Ebay - Wie verkauft man am besten?
Ebay bekommt eine immer größer werdende Beliebtheit an Käufern, sowie Verkäufern. Hier möchte ich gerne von euch noch ein paar Tips wissen, wie ich meine Ebay Auktions Seite ohne zusätzliche Kosten aufbessern kann?
Ihr würde dann gerne ein paar HTML Codes einfügen, da man es ohne diese nicht kostenlos schafft.
Hier schon ein paar Tips meinerseits:
Kostenlos Bilder hochladen mit HTML
1. Ladet zuerst eure Bilder auf einen eigenen Webspace oder ladet sie über Programme im Internet wie Pictureupload hoch
2. Dann erhaltet ihr im Browser einen Link für die Internetseite mit dem Bild
3. Nun gebt ihr folgendes bei Ebay in der HTML Ansicht ein: <img src="URL DES BILDES">
4. Anstelle der URL des Bildes gebt ihr dann den Link aus Schritt drei an
5. Wechselt nun zur normalen Verkaufsansicht und euer Bild müsste erschienen sein
Eigenes Hintergrundbild/Eigene Hintergrundfarbe
Für das Hintergrundbild habe ich folgendes gemacht (ging leider am Ende nicht mehr):
1. Ladet zuerst eure Bilder auf einen eigenen Webspace oder ladet sie über Programme im Internet wie Pictureupload hoch
2. Dann erhaltet ihr im Browser einen Link für die Internetseite mit dem Bild
3. Nun gebt ihr folgendes bei Ebay in der HTML Ansicht ein: <body background="URL DES BILDES">
4. Anstelle der URL des Bildes gebt ihr dann den Link aus Schritt drei an
5. Wechselt nun zur normalen Verkaufsansicht und euer Bild müsste erschienen sein
Leider ging es bei mir in letzter Zeit nicht mehr. Dann kann ich euch auch noch eine andere Möglichkeit mitteilen. Bei Fragen einfach eine PN schreiben.
Ich suche also noch etwas, um meine Auktionen aufzubessern. Hier noch ein paar ergänzende Angaben:
- ich bin ebay Mitglied
- bin kein geprüftes Mitglied
- bin Privatverkäufer
- bin kein Powerseller
- bin noch nicht seit über 500 Tagen angemeldet und habe noch keine 500 Bewertungspunkte
Gibt es irgendwelche HTML Codes (Wichtig: Es dürfen keine Scripte sein), mit denen ich dann unter anderem Flash Dateien, Slideshows, Diashows, Videos, Powerpointpräsentationen, einen Countdown und/oder andere Extras in meine Ebay Auktion einbinden kann, die sie dann aufbessern? Wichtig ist, dass keine Kosten dannach mehr auf mich zukommen! Bitte um hilfreiche Antworten.
Nicht nur das Ausehen, der Artikelbeschreibung ist wichtig, sondern auch der Inhalt selbst. Am besten sollte die Artikelbeschriebung gut strukturiert (also nicht einfach ein Text ohne Punkt und Komma, oder Absätzen) sein, die Angaben zum Artikel sollten möglichst präzise formuliert sein, so dass es keine Missverständnisse gibt und man sollte möglichst viele Informationen über den Artikel reinbringen, so dass der potentielle Käufer nicht unnötig nachfragen muss.
Was das einbinden von Flashdateien usw angeht, da muss man das als Objekt einbinden. Bei SelfHTML ist es ausführlich beschrieben.
Der Artikel sollte das wichtigste sein. Wenn der Artikel SCH.... ist, dann wird ihn auch keiner kaufen, außer die Beschreibung erzählt eine Geschichte, von der die Ebayer fasziniert sind.
Auch wichtig ist die Endzeit der Auktion. Nach meinen Erfahrungen geht der Preis höher aus, wenn das Auktionsende unter der Woche ist (also nich am Wochenende). Von der Zeit her ist es am Besten zwischen 17:00 und 20:00 Uhr.
Aber das Angebot bestimmt die Nachfrage!
