Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Diamante hat geschrieben:Hallo!
Denn warum gilt ein "normalsterblicher" als vorbestraft, weil er das Geld nciht hat und deswegen eine Gefängnisstrafe bekommt und warum kann man sich mit Geld sogar die Freiheit erkaufen?
Dafür gibt es doch aber die Bemessung nach den Tagessätzen. Und diese berechnen sich aus dem Nettoeinkommen. Dieter Althaus wurde zu 180 Tagessätzen, á 185€ verurteilt. Wäre jemand anders mit geringem Einkommen ebenfalls zu 180 Tagessätzen verurteilt wurden, wäre der Betrag eben geringer. Ich denke mal in Österreich ist es ähnlich wie in Deutschland, hier können die Tagessätze zwischen 1€ und 5000€ betragen. Genau da liegt ja der Ansatzpunkt der Gerechtigkeit. Dass eben jemand mit höherem Einkommen nicht bervorteilt wird.
Das hat meiner Meinung nach überhaupt nichts mit freikaufen zu tun. Wenn man sich mal mit Urteilen zu fahrlässiger Tötung befasst, findet man auch mehr Geld-, als Freiheitsstrafen. Wenn der Verurteilte nicht vorbestraft ist, dann ist das eigentlich gängige Praxis.
Das Schmerzensgeld mutet recht niedrig an, aber ich denke, dass es da im Vorfeld noch zusätzliche Einigungen gab. Das wurde ja auch vorher schon erklärt, dass man sich da aussergerichtlich einigen will.
Hallo!
Das Schmerzensgeld von 5000 Euro , dass er an den Witwer der Frau zahlen muss ist ein Witz. Und im Radio sagten sie, dass normalerweise bei einer fahrlässigen Tötung keine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt wird, sondern entweder eine Gefängnisstrafe oder eben eine Haftstrafe mit Bewährung. Eine Geldstrafe wäre unüblich bei einem solchen Vergehen. Deswegen finde ich das schon komisch.
Auch das Eilverfahren wird von vielen kritisiert. Weil es in Üsterreich keine übliche Vorgehensweise ist, wird sich natürlich gefragt, warum grade bei Althaus ein Eilverfahren gemacht wurde. Ich halte das für sehr skuril.
Auf das Eilverfahren haben sicher alle gedräng, nicht zuletzt, weil die CDU ja in ein paar Tagen ihren Spitzenkandidaten öffentlich benennen und bestimmen muß. Das ist unüblich, ganz klar. Hat mich gestern auch total überrascht, dass es so schnell ging. Aber schnell heißt ja nciht gleich, dass es falsch war.
Klar, wenn sich alle einig sind gibt es nicht viel zu verhandeln. Dass der Prozess an sich also kurz wird, war schon irgendwo klar.
Übrigens hat "mein Radio" heute morgen gesagt, dass eine Geldstrafe absolut üblich ist. Zumindest bei Fällen in Deutschland. Mit dem Strafrecht in Österreich kenne ich mich nicht wirklich aus. Aber das liegt ja nunmal immer im Ermessen des Richters.
Was das Schmerzensgeld angeht, muss man mal warten, wie sich der Mann der Getöteten äußert. Er war doch Nebenkläger oder? Kann ja gut sein, dass vorher schon Absprachen in der Hinsicht getroffen wurden.
Wenn man bedenkt, dass dieses Verurteilung ja "nur" die strafrechtliche Seite betrifft, denke ich, dass diese Verurteilung angemessen ist. Zwar wird schon wieder erste Kritik an diesem Urteil laut, allerdings hat Dieter Althaus schon vor dem Prozess dem Opfer (oder besser deren Angehörigen) eine großzügige Entschädigung angeboten. Näheres ist dau aber nicht bekannt geworden. Ich denke, dass man damit den Sportunfall privater Natur ad acta legen sollte.
Um zusätzliche Verwirrung zu stiften jetzt auch noch mein Stand der Infos:
Diamante hat geschrieben:Was haltet ihr davon? Meint ihr dass es gerecht ist? Andere hätten für eine fahrlässige Tötung eine Haftstrafe bekommen.
Nein, bzw. um es abzukürzen: Es gab auch schon dutzende Freisprüche bei fahrlässiger Tötung (infolge von Unfällen), was auch schon von vornerein klar war (Anzeige kommt natürlich trotzdem, schließlich leben wir in einer der bestenBürokratien der Welt). "Andere" ist sowieso immer ein ziemlich schwammiger Begriff...
Diamante hat geschrieben:Hätte er eine Haftstrafe (auch, wenns ie mit Bewährung gewesen wäre) bekommen, dann hätte er als vorbestraft gegolten und hätte die Politikerkariere an den Nagel hängen können.
Man kann auch mit Vorstrafen in die Politik gehen, sieht halt nur nicht so toll aus - abgesehen davon wurde er nicht in Deutschland verurteilt!
Diamante hat geschrieben:Und im Radio sagten sie, dass normalerweise bei einer fahrlässigen Tötung keine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt wird, sondern entweder eine Gefängnisstrafe oder eben eine Haftstrafe mit Bewährung.
Im Radio reden sie viel Stuss daher, da muss ich nur an die Finanzkrise denken und mir geht das Messer in der Tasche auf was da für dämliche Theorien dahergeplappert werden - da würde ich zu gern anrufen und mal Dampf ablassen ob da jemals ein Moderator über die 9. Klasse hinauskam!
Diamante hat geschrieben:Auch das Eilverfahren wird von vielen kritisiert. Weil es in Üsterreich keine übliche Vorgehensweise ist, wird sich natürlich gefragt, warum grade bei Althaus ein Eilverfahren gemacht wurde. Ich halte das für sehr skuril.
Stimmt auch nicht, auf arte wurde das gestern z. B. (wo auch sonst?) schön und breit erklärt, dass es sich hier um ein Bezirksgericht (in Irdning) handelt, was aufgrund seiner "niedrigen Instanz" schnell zusammentreten und beschließen kann - übrigens in Österreich nicht ungewöhnlich und der Normalfall statt die Ausnahme. Und so schnell kann es auch nicht gewesen sein, ansonsten hätte der Anwalt von Althaus wohl kaum vor Ort im Gericht zustimmen können.
Nur weil es hier in Deutschland für jeden Unfug bei Gericht ewig und drei Tage dauert muss das nicht ebenfalls auf andere Länder zutreffen - nicht überall ist Deutschland!
Ich lese hier andauernd etwas von 5.000 Euro Schmerzensgeld ist zu gering. Ja, mag sein. Allerdings ist das auch nur ein Schmerzensgeld, was auf der strafrechtlichen Seite verhängt wurde. Wenn ich mich recht erinnere, dann werde im allgemeinen Schmerzensgelder auf der Zivilrechtlichen Seite eingeklagt. Hat also mit dem jetzt stattgefundenen Prozess rein gar nichts zu tun.
Glaubt mir, dass reelle Schmerzensgeld, was der Ehemann erhalten wird, wird deutlich über 5.000 € liegen. Und das wird dann auch noch von seiner Haftpflichtversicherung übernommen.
Gruß Jasper
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