Dürfen Kinder bestellen im Internet / Versandhaus Katalog?
Hallo,
mir stellt sich die Frage, ob Kinder eigentlich im Internet oder auch im Versandhauskatalog bestellen können? Theoretisch muss man ja sein Geburtsdatum angeben, aber wer kontrolliert schon, ob das Datum auch korrekt ist?
Beim Versandhaus könnte ich mir das noch vorstellen, denn da wird ja meistens auch die Schufa abgefragt, zum Beispiel wenn jemand auf Rechnung kauft. Aber in irgendwelchen Onlineshops ist das doch bestimmt nicht so, oder? Und da Kinder meistens auch schon Konten haben, von denen sie Beträge überweisen können, ist es doch kein Problem für Personen unter 18, im Internet fleißig einzukaufen? Oder seh ich das falsch?
Hallöchen,
ich habe vor kurzem eine Reportage gesehen, bei der es genau um dieses Thema ging. Es wurden Online Versandhäuser a la Otto, Neckermann, Quelle & Co getestet, ob es möglich ist, das auch Kinder bestellen können. Bei vielen Versandhäusern (der Großteil) war es für Kinder bzw. Jugendliche unter 18 absolut kein Problem zu bestellen.
Auch gingen die Tester an die Hauptstellen der Online Versandhäuser, jedoch ohne Erfolg. Sie wurden abgewiesen, so nach dem Motto: Wir geben keinerlei Auskunft und bitten Sie aus unseren Gebäuden zu verschwinden. Natürlich musste auch die Kamera aus gemacht werden. So kam man zu dem Fazit, das es heutzutage kein Problem mehr sei, das man auch unter 18 Jahren irgendwo online bestellt.
Erschreckend soetwas, jedoch wurde als Tipp gegeben, das man solche Seiten mithilfe eines Programmes sperren kann, sodass ein Großteil der Online Versandhäuser gesperrt sind und nur mit einem Passwort einsehbar sind. Ob dies hilft ist fraglich, jedoch ist es unmöglich alle Versandhäuser zu sperren, denn dazu gibt es einfach zuviele.
lieben Gruß,
SybeX
Offiziell laut Gesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur Geschäfte tätigen, sie sich innerhalb ihres Taschengeldes bewegen, welches zudem auch dem Durchschnitt entsprechen darf (sprich, eine Hose wird geduldet, solange die Eltern keinen EInspruch erheben, ein Computer allerdings kann zu einem Problem werden, da ein solcher Betrag deutlich über dem Durchschnitt liegen dürfte - einzige Ausnahme wäre hier, das die Eltern diesem Kauf zugestimmt haben. Das sollte der Händler eigentlich überprüfen, aber welche macht das schon?).
Von daher wird alles wie bisher weiterhin schwebend zugelassen, solange es keine Anzeichen gibt, das der Kunde minderjährig ist, werden die Bestellungen auch ausgeführt und solange die Eltern sich nicht melden, gilt das ganze auch als geduldet (auch wenn es noch Monate nach dem Kauf angefochten werden könnte).
Eine wirkliche Überprüfung ist leider nicht möglich (und das macht aufgrund des Aufwandes auch kein Händler, zudem würde er Umsatz verlieren, wenn er einen (minderjährigen) Kunden abweisen würde).
Warum sollten Kinder nicht bestellen dürfen? Wie schon von Entertainment erwähnt dürfen die Kinder ja im Rahmen ihres Taschengeldes bestellen, sonst müsste man auch sagen das die Kinder in kein Geschäft mehr dürfen, weil sie ja dort auch etwas kaufen könnten.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es sogar ein Versandhaus gibt, welches extra sogar einen Kindertarif oder Jugendtarif für die Versandkosten hat, damit die Kinder oder Jugendlichen eben nicht die vollen Versandkosten tragen müssen und nochmal etwas vom Taschengeld sparen können (das gab es zumindest mal, jetzt bei meiner kurzen Suche habe ich nichts gefunden, kann vielleicht auch wieder geändert worden sein).
Aber mal ehrlich, es ist ja auch nicht weiter schlimm, wenn Kinder einfach so mal bei einem großen Versandhaus bestellen, jedoch gibt es ja auch Sexshops und ich bezweifel, dass jeder dieser Shops vorab einen Ausweis verlangt.
