Antrag auf Elternzeit

vom 18.03.2009, 23:15 Uhr

Mittlerweile ist ja jeder deutsche Staatsbürger berechtigt eine Elternzeit zu beantragen und zu nehmen. Muss der Antrag unmittelbar nach der Geburt des Kindes gestellt werden und wo ist der Antrag einzureichen.

Kann auf dem Antrag angegeben werden wann die Elternzeit genommen werden kann oder muss die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes angetreten werden? Können Eltern die beide beschäftigt sind gleichzeitig Elternzeit beantragen und erhalten? Die Elternzeit sollte doch irgend wie mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Muss deshalb der Arbeitgeber zusammen mit dem Antragsteller den Antrag stellen oder reicht es wenn er eine gesonderte Genehmigung erteilt? Wie schaut es aus wenn der Arbeitnehmer erst kurze Zeit beschäftigt ist und einen Antrag auf Elternzeit stellt, kann der Arbeitgeber dann den Antrag ablehnen?

» Rubbelfeld » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,00 »



Die Elternzeit an sich muss man beim Arbeitgeber "beantragen". Und zwar bis siebeben Wochen vor der Geburt. Die Elternzeit beträgt im Normalfall bei Einlingsgeburten 3 Jahre pro Elternteil, diese 3 Jahre können die beiden Eltern nehmen, wie sie möchten. Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der Elternzeit nach der Geburt/dem Mutterschutz zu nehmen, den anderen Teil (maximal 12 Monate) dann bis zum achten Geburtstag des Kindes, um z.B. die Einschulungsphase behleiten zu können. Dieses ist aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Sind beide Eltern berufstätig können sie beide ihren Teil der Elternzeit gleichzeitig nehmen, das ist ja eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber selbst muss dabei gar nichts beantragen, er hat den jeweiligen Eltern die Elternzeit nach Gesetz zu gewähren. Dass Arbeitgeber die Anträge der Arbeitnehmer ablehnen können, wäre mir neu.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^