Ab wann ist Musik downloaden illegal ?
Man kann es sich auch schönreden , weswegen hierzulande der Täterschutz verringert und der Opferschutz erhöht wurde - denn die Schweizer Regelung galt hier früher genauso!
Mittlerweile "unterstellen" die deutschen Behörden eben dem Verbraucher so intelligent zu sein, dass man wohl kaum etwas umsonst bekommt wofür man beim Laden um die Ecke bezahlen darf.
Und zu YouTube: Wenn dort Kinderpornos angeboten werden (gabs ja auch schon) darf man als Laie also davon ausgehen dass diese legal sind, nur weil sie auf YouTube gehostet werden? Ist zwar ein extremes Beispiel, nur mit der gleichen Logik dürfte es auch klar sein, dass sich hier die Legalität bei bestimmten (normalerweise) kostenpflichtigen Angeboten ausschließt...
Und zu YouTube: Wenn dort Kinderpornos angeboten werden (gabs ja auch schon) darf man als Laie also davon ausgehen dass diese legal sind, nur weil sie auf YouTube gehostet werden?
Ja, darf man. Situation ist doch folgende: auf YouTube werden Filme angeboten. Über den Inhalt weiss man wenig bis gar nix, einen Titel und fertig. Wenn ich also einen solchen Film anklicke, dann erfahre ich ja erst beim Konsum was der Inhalt ist. Wenn nun ein Film mit "Kindergeburtstag" angeschrieben ist, aber nach ein paar Sekunden klar wird, dass es sich dabei um einen Kinderporno handelt, dann ist das Teil ja schon auf meiner Festplatte (der Pufferung sei dank).
Aber auch hier gilt Treu und Glauben. Ich wollte keinen Kinderporno konsumieren, sondern auf dem weltweit führenden Internetportal für Filmhosting einen Film mit dem Namen "Kindergeburtstag" anschauen. Also kann man mich nicht als Kinderpornokonsument behandeln, es sei denn mir kann nachgewiesen werden, dass ich da vorsätzlich und planmässig vorgegangen wäre. Zum Beispiel in dem bei einem Pädophilenring Kennwörter vereinbart werden um solche Filme anbieten zu können, ohne das sie auffallen.
Ich möchte auf keinen Fall so verstanden werden, dass ich Kinderpornographie verharmlosen möchte, schliesslich habe nicht ich das Beispiel gewählt, aber es zeigt die Grenzen eines Gesetzes auf. Ein Gesetz muss den technischen Umständen Rechnung tragen (Pufferung ist eine Speicherung, die aber nicht vom Benutzer vorgenommen wird und auf die ein Normalnutzer auch keinen Einfluss hat), sonst wird die ganze Gesellschaft kriminalisiert, nur weil es einen Cache im Browser gibt. Das kann es ja nicht sein.
Und mal bezüglich Gratis und so. Schau mal bei folgendem Link Klick vorbei, du wirst staunen, was da alles gratis und legal angeboten wird, einiges davon wird anderorten auf DVD für teuer Geld verkauft. Da frage ich mich wer dann unmoralisch handelt. Vielleicht als Beispiel "Night of the Living Dead" Klick.
thisnamewasfree hat geschrieben:Ja, darf man. Situation ist doch folgende: auf YouTube werden Filme angeboten. [...]
Aber auch hier gilt Treu und Glauben. Ich wollte keinen Kinderporno konsumieren, sondern auf dem weltweit führenden Internetportal für Filmhosting einen Film mit dem Namen "Kindergeburtstag" anschauen.
Unsinn! Hier gibt`s nichts mit Treu und Glauben, selbst in diesem Fall kommt zuerst die Strafanzeige und in deren Verlauf wird geprüft ob hier ein Irrtum vorliegt oder nicht!
thisnamewasfree hat geschrieben:Ein Gesetz muss den technischen Umständen Rechnung tragen (Pufferung ist eine Speicherung, die aber nicht vom Benutzer vorgenommen wird und auf die ein Normalnutzer auch keinen Einfluss hat), sonst wird die ganze Gesellschaft kriminalisiert, nur weil es einen Cache im Browser gibt. Das kann es ja nicht sein.