Weiß hier jemand wie das ist mit den Abmahnungen wegen der Markenrechtsverletzung? Wenn ich also z.B. EINEN Artikel einstelle, der von einer eingetragenen Marke ist und den weiterverkaufe, weil es ein doppeltes Geschenk war, kann ich dann deswegen ab gemahnt werden, weil ich den Markennamen in der Artikelbeschreibung verwendet habe?
Gibt es eventuell Schutzklauseln? Bei Tupper lese ich bspw. immer wieder, dass der Name verwendet wird, weil er zur Produktbezeichnung gehört und für die Garantie wichtig ist, die Tupper auf seine Sachen gibt. Bringt das irgendetwas?
Ich finde das Programm "TurboLister" (zu finden hier) sehr nützlich. Man kann damit seine Angebotsseiten wie mit einem normalen HTML-Editor gestalten und bearbeiten, ohne sich durch die Ebay-Formulare zu quälen. (Ich muss jedoch sagen, dass ich fast von Anfang an mit dem TurboLister gearbeitet habe und deshalb auch nicht so genau weiß, wie leicht sich die Angebotserstellung auf ebay.de mittlerweile handhaben lässt.)
Ich finde am TurboLister sehr praktisch, dass man sich selbst Angebotsvorlagen erstellen und diese bei einem neuen Angebot einfach abrufen und etwas abändern kann. So muss man die Versandkosten, Zahlungshinweise und Gewährleistungsauschluss-Klauseln nicht jedes Mal auf's Neue eingeben. Ein weiterer Vorteil ist, dass man diese farbigen Einrahmungen der Artikelbeschreibung (zum jeweiligen Artikel passend) kostenlos in die Auktionen einbinden kann, wodurch sich die eigene Auktion von den anderen optisch gut abhebt. Über ebay.de muss man dafür zahlen.
Ich persönlich bin es gewohnt, Auktionen Sonntag abends auslaufen zu lassen. Dann sind meiner Meinung nach nämlich die meisten potenziellen Kunden online. Aber das ist auch nur eine subjektive Wahrnehmung, genauso gut kann auch leimbach (siehe oben) recht haben, dass ein Auktionsende unter der Woche bessere Ergebnisse erzielt. Man sollte aber auf jeden Fall die maximale Artikellaufzeit ausnutzen. Ebay-Auktionen können nämlich bis zu 10 Tage online gestellt werden, ohne dass dies einen Aufpreis kostet. Viele Ebay-Anbieter nutzen nur 7 Tage, doch eine längere Artikellaufzeit bedeutet natürlich, dass mehr potenzielle Kunden auf den Artikel aufmerksam werden können.
Dass man eine Abmahnung bekommt, weil man einen Artikel bei Ebay eingestellt und den Markennamen in der Artikelbeschreibung genannt hat, halte ich für ziemlichen Unsinn. Dann dürfte man ja so gut wie nichts mehr bei Ebay versteigern, oder eben den Namen nicht nennen. Aber "echte" Geschäfte bekommen doch auch keine Abmahnungen, nur weil sie den Markennamen im Werbeprospekt genannt haben, oder? Ich bin der Meinung, dass man so gut wie alles bei Ebay versteigern darf (es darf eben nur nicht gegen die Ebay-Richtlinien verstoßen), wenn man es denn selbst besitzt und es kein Plagiat o.ä. ist.
Das mit den Tupper-Produkten habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Wer verwendet welchen Namen wo? Ich halte es allgemein für sinnvoll, in einer Ebay-Auktionsbeschreibung den Hersteller des Produktes zu nennen! Vielleicht kannst du uns ja noch ein näheres Beispiel oder eine Quelle, in der du das "immer wieder [ge]lesen" hast, nennen!
Also, der Anbieter verkauft z.B. seinen "Tupperware Quick-Chef". Dieser Name ist eine eingetragene Marke und darf deswegen eigentlich nicht von Dritten verwendet werden. Dann steht in dieser Artikelbeschreibung: "Der Name Tupperware wird verwendet, weil er Bestandteil des Produktnamens ist und die Qualität der Ware garantiert."Oder etwas Ähnliches.