SybeX hat geschrieben:Erschreckend soetwas, jedoch wurde als Tipp gegeben, das man solche Seiten mithilfe eines Programmes sperren kann, sodass ein Großteil der Online Versandhäuser gesperrt sind und nur mit einem Passwort einsehbar sind.
Erschreckend? Und wenn ein Kind in einen Buchladen um die Ecke geht und sich dort ein Buch kauft oder in einen Spielzeugladen um dort Spielzeug zu kaufen fällst Du auch vom Stuhl? Und soweit ich weiß arbeitest Du selber im Verkauf - wenn es so erschreckend anders für Dich ist, nehme ich mal richtigerweise an, dass ihr bei euch noch nie etwas an Kinder und Jugendliche verkauft habt denn das ist der gleiche Tatbestand: rechtlich wirksame Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen!
Ob das nun über das Internet läuft oder nicht ist völlig egal, es ist nur eine andere Art der Bestellung. Abgesehen davon haben Eltern hier immernoch (und durch das begründungsfreie Widerrufsrecht sogar noch einfacher) die Möglichkeit die gekauften Dinge ihres Sprösslings zurückzugeben.
Artikel, die nur an Erwachsene verkauft werden müssen die Versandhäuser sowieso per PostIdent Verfahren zustellen - da kann man also 10mal etwas bestellen, man bekommt es nicht. Und wenn die Eltern Accountdaten offen rumliegen lassen zu identitätsgeprüften ab18 Seiten sind sie selber Schuld (und selbst hier kann man noch alles rückabwickeln!).
5Gutzel5 hat geschrieben:Und da Kinder meistens auch schon Konten haben, von denen sie Beträge überweisen können, ist es doch kein Problem für Personen unter 18, im Internet fleißig einzukaufen?
Wie hier schon gesagt wurde - klar ist das kein Problem, Kinder dürfen ja auch in anderen Geschäften einkaufen gehen und sogar ohne Möglichkeit der Einrede der Eltern wenn die Käufe aus eigenen Mitteln bewirkt wurden, die diesen frei zur Verfügung gestellt wurden. Warum soll das online anders sein?
KrashKidd hat geschrieben:SybeX hat geschrieben:Erschreckend soetwas, jedoch wurde als Tipp gegeben, das man solche Seiten mithilfe eines Programmes sperren kann, sodass ein Großteil der Online Versandhäuser gesperrt sind und nur mit einem Passwort einsehbar sind.
Erschreckend? Und wenn ein Kind in einen Buchladen um die Ecke geht und sich dort ein Buch kauft oder in einen Spielzeugladen um dort Spielzeug zu kaufen fällst Du auch vom Stuhl? Und soweit ich weiß arbeitest Du selber im Verkauf - wenn es so erschreckend anders für Dich ist, nehme ich mal richtigerweise an, dass ihr bei euch noch nie etwas an Kinder und Jugendliche verkauft habt denn das ist der gleiche Tatbestand: rechtlich wirksame Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen!
Ich denke es ist ein Unterschied ob man in einem Versandhaus etwas bestellt oder in einem Laden, denn meist kauft man in einem Versandhaus nicht gerade Artikel für 10 €, sondern schon etwas mehr. Ich kenne leider genug Menschen, die Schulden haben, anhand solcher Onlineeinkäufe. Diese wurden getätigt als sie noch keine 18 Jahre alt waren.
Es ist sozusagen schon ein Unterschied, ob man einen Flach-TV sich bestellt oder ein Buch um die Ecke. Das Buch kostet sicherlich keine 700 - 2000 € und bewegt sich im Rahmen eines Taschengeldes. Jedoch ein Flach-TV bewegt sich nicht unbedingt im Taschengeldrahmen m.E.
Ich arbeite im Einzelhandel ja, jedoch kommen da keine horrenden Summen an Jugendliche/Kinder zusammen. Meist sind es nur "Centbeträge" die die Kinder kaufen und somit absolut nicht vergleichbar mit einem Versandhaus.
Sybex hat geschrieben:Ich denke es ist ein Unterschied ob man in einem Versandhaus etwas bestellt oder in einem Laden, denn meist kauft man in einem Versandhaus nicht gerade Artikel für 10 €, sondern schon etwas mehr.