Entschuldige, dass ist vielleicht deine Idealvorstellung, nur so sieht es in der Realität nicht aus - Download bleibt Download, egal ob temporär oder nicht! Und ja, so wird jeder Nutzer kriminalisiert - wobei man hier nicht von einer Kriminialisierung sprechen kann, da eine Straftat begangen wurde!
Und mal bezüglich Gratis und so. Schau mal bei folgendem Link Klick vorbei, du wirst staunen, was da alles gratis und legal angeboten wird, einiges davon wird anderorten auf DVD für teuer Geld verkauft. Da frage ich mich wer dann unmoralisch handelt. Vielleicht als Beispiel "Night of the Living Dead" Klick.
Und wieder: Der Gesetzgeber unterstellt in Deutschland mittlerweile jedem Nutzer genug Grips zu besitzen, dass bestimmte Medien eben nicht gleichzeitig kostenlos und kostenpflichtig gehandelt werden, was so auch völlig vernünftig ist.
Sprich: Sobald bei jedem durchschnittlich intelligenten Menschen der leiseste Zweifel keimt, dass hier etwas nicht stimmen könnte aufgrund krasser Missverhältnisse war es das! Siehe allofmp3 und Folgeentscheidungen. Und: Mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, denn man ist als Nutzer an die Rechtssprechung in seinem Heimatland gebunden - nur weil etwas im Ausland legal ist muss das noch lange nicht für`s Inland gelten. Oder: Man kann auch im Inland für Straftaten bestraft werden, die im "Ursprungsland" keine sind, wobei dies bei YouTube müßig ist, da selbst das US Gesetz dies klar als solche definiert.
Einfachstes Beispiel in Zusammenhang mit YouTube: Während man in den USA (und so auch auf YouTube) gedeckt von der Meinungsfreiheit bestimmte Aussagen verbreiten darf steht dies in Deutschland / anderen Ländern trotzdem unter Strafe. Was man persönlich davon hält, darüber kann man sich streiten, jedoch nicht ob es nun legal oder illegal ist, da sind unsere Gesetze (zugegeben: mehr oder weniger) eindeutig regeln: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sondern mindert diese höchstens!
Unsinn! Hier gibt`s nichts mit Treu und Glauben, selbst in diesem Fall kommt zuerst die Strafanzeige und in deren Verlauf wird geprüft ob hier ein Irrtum vorliegt oder nicht!
Natürlich wird eine Strafanzeige eingereicht. Damit eine Überprüfung stattfinden kann, sonst darf ja die Polizei nicht an meinen Computer. Wenn dann nichts gefunden wird, dann wird das Verfahren eingestellt. Und ich gehe auch davon aus, dass dies für ein Versehen gilt. Gegen eine solche Strafanzeige ist nichts einzuwenden, ebnet sie doch den Weg für eine Straftatabklärung. Bei einem Versehen gilt dann Treu und Glauben und das Verfahren wird eingestellt.
Entschuldige, dass ist vielleicht deine Idealvorstellung, nur so sieht es in der Realität nicht aus - Download bleibt Download, egal ob temporär oder nicht! Und ja, so wird jeder Nutzer kriminalisiert - wobei man hier nicht von einer Kriminialisierung sprechen kann, da eine Straftat begangen wurde!
Mag sein, dass das für gewisse Leute eine Idealvorstellung sein soll, aber das Gesetz muss den realen Umständen der Gesellschaft Rechnung tragen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass sich in einem Cache auch einmal eine Teildatei finden kann dessen Download nicht beabsichtigt war, Vorgang wie oben beschrieben. Eine Kriminalisierung in diesem Fall darf nicht gegeben sein. Natürlich ist das mit einem Strafverfahren zu überprüfen, siehe weiter oben.
Und wieder: Der Gesetzgeber unterstellt in Deutschland mittlerweile jedem Nutzer genug Grips zu besitzen, dass bestimmte Medien eben nicht gleichzeitig kostenlos und kostenpflichtig gehandelt werden, was so auch völlig vernünftig ist.
