Antrag Kindergeld für Volljährige, die allein leben
Ich habe mal eine Frage und ich hoffe, mir kann eventuell einer von euch helfen. Ich bin 19 Jahre alt und lebe mit meiner einjährigen Tochter alleine in einem Haushalt. Ich beginne in zwei Wochen mein einjähriges Praktikum, um den theoretischen Teil meiner Fachhochschulreife zu erlangen. Ich weiß von einer Freundin, dass ich Anspruch auf Kindergeld habe.
Nun weiß ich nicht, ob ich den Antrag selbst stellen kann oder ob das meine Mutter machen muss. Oder gib es sogar andere Anträge auf Kindergeld, die speziell für Volljährige auszufüllen sind. Ich hoffe, mir kann jemand eine Antwrot geben und bedanke mich schon mal im Vorraus.
Bei mir war es damals so, dass ich den Antrag auf Kindergeld für mich selbst gestellt habe, war zu diesem Zeitpunkt auch schon volljährig und habe allein gewohnt. Nach einiger zeit bekam ich einen Anruf von der Familienkasse und man teilte mir mit, dass ich diesen Antrag nicht selbst stellen könnte, dazu müsste ich schon Waise sein!
Also hat meine Mutter den Antrag gestellt und innerhalb kurzer Zeit wurde kam das erste Kindergeld inklusive Nachzahlung. Da meine Mutter im öffenltichne Dienst arbeitet lief dass aber auch alles irgendwie ziemlich doof. Die haben es seltsamerweise nie geschafft mir das Kindergeld auf mein eigenes Konto zu überweisen, meine Mutter bekam es imme rzusammen mit ihrem Gehalt überwiesen und hat es mir dann gegeben.
Hallöchen,
Erstmal kannst du natürlich für dich selbst das staatliche Kindergeld beantragen, beziehungsweise müssen das deine Eltern umtragen,wenn sie es bekommen. Das steht deinen Eltern nur solange zu, bis du eben von zu Hause ausziehst. Du sagst deinen Eltern einfach, dass sie den Antrag ändern wollen und sie sollen statt ihrer deine Kontodaten angeben. Dann bekommst du das Geld gleich.
Desweiteren steht dir natürlich auch das Kindergeld für dein Kind zu, das musst aber du beantragen als Erziehungsberechtigte (die du ja sicherlich bist).
So und dann gibts auch noch das Unterhalt. Auch das steht dir von deinem Vater zu. Da solltest du auch hinterher sein. Und wenn es das für deine Tochter auch gibt, ebenfallls.
Hallo Samara, rein von der Form her müssen Deine Eltern das Kindergeld beantragen. Allerdings habe ich es so gehandhabt, dass ich die ganzen Formalitäten erledigt habe (also das Ausfüllen, meine Bestätigung von der Uni, die Bestätigung meines Bruders von dessen Lehrherrn) und das Ganze dann nur noch meinen Eltern zur Unterschrift vorgelegt habe. Den Antrag findest Du zum Ausfüllen und Ausdrucken und/oder download Hier.
Auch wenn es OT ist etwas zum Unterhalt: der steht erst mal von beiden Elternteilen zu. Ebenso kann auch die Kindesmutter einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater haben, nicht nur Dein einjähriges Kind. Wie es genau aussieht müsste aber geprüft werden.
Den Antrag müssen definitv deine Eltern stellen. Ich habe während der Ausbildung alleine gewohnt und das Kindergeld wurde direkt auf mein Konto überwiesen. Dieser Überweisung musste meine Mutter zustimmen.
Als ich meine Bankverbindung ändern wollte, habe ich dem Amt geschrieben und auch gesagt, sie sollen Post bitte an mich schicken, da meine Mutter berufstätig ist und ich mich daher um den Papierkram kümmere. Das Ende vom Lied war, dass sie meiner Mutter ein Formular zur Änderunf MEINER Bankverbindung geschickt haben und das KG gesperrt war, bis alles eingereicht wurde. Alles sehr pingelig und irgendwie albern (ich meine, es war nur eine Banlverbindung!), aber so ist das eben.
Von daher: Wenn du Zeit sparen willst, lass es deine Eltern direkt machen. Wenn du es selber machst, werden sie trotzdem nochmal angeschrieben, und das dauert...
Ruf doch einfach bei der Kindergeldstelle an oder geh selbst vorbei und frage nach ob du es selbst machen kannst. Es kommt nämlich immer auf den Sachbearbeiter an und wie der das sieht.
Bekommen deine Eltern nur Kindergeld für dich dann kannst du es auch direkt auf dein Konto auszahlen lassen, bekommen sie aber auch noch Geld für Geschwister von dir, dann ist das nicht möglich, da sie das komplette Kindergeld nur auf ein Konto ausbezahlen, so wurde es mir gesagt.
Für deine Tochter bekommst du auch Kindergeld, eventuell Erziehungsgeld, Unterhalt des KIndsvater oder du kannst es auch vom Jugendamt vorstrecken lassen falls der Vater nicht bezahlt. Dir selbst steht natürlich auch noch Unterhalt von deinen Eltern zu sofern sie genug verdienen. Bezahlen sie jedoch Unterhalt, dann steht ihnen aber auch dein Kindergeld zu.
Du könntest aber auch noch versuchen Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu beantragen.
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