Versicherung kündigen - Fristen

vom 12.03.2009, 20:45 Uhr

Ich hoffe diese Frage ist nicht zu allgemein, aber sie ist von mir tatsächlich auch so allgemein gemeint, wie sie gestellt ist. Bei welchen Versicherungen gelten denn welche Kündigungsfristen? Ich denke da vor allem an die geläufigsten Versicherungen wie:

- Krankenversicherung (privat und gesetzlich)
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kfz Versicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung (Kapital und Risikoleben)
- Kreditversicherung
- sonstige private Versicherungen

Wäre toll, wenn man eine Übersicht über die Fristen zur Kündigung erstellen könnte, ich habe bei meiner Suche im Internet nichts Vergleichbares gefunden!

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» Guerilla » Beiträge: 9 » Talkpoints: 0,16 »



Für Fast jede der genannten Versicherungen gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen. Es gelten folgenden Fristen:

private Krankenversicherung:
Bei einer Beitragsanpassung innerhalb eines Monats nach der Mitteilung muss die Kündigung ausgesprochen werden. Der Versicherungsnehmer kann dann zum nächsten Monatsersten oder zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Die orgendtliche Kündigung ist nach 3 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Das gilt auch für private Krankenzusatzversicherungen.

gesetzlich Krankenversicherung:
Das erste mal ist die Kündigung nach 18 Monaten möglich. Bei einer Beitragsanpassung kann per sofort gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kann mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsletzten ausgesprochen werden.

Haftpflichtversicherung:
Die ordentliche Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausgesprochen werden (je nachdem, für wie lange der Vertrag abgeschlossen wurde, nach neustem VVG Stand kann so ein Vertrag nach 3 Jahren gekündigt werden.) Außerordentlich immer nach einer Beitragserhöhung per sofort, allerdings immer innerhalb eines Monats nach bekannt werden der Beitragserhöhung (sofern sich mit der Erhöhung die Leistung nicht analog erhöht). Ebenso kann nach einer Schadenregulierung der Vertrag binnen eines Monats gekündigt werden.

Hausratversicherung
analog Haftpflicht

Kfz Versicherung
Mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Jahres, oder zum Ende des Versicherungsjahres, hier kommt es darauf an, was der Versicherer für eine Laufzeit setzt. Die meisten haben bei KFZ-Versicherungen eine Laufzeit vom 1.1. bis zum 1.1., das ist aber nicht zwingend so.

Unfallversicherung
analog Haftpflicht.

Rechtsschutzversicherung
analog Haftpflicht, jedoch kann die Kündigung bei Schadenfällen nur ausgesprochen werden, wenn zwei Rechtschutzfälle in einem Jahr stattgefunden haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann immer du willst mit der Frist von einem Monat.

Kapitalbildendende Lebensversicherung
Wann immer du willst mit der Frist von einem Monat.

Risikolebensversicherung
Wann immer du willst mit der Frist von einem Monat.

Kreditversicherung
Die Kreditversicherung ist eine Restschuldversicherung, sie ist meistens an die Laufzeit des Kredites gekoppelt und kann auch Bestandteil des Kreditvertrages sein. Dann gar nicht, ansonsten analog Lebensversicherung.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bei der Krankenversicherung fehlt die Hälfte: Wechselst du den Arbeitgeber, kannst du auch wechseln. Schließen sich Kassen zusammen, ebenfalls.

Bei der Autohaftpflicht sind 99 % zum 31.12. zu Ende, ab 1.1. beginnt das neue Beitragsjahr. Daher auch die vermehrten Werbeangebote mit dem Slogan "Kündigen Sie bis 30.11. ihre teure Versicherung und wechseln zu uns." :lol:

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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