Und wo nimmst du damit Bezug auf meinen Text? Wo nimmst du Bezug auf den Inhalt der Links die ich dir gepostet habe? Du wiederholst nur das, was du bereits einmal gesagt hast, kein Argument. Möglich, dass der Gesetzgeber in Deutschland jedem Nutzer "genug Grips" zutraut, aber es gibt eben solche Gratisangebote. Und selbst wenn ich für etwas bezahlen ist es noch lange nicht legal. Also ist die Bezahlung als Merkmal für Legalität völlig untauglich. Sollte die Rechtssprechung in Deutschland wirklich in diese Richtung gehen (ich weiss es nicht, ich bin Schweizer), dann hat Deutschland wirklich ein Problem!
Man kann auch im Inland für Straftaten bestraft werden, die im "Ursprungsland" keine sind
Das stand nie zur Diskussion. Ein Deutscher soll für Taten in Deutschland nach deutschen Gesetzen behandelt werden, ebenso der Schweizer der in Deutschland weilt. Aber der Schweizer in der Schweiz muss sich nicht um deutsche Gesetze kümmern. Beispiel allofmp3, war in Russland legal, download in der Schweiz war ebenso legal. Das die Site aufgrund politischen Druckes seitens der USA schliessen musste ist kein juristisches Argument.
Einfachstes Beispiel in Zusammenhang mit YouTube: Während man in den USA (und so auch auf YouTube) gedeckt von der Meinungsfreiheit bestimmte Aussagen verbreiten darf steht dies in Deutschland / anderen Ländern trotzdem unter Strafe.
Noch einmal, wenn ein Film bei YouTube als "Deutsches Liedgut" angepriesen wird, und dann nach ein paar Sekunden ein Nazilied kommt, dass in Deutschland verboten ist, dann kann ich als Nutzer nicht dafür belangt werden. Möglich, dass dann ein Strafverfahren eröffnet wird. Wenn ich nichts zu befürchten habe, dann findet die Staatsanwaltschaft maximal ein solches Lied mit dem Namen "Deutsches Liedgut" im Cache meines Browsers. Wenn es nicht mehr ist, dann muss ich nach Treu und Glauben freigesprochen werden. Es sieht natürlich anders aus, wenn mehrere solche Dateien im Cache sind. Dann kann nicht mehr angenommen werden, dass es sich um ein Missverständnis handelt, dann würde ich zu Recht verurteilt.
Und noch einmal ganz deutlich, dies ist keine Frage von Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Als Nutzer weiss ich, dass Naziliedgut nicht erlaubt ist, aber ich muss nicht damit rechnen, dass ich beim Anklicken von einem Film mit "Deutsches Liedgut" oder "Kindergeburtstag" eine strafrechtliche relevante Datei runterlade.
Da sich das hier im Kreis dreht: Sieh Dir mal den Ausgangspost an, hier geht es nicht um "hätte, sollte, könnte" und wie es doch am Besten wäre sondern wie es tatsächlich in der Realität aussieht.
Über Moral und sonstige subjektive Vorstellungen kann man (und auch hier wiederhole ich mich) lang und breit diskutieren und nie zu einem Ergebnis kommen - nur geht es darum nicht.
Oder wie ich es bei anderen Rechtsdebatten gerne rüde abkürze: Erzähl das mal dem Richter / Staatsanwalt - aber wundere Dich nicht wenn es ihn genausowenig interessiert.
Naja, Subbotnik, ich habe in meinem ersten Beitrag geschrieben, dass in der Schweiz die rechtliche Situation eine andere ist als in Deutschland. Eigentlich gut zu wissen, da hier auch Schweizer unterwegs sind. Die Realität ist in Deutschland eine andere, ganz klar. Und über Moral habe ich mich auch nicht ausgelassen.
Aber in unserer Diskussion ging es nicht um lauwarmes Blabla, sondern um unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wenn du meinst, dass ein Richter eine Grossmutter wegen Kinderpornografie verurteilt, nur weil sie bei YouTube den "Kindergeburtstag" angeklickt hat, dann irrst du dich. Selbst deutsche Richter würden so etwas nicht vollbringen.
Dass der Junge im Anfangspost zu recht verurteilt wurde, das habe ich auch nie bestritten. Aber da du die Rechtsdebatte abgekürzt hast werde ich mich auch mit diesem Beitrag ausklinken.
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