Autodiebstahl: Was alles zahlt die Versicherung?
Bin nervlich total am Ende, im Urlaub in Ungarn wurde unser Wagen gestohlen. Der Witz daran, es war ein angeblich bewachter Parkplatz vom Hotel, dafür haben wir auch eine Bestätigung die wir der Versicherung vorgelegt haben. Wir durften mit dem Zug zurückfahren, was auch jede Menge Geld kostete. Neben dem Wagen ist auch ein Teil unseres Gepäcks weg, da der Diebstahl in unserer letzten Nacht in Ungarn geschah und wir am Abend bereits eingeladen hatte, weil wir am Morgen um 4 Uhr losfahren wollten.
Nun dachte ich, wenn ich der Autoversicherung den Diebstahl melde und ihr die Anzeige bei der ungarischen Polizei vorlege, dann wäre der Fall klar und erledigt. Nun zickt die Autoversicherung rum und schickt immer wieder neue Nachfragen an uns. Irgendwie nimmt das kein Ende.
Was zahlt die Versicherung überhaupt bei Autodiebstahl und wie lange dauert es im Durchschnitt bis gezahlt wird?
Hallo Moonshine.
Wenn ich deinen Beitrag so lese, dann schießen mir sofort drei Namen für KFZ-Versicherer in den Kopf. Huk24, Directline und Cosmos Direct. Sag mir bitte, ob ich richtig liege.
Bei Diebstahl zahlt deine Autoversicherung in aller nur, wenn du mindestens eine Teilkaskoversicherung hast. (Vollkasko wäre auch nicht schlimm). Sie zahlt je nachdem, wie alt das Auto ist und vor allem nach dem Bedingungsstand. Ich weiß leider nicht wie alt dein Auto ist, daher vermute ich einfach mal ein bisschen.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du einen VW Polo Baujahr 2005 hattest, der ca 40.000 km runter hatte. Die Versicherung zahlt nun bei einem Diebstahl den aktuellen Zeitwert abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. (z.B. 150 €). Ich gehe jetzt einfach mal von einem Restwert in Höhe von 7000 € aus, also müsstest du theoretisch 6850 € bekommen. Deine Autoversicherung zahlt dir allerdings keinen Cent für dein Reisegepäck, da die Unterbringung von Gepäck im Fahrzeug bedingungsgemäß ausgeschlossen ist. (Hier könntest du eventuell über eine bestehende Hausratversicherung Glück haben, je nachdem, welcher Bedingungs- und Leistungsstand vereinbart ist.
Grundvoraussetzung für eine Leistung ist allerdings ein Polizei-Aktenzeichen (hast du ja, da du den Diebstahl direkt vor Ort gemeldet hast).
Was für ständige Anfragen stellt dir denn die Versicherung? Vielleicht kann ich dir den ein oder anderen Tipp geben, wie du im entsprechenden Fall reagieren musst.
Gruß Jasper
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