Nein, da ist rechtlich kein Unterschied dabei, schau doch am besten Mal ins Gesetz! Und nur darum geht es hier - wenn es anders ist, beweise das Gegenteil!
Die meisten Menschen die im Internet Dinge bestellen kaufen sich nicht gleich 3 Autos und eine Yacht sondern (siehe die Umsatzstatistiken der großen Onlinehändler) "Kleinkram" (wie Bücher, CDs, usw.) der selten in den dreistelligen Bereich geht. Das könnte wohl auch daran liegen, dass die wenigsten Jugendlichen Taschengeld im 3 - 4stelligen Bereich bekommen .
Sybex hat geschrieben:Ich kenne leider genug Menschen, die Schulden haben, anhand solcher Onlineeinkäufe. Diese wurden getätigt als sie noch keine 18 Jahre alt waren.
Ich kenne auch genug Fälle von Jugendlichen die Schulden haben aufgrund ihrer Handyverträge (was wohl wesentlich häufiger in der Praxis vorkommen dürfte und die nicht online und unter Zustimmung der Eltern geschlossen werden) - und was hat das damit zu tun außer: nichts?
Sybex hat geschrieben:Es ist sozusagen schon ein Unterschied, ob man einen Flach-TV sich bestellt oder ein Buch um die Ecke. Das Buch kostet sicherlich keine 700 - 2000 € und bewegt sich im Rahmen eines Taschengeldes. Jedoch ein Flach-TV bewegt sich nicht unbedingt im Taschengeldrahmen m.E.
Womit der Vertrag wiederum hinfällig wäre, siehe schwebende Gültigkeit und Möglichkeit der Einrede der Eltern. Wenn jemand zu dumm ist, dass zu tun hat das doch nichts mit dem online bestellen an sich zu tun!
Abgesehen davon: Was sollen diese Einzelbeispiele? Mit der Logik kann ich auch behaupten, alle Verkäufer sind kriminell, weil irgendwo mal irgendwann ein Verkäufer einem Minderjährigen etwas teures verkauft hat oder die Altersgrenze nicht beachtet hat.
Sybex hat geschrieben:Ich arbeite im Einzelhandel ja, jedoch kommen da keine horrenden Summen an Jugendliche/Kinder zusammen. Meist sind es nur "Centbeträge" die die Kinder kaufen und somit absolut nicht vergleichbar mit einem Versandhaus.
Das ist natürlich eine schöne Ausrede - nur weil es weniger kostet gilt da anderes Recht. Schau ins Gesetz, sieh Dir Urteile dazu an - es ist nicht so!
Also ich kann mich noch gut erinnern, dass ich als Jugendliche gerne mal Klamotten oder Musik-CDs bei verschiedenen Versandhändlern bestellt habe. Auf den Bestellscheinen im Katalog musste man alle Daten (auch Geburtsdatum) eintragen, was ich wahrheitsgemäß getan hab, und zuletzt musste der Bestellschein ja unterschrieben werden - bei Minderjährigen von einem gesetzlichen Vertreter. Ich hab den Schein also immer meinen Eltern hingelegt, sie haben kurz geguckt ob ich nicht 100 Mark oder mehr ausgebe und dann unterschrieben. Das ging alles wunderbar.
Damals wie heute kann man sich als Jugendlicher durch falsche Angaben um die elterliche Unterschrift drücken (indem man einfach ein falsches Geburtsdatum angibt), und bei Versandhäusern wird sowas auch nicht überprüft. Warum denn auch? Erst wenn es Zahlungsprobleme gibt könnten die Daten überprüft werden, alles andere wäre absolut unnötiger Aufwand.
Speziell bei Sexshops ist es ja anders, dort wird jeder zuerst überprüft (oder per PostIdent dann später bei der Auslieferung), genauso bei Handyverträgen und so weiter. Also all jenes, was jugendgefährdend sein könnte oder aber andersartige Verträge als bloße Kaufverträge beinhaltet wird überprüft - egal ob man es online oder im Laden kaufen (abschließen) will.
Ein Jugendlicher kann seinen Flat TV (um mal bei dem Beispiel zu bleiben) auch im MediaMarkt kaufen, das ist doch Hose wie Jacke.
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