Darf man mir Strom, Wasser und Gas abstellen?

vom 15.03.2009, 22:54 Uhr

Hallo.

Ich habe mal eine Frage und hoffe das mir jemand diese beantworten kann. Ich wohne in einer Wohngemeinschaft aber eigentlich sind es zwei getrennte Wohnungen. Bei der Pauschale die wir monatlich bezahlen müssen, machen wir das so das jeweils jeder die Hälfte der Kosten bezahlt.

Meine Frage ist jetzt wenn zum Beispiel meine Nachbarin nicht bezahlt aber ich bezahle meine Hälfte von dem Betrag ob sie mir dann Strom, Wasser und Gas abstellen dürfen.

Grüße!

Benutzeravatar

» lissy02 » Beiträge: 621 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo lissy,

habt ihr nur einen Vertrag über die monatliche Pauschale? Wenn dieser Vertrag nur auf einen Namen läuft, dann hat die Stromfirma nichts damit zu tun, welche Vereinbarungen unter euch zur Zahlung des Abschlags bestehen.

Das heißt auf gut Deutsch, mitgehangen, mitgefangen. Wenn nur die Hälfte des Geldes bei Ihnen ankommt, und es sich um nur einen Stromanschluß handelt, dann wird abgestellt, auch wenn du deinen Teil bezahlt hast.

» Nikky » Beiträge: 815 » Talkpoints: -0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge


moin lissy,

die Frage habe ich vor einigen Jahren mal meinem Anwalt gestellt. Interessant wäre noch zu wissen ob ihr getrennt an den Versorger zahlt, oder nur einer von euch zahlt und der andere seinen Teil beisteuert.

Generell ist der Versorger gemäß § 33 Abs. 2 AVBEltV, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, berechtigt die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Das gilt nicht, wenn du darlegst, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, dass du deinen Verpflichtungen nachkommst (dies ist die Regelung für die Energieversorgung, ähnlich ist dies aber auch bei Gas und Wasser).

Soll heißen, wenn deine Nachbarin nicht bezahlt, kommt erst einmal eine Mahnung und du hast genug Zeit zu reagieren und kannst in Ruhe auch die Zahlungsmodalitäten offenlegen - und solange wenigstens ein Teilbetrag eingeht, darf der Versorger die Versorgung nicht einstellen.

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also wir haben nur einen Vertrag bei den Stadtwerken. Aber auf den Vertrag sind wir alle aufgeführt, Also mein Name, der Name meines Mannes und der Name von meiner Nachbarin steht drauf. Und bezahlen tun wir getrennt. Sie bezahlt ihren Teil also die Hälfte der Kosten von ihrem Konto und wir bezahlen die andere Hälfte von unserem Konto.

Gruß!

Benutzeravatar

» lissy02 » Beiträge: 621 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Dann sollte das dem Versorger ja auch schon aufgefallen sein oder es wurde direkt bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, das das ganze so geregelt wird. Somit würde das ganze ja als Offenlegung fungieren, allerdings wird sich das der Betreiber auch nicht unendlich lange anschauen, wenn es mal zu Schwierigkeiten kommen sollte.

Sprich, es wird die Mahnung kommen, dein Verweis auf die getrennte Zahlung oder der Hinweis, das es dem Versorger bekannt sein sollte, aber dann solltest du dich schnellstmöglich darum kümmern, das der zweite Part wieder gezahlt wird, denn wenn der Versorger mitbekommen, das eben nichts unternommen wird, dann wird über kurz oder lang der Strom, Wasser oder Gas abgestellt, spätestens bei der Nebenkostenabrechnung, wenn Forderungen offen sind, wird der Versorger Fristen setzen, die man nicht ignorieren sollte.

Und dann gehen die Versorger auch hin und schalten nach mehrmaliger Aufforderung die Versorgung generell in der entsprechenden Wohnung ab, wenn man nichts mehr von sich hören läßt. Generell sind die Versorger einem wohlgesonnen, wenn man etwas unternimmt und denen schildert, woran es happert. Läßt sich aber kein guter Wille erkennen, dann machen diese dicht - im wahrsten Sinne des Wortes.

Benutzeravatar

» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^