Shopping bei Ebay - drei, zwei, eins... Knast?
(Fast) jeder macht es: einkaufen und verkaufen bei Ebay. Große Auswahl, zumindest die Chance auf gute Preise und bequeme Lieferung nach hause. Aber Ebay bringt auch Gefahren mit sich: nicht nur, dass man in einem Bieterrausch zu viel Geld zahlt oder man vom Verkäufer auf andere Weise über den Tisch gezogen wird, vielmehr besteht auch die Frage, wie man sich selbst - als Käufer - strafbar machen kann, indem man gestohlene Sachen kauft (=Hehlerei).
Hierzu ein kleines Beispiel:
Aus fabrikneuen PKW des VW-Konzerns wurden auf dem Transport in großer Zahl Radios, Navigationsgeräte und CD-Wechsel gestohlen. Der P verkaufte eines dieser Geräte über Ebay mit einem Startpreis von 1 Euro. Der A war schon seit längerem auf der Suche nach genau einem solchen Navigationsgerät. Laut VW sollte ein solches Gerät inklusive dem zum Einbau benötigten Zubehör neu etwa 2500 Euro kosten. A versuchte mehrfach, ein solches Gerät zu ersteigern, jedoch immer ohne Erfolg. Die Höchstgebote lagen immer zwischn 500-800 Euro. A ging davon aus, dass sich die Differenz daraus ergibt, dass es sich bei den angebotenen Produkte um sog. "B-Ware handelt.
Dann wurde er auf die Versteigerungen des P aufmerksam. Dort wurde das Gerät als "nagelneu", "noch nie benutzt" und "top legal" angepriesen. A bot auf das entsprechende Gerät und erhielt den Zuschlag bei 671 Euro zuzüglich Versandkosten. Nach einer Woche erhielt er auch das ensprechende Gerät, nur stellte er fest, dass es - entgegen der Angabe - nicht mehr originalverpackt war. Deshlab ging der A auch davon aus, dass es sich auch hierbei um sog. B-Ware handelt.
Hat sich der A wegen des Kaufs strafbar gemacht?
Zunächst einmal muss man feststellen, dass hier eine Strafbarkeit wegen Hehlereis in Betracht kommt - der Tatbestand lautet:
§ 259 StGB (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen ... hat, ankauft ... um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird ... bestraft.
Liest man den Tatbestand, fällt die Handlung des A eigentlich darunter! Aber stehen deshalb alle Schnäppchenjäger bei Ebay damit schon mit einem Tür im Gefängnis? Wenn es nach dem AG Pforzheim geht, dann schon. Dieses hatte nämlich den Angeklagen wegen Hehlerei verurteilt.
Aber keine Angst, das LG Karlsruhe (Urteil vom 28.9.2997 - Ns 84 Js 5040/07 - a8 AK 136/07) hat das Urteil aufgehoben und den Angeklagten frei gesprochen.
Zwar erfüllt der A den objekt den Tatbestand - er hat eine gestohlene Sache gekauft - jedoch handelte er ohne Vorsatz. Hatte das AG noch angenommen, dem dem A hätte es sich aufgrund des niedrigen Startpreises und des niedrigen Zuschlags gerade zu aufdrängen müssen, dass die Ware gestohlen wurde, verneinte das LG den Vorsatz. Auch die Tatsache, dass der Verkäufer und damit die Ware aus Polen kam, genügte dem LG nicht, um einen Vorsatz anzunehmen.
In diesem Fall wurde der A freigesprochen. Ob in einer anderen Konstellation dies vielleicht anders sein kann, hängt vom Einzelfall ab - beispielsweiese könnte das Bewertungsprofil Kommentare enthalten, aufgrund derer der Käufer Verdacht schöpfen müsste.
Zunächst aber heißt es für alle Schnäppchenjäger: Augen auf, beim Schnäppchenkauf
Hallo didaz,
dein ausführliches Beispiel zeigt leider die nicht so schöne Seite von Auktionshäusern. Ich bin auch immer recht stutzig, wenn Navigationsgeräte und Co, die leicht als geklaute Beute identifiziert werden können, mit einem Startpreis von 1 Euro angeboten werden. Irgendwo muss bei mir das Verhältnis zwischen dem Realpreis und dem Gebotspreis stimmen, um die Versteigerung als real anzuerkennen.
Vor einer Versteigerung würde ich mir stets die schriftliche Bestätigung des Verkäufers einholen, der dafür bürgt, dass es sich bei der Ware auch um Originalware handelt. Ist dieser Umstand nicht gegeben, würde ich nie bei einer solchen Aktion mitbieten. Denn irgendwo muss sich auch der Käufer absichern können, um einer ungerechten Bestrafung entgehen zu können.
Viele Grüße, IceKing32
Hallo zusammen,
ich habe darüber auch schon einen Bericht im Fernseher gesehen. Das ist gar nicht so einfach. Dort wurde jemand angeklagt, weil er Parfum gekauft hat, welches sich als Fälschung raus stellte. Ob es richtig ist oder falsch ist natürlich wieder eine andere Sache. Aber wie heisst es so schön, mitgehangen - mitgefangen oder nichtwissen schützt vor Strafe nicht.
Ich denke schon das man sich das Bewertungsprofil anschauen sollte, wie oben ja auch geschrieben. Manchmal gibt es dort Hinweise. Auch sollte es einem komisch vorkommen wenn etwas sehr unter Normalpreis verkauft wird.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
IceKing32 hat geschrieben:Ich bin auch immer recht stutzig, wenn Navigationsgeräte und Co, die leicht als geklaute Beute identifiziert werden können, mit einem Startpreis von 1 Euro angeboten werden. Irgendwo muss bei mir das Verhältnis zwischen dem Realpreis und dem Gebotspreis stimmen, um die Versteigerung als real anzuerkennen.
