Pflegebedürftige Mutter aufnehmen: Welche Zuschüsse gibt es?
Hallo!
Ich stehe gerade vor einer schweren Entscheidung: Meine Mutter muss nach einem Schlaganfall in ein Pflegeheim - wobei ich sie viel lieber bei mir aufnehmen würde! Ich müsste dann zwar auf meinen Vollzeitjob verzichten und könnte nur noch halbtags arbeiten gehen, aber das wäre es mir allemal wert.
Gibt es vielleicht Zuschüsse oder so etwas, wenn man Angehörige daheim pflegt? In erster Linie denke ich natürlich an mich, denn die Laufenden Kosten bleiben ja - es werden sicherlich auch noch mehr auf mich zukommen. Hat jemand Erfahrung damit? Wie würde es mir mit einem Halbtagsjob und meiner pflegebedürftigen Mutter zuhause finanziell gehen? Ist das machbar?
Zu der Machbarkeit inkl Job kann ich leider nicht viel sagen, allerdings zu den Zuschüssen, die von der Pflegekasse gewährt werden.
Es gibt im Prinzip 3 Pflegearten: Ambulante (häusliche) Pflege, teilstationäre Pflege, sowie vollstationäre Pflege. Leistungen werden von den Pflegekassen bei der Ambulanten Pflege in Form von finanzieller Hilfe erbracht, wenn Angehörige oder privat organisierte Personen die Pflege vornehmen. Wird ein Pflegedienst beauftragt, dann greift das Sachleistungsprinzip, also wird direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abgrechnet, bis zu einem gewissen Höchstsatz, darauf komme ich aber gleich nochmal zurück. Weiterhin sind Kombinationen aus den beiden Leistungsarten möglich. Bei Teilstationärer und Vollstationärer Pflege wird genrell das Sachleistungsprinzip angewandt.
Aktuell gelten für die häusliche Pflege folgende Geldleistungen (diese staffeln sich immer nach der gewährten Pflegestufe, im folgenden einfach mit I, II bzw III abgekürzt). bis 1.1.2010 gibt es in I 215 Euro, in II 420 Euro und in III 675 Euro pro Monat. Danach erhöht sich der Satz um jeweils 10 Euro pro Monat. Im Jahr 2012 nochmals um 10 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Kosten weichen davon aber gravierend ab. (zwischen 30 und 60 % höher). Bei häuslicher Pflege gibt es keine Härtefallregelungen. Die Werte sind also fest und unveränderlich.
Wird ein Pflegedienst eingeschaltet, dann sind höchstmöglichen Zahlungen folgendermaßen in I 420 Euro, in II 980 Euro und in III 1470 Euro. Ab 2012 gelten folgende Werte: 450, 1100, 1550. Wie bereits erwähnt sieht weder die Familie noch der Pflegebedürftige von dem Geld etwas. Es wird hier direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Allerdings gibt es hier eine Härtefallregelung, die maximal 1918 Euro pro Monat zur Verfügung stellt. Eine genauere Beschreibung würde jetzt aber den Rahmen sprengen.
Bei Vollstationärer Pflege sehen die Leistungen noch etwas anders aus: In Stufe I 1023 Euro, in Stufe II 1279 Euro und in Stufe III 1470 Euro, ab 2012 erhält der Betroffene monatlich 1550 Euro. Die Härtefallregelungen sehen für Pflegestufe III die Zahlung von 1750 und ab 2012 1918 Euro monatlich vor.
Das Thema ist natürlich noch deutlich komplexer und es spielen noch viele andere Zahlen eine Rolle. Ich wollte dir mit diesen Beträgen lediglich einen kleinen Überblick darüber geben, was auf dich zukommen würde, wenn du dein Mutter ins Heim gibst, bzw. sie zu Hause pflegst. Auf jeden Fall werden die die Pflegekassen immer an die Angehörigen herantreten und Leistungen verlangen, die über die Sätze der Kassen hinausgehen. Leistungspflichtig sind immer Eltern, Kinder und Geschwister.
Gruß Jasper
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-58432.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3410mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Kosmetik in München 1412mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Sumapede · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Kosmetik in München
- Lohnen sich Asien Fonds? 4476mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 5939mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen