer geltend machen? Leider kenne ich sonst niemanden den ich fragen kann .

» Cesiu » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »



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