Wenn also ein Shop-Besitzer Tupperware verkauft, und den Markennamen verwendet, macht er sich wegen der Verletzung der Rechte, die Tupper auf diesen Namen hat strafbar. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Aber guck mal hier, da sollte es besser erklärt sein, als ich es kann. Fakt ist jedenfalls, dass seit neuestem auch Privatpersonen, sie z.B. gebrauchte (oder doppelt geschenkte) Markenkleidung, Tupperware, Modeschmuck oder Parfums einer berühmten Firma auf ebay verkaufen, abgemahnte werden und zu Schadensersatzforderungen im fünfstelligen Bereich aufgefordert werden. Je nachdem wir die Artikelbeschreibung aussieht, ist das zulässig oder eben nicht, aber scheinbar muss man da sehr vorsichtitg formulieren. Siehe auch den Spiegelartikel
Also soweit ich weiß ist das mit den Markennamen in Ebay-Auktionen so: Es kann nur dann abgemahnt werden, wenn man einen Artikel verkauft, aber einen Namen einer anderen Marke hinschreibt.
Hier ein kleines Beispiel am iPod von Apple: Wenn ich einen MP3-Player verkaufe, der ähnlich wie ein iPod ist und in der Artikelbezeichnung hinschreibe "MP3-Player 2 GB wie Apple iPod". Dann können die dich abmahnen, aber wenn du wirklich einen iPod verkaufst, dann kann dir eigentlich nichts passieren. Sonst könnte man ja überhaupt nichts auf Ebay verkaufen!
Sorcya hat geschrieben:Weiss hier jemand wie das ist mit den Abmahnungen wegen der Markenrechtsverletzung? Wenn ich also z.B. EINEN Artikel einstelle, der von einer eingetragenen Marke ist und den weiterverkaufe, weil es ein doppeltes Geschenk war...kann ich dann deswegen abgemahnt werden, weil ich den Markennamen in der Artikelbeschreibung verwendet habe?
Lies Dir mal das dazu durch, das sagt im Grunde alles was es dazu zu sagen gibt und sorgt hoffentlich für etwas Aufklärung: Werbung mit Markennahmen.
Allerdings wird in letzter Zeit auch versucht hier mit dem UrhG Stunk zu machen, was aber auf ziemlich dünnen Eis angesiedelt ist.
Ich stelle meine Auktionen immer mit Supreme Auction ein. Das geht sehr schnell (weil man seine Standardtexte abspeichern kann und nur noch bei Bedarf anpassen muss) und weil es hier sehr schöne kostenlose Designs gibt (ich empfehle "Style 2" bei den kostenlosen Designs). Außerdem kann unbegrenzt viele Bilder umsonst einbinden.
Eine alternative ist der Gratislister (vom gleichen Unternehmen wie Supreme Auction). Hier drei sehr gute Auktionsdesigns umsonst, die in Supreme Auction 49 Cent kosten würden. 4 Bilder sind auch hier gratis.
Meiner Meinung nach sehr zu empfehlende Programme (sorry, wenn das jetzt alles sehr nach Werbung klingt ) Zum Thema Slideshows, Diashows ect.: Die gibts bei Supreme Auction auch, nur kosten die halt was. Ist dementsprechend nicht direkt das, was du suchst aber vielleicht hilft mein Tipp ja anderen beim Verkaufen.
Grundsätzlich ist zu sagen dass ein Verkäufer mit gutem Leumund, sprich Sternebewertung und professioneller Artikeleinstellung seine Artikel oft überdurchschnittlich gut verkauft. Ich habe schon oft beobachtet das beim Fehlen einer oder mehrerer dieser Merkmale die Ware nicht oder nur zu einem deutlich schlechteren Preis als vergleichbare andere Angebote weggeht. Leider ist es ja so dass ein Artikel öfters gleichzeitig von mehreren Personen eingestellt wird und der potentielle Kunde ja die Wahl hat wo er bieten möchte. In diesem Fall ist es immer gut wenn man sich von anderen Anbietern deutlich abhebt.
Hier ist es immer von Vorteil wenn man ein gutes Foto einstellt auf dem auch wirklich jedes kleinste Detail zu sehen ist. Unscharfe Bilder oder aufnahmen in denen das Objekt zu weit entfernt fotografiert wurde sind absolutes KO- Kriterium. Die Artikelbeschreibung sollte alle wichtigen Merkmale und Eigenschaften benennen, auch ob es sich um einen gebrauchten oder neuen Artikel handelt. Ein ordentliches Schriftbild und eine gute Rechtschreibung setzte ich mal voraus. Sehr gut macht sich auch einen Versandrabatt anzubieten und einen umgehenden Versand nach Zahlungseingang sowie eine sichere Verpackung zuzusichern. Natürlich kann ich nichts versprechen was ich später nicht einhalten kann.
Wenn ich nur einmal in der Woche zur Bank gehe und Sendungen grundsätzlich nur am Wochenende verschicke sollte ich darauf hinweisen oder garnicht erst erwähnen. Die Titelzeile der Artikelbeschreibung sollte bis zum letzten Buchstaben ausgekostet werden, wenn ich zum Beispiel Zinnfiguren anbiete schreibe ich auch Zinn, Zinnsoldaten und meinetwegen Römer dazu. Ein paar Schlagwörter passen auch in die normale Artikelbeschreibung wo ja mehr Platz ist. Ebay bietet ja auch bei den Suchbegriffen mit an in der Artikelbeschreibung zu suchen und viele Ebayer nutzen ja auch diese Funktion. Wenn ich mir nicht sicher bin welche Kategorie ich wählen soll schaue ich mal bei den anderen Auktionen nach, auch kann man sich dort ein paar Anregungen holen. Abschreiben würde ich aber nicht, auch keine Fotos dort ausborgen oder noch schlimmer die Originalfotos vom Hersteller verwenden. Dann ist Ärger vorprogrammiert und der potenzielle Käufer denkt vielleicht man hat etwas zu verbergen. Das Auktionsende sollte natürlich so gelegt werden dass die Zielgruppe auch Gelegenheit hat vor dem Computer zu sitzen. Die besten Zeiten sind immer noch am Wochenende und die Abendzeiten. Hochpreisige Artikel zur Monatsmitte einzustellen macht auch nicht viel Sinn da das Geld dann manchmal doch schon wieder knapp ist.
Seinen Ruf bei Ebay sollte man immer im Blick haben, es macht schon etwas aus wenn ich bei den Versandkosten, der Versandzeit oder der Kommunikationsfreude nicht punkten kann. Deshalb beantworte ich immer alle Anfragen sofort und teile auch den Versandtermin mit und bedanke mich für den Kauf und bewerte auch grundsätzlich nicht mit einer Standartbewertung. Das sind Kleinigkeiten die nichts kosten und vielleicht wird der eine oder andere auch zum Stammkäufer der öfters meine Angebote aufruft und vielleicht auch etwas kauft. Bei Unstimmigkeiten die auch beim besten Verkäufer immer mal vorkommen können bin ich eigentlich auch kulant und zahle natürlich das Geld zurück wenn der Einwand berechtigt ist beziehungsweise erstatte auch mal den Verkaufspreis zurück wenn ein Artikel nicht angekommen ist.
Das muss sich natürlich im Rahmen halten aber den Verkaufspreis bei einem Billigartikel zurückzuerstatten tut nicht wirklich weh und der Käufer freut sich über meine Großzügigkeit. Der positive Bewertungsstand ist natürlich auch wichtig, wird aber völlig überbewertet. Jeder der bei Ebay schon einmal etwas verkauft hat weiß was sich da für komische Vögel tummeln die schnell mal eine negative oder neutrale Bewertung vergeben die nicht berechtigt ist. Das ist natürlich ärgerlich aber nicht vermeidbar, es fällt aber nicht so ins Gewicht da die Masse ja positiv ist. Wenn sich wirklich ein potenzieller Käufer die Mühe macht meine Bewertungen nach der einen negativen Bewertung zu durchsuchen muss er sich durch hundert Positive hangeln und bekommt sicherlich einen anderen Eindruck von mir.
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