Nun, der Endpreis lag ja bei über 500 Euro. Da gibt es schon ein Verhältnis vom "empfohlenen Kaufpreis des Geräts" zum bezahlten Preis für die Auktion. Es ist ja nunmal Fakt, dass viele hochwertige Geräte bereits ab einem Euro starten, weil sie so oder so hochgeboten werden. Deswegen würde mich persönlich ein ein-Euro-Startpreis auch keineswegs stutzig machen, denn das gehört bei eBay ja schon "zum guten Ton".
Aber zum Thema: Abgesehen von dem Bewertungsprofil des Verkäufers - hat man als Käufer doch eigentlich gar keine Chance zu erkennen, ob es sich um Hehlerware handeln könnte oder nicht. Es ist zwar richtig wie Laufmasche gesagt hat "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" - aber als Käufer würd ich mir da vom Gesetz ganz schön verar*** vorkommen, wenn ich dann unwissend den im Ausgangsbeitrag genannten Tatbestand erfüllt habe und dafür verurteilt werde.
Laufmasche hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe darüber auch schon einen Bericht im Fernseher gesehen. Das ist gar nicht so einfach. Dort wurde jemand angeklagt, weil er Parfum gekauft hat, welches sich als Fälschung raus stellte. Ob es richtig ist oder falsch ist natürlich wieder eine andere Sache. Aber wie heisst es so schön, mitgehangen - mitgefangen oder nichtwissen schützt vor Strafe nicht.
Ich denke schon das man sich das Bewertungsprofil anschauen sollte, wie oben ja auch geschrieben. Manchmal gibt es dort Hinweise. Auch sollte es einem komisch vorkommen wenn etwas sehr unter Normalpreis verkauft wird.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Eben nicht! Der Vorsatz ist ausschlaggebend!
Wenn etwas dubios erscheint mag das durchaus stimmen, da verlangt der Gesetzgeber auch ein gewisses Mitdenken - wenn mir der Verkäufer aber die "Echtheit" bei einer Fälschung zusichert (z. B. im Angebot oder per eMail) habe ich als Käufer keine Möglichkeit bei einem Fernkauf dies zu überprüfen. Vor allem dann, wenn andere User zufrieden mit dem Verkäufer sind und Fälschungen nicht anzeigen in ihrer Bewertung.
Und nur weil etwas unter Normalpreis verkauft wird heißt das nicht, dass sich hieraus ein Verdacht auf Hehlerei oder eine Fälschung ableiten lässt - es gibt genug andere Erklärungen wie die angesprochene B-Ware, die oft unter Wert der A-Ware verkauft wird, oder eine schlecht laufende Auktion, kurz: Schnäppchen.
Hallöchen,
Richtig - der Verkäufer wiederrum hat das Problem, dass er ordnungsgemäß beschreiben muss,und wenn er einen Artikel als original XY ausschreibt, dann kann man das als Käufer nur glauben. Wennd a wiederrum keine weiteren und ausführlichen Angaben sieht, was die Echtheit des Produktes betreffen sollte man ohnehin die Finger davon lassen.
Und gerade bei solchen Sachen wie Autoradio sollte man vorsichtig sein - vor allem wenn man weiß oder vermutet, dass es sich dabei um gestohlene Ware handelt. Bei gewissen Produkten sollte man einfach dann auf ein seriöses Unternehmen zurückgreifen,allein schon wegen der Garantie, die man bei den wenigsten gestohlenen, bei ebay angebotenen Produkten hätte
Sollte man aber ein gestohlenes Produkt als solches identifizieren sollt eman das melden.
Liebe Grüße
winny
Hi,
Ein Freund von mit erzählte mir folgenden Fall: Ein Freund seinerseits hatte bei ebay ein Spiel erstanden. Das hat er dann auch bekommen, nur war es eine Raubkopie in einer Originalverpackung. Er hat sich dann natürlich furchtbar geärgert aber das Spiel dennoch installiert ung gespielt. Nach einiger Zeit kam dann die Polzei bei ihm vorbei, und es gab eine deftige Strafe.
Hallöchen Schrims,
Na da sit dein Freund aber auch selber Schuld, wenn er WEIß das es sich auch noch um eine Kopie handelt udn es trotzdem instaliert udn spielt. Das sollte eben allen eine Lehre sein,wenn es sich denn tatsächlich so zugetragen hat. Wenn ich schon weiß (natürlich schützt Unwissenheit selten vor Strafe, aber das hie rist ja nochmal was anderes), dass es nicht echt ist es dann trotzdem zu spielen, statt direkt mit den Kontaktdaten vom Verkäufer zur Polizei zu gehen.
Liebe Grüße
winny
Servus!
Wenn man schon etwas schreibt, sollte man währenddessen und mitdenken, ob die Aussage einigermaßen logisch zu erscheinen mag. Man sollte einfach beim Kaufen darauf achten, dass die Ware nicht zu billig ist, die Ware den Beschreibungen entspricht, sofern was unklar ist, sollte man direkt den Käufer kontaktieren und nachfragen, um die Lage zu klären. Allerdings bringt es hier auch absolut gar nichts, die Ebay-Käufer, die von dieser Materie keine Ahnung haben, davor einzuschüchtern, dass sie damit eine Straftat begehen, denn spielt es sich nicht ab. Sofern man gutgläubig ist, die Ware auch gutglaubig erwirbt, trifft diese Regelung NICHT zu, womit auch keine Straftat begeht. Wenn eine Auktion schon ziemlich unseriös und unglaubwürdig zu erscheinen mag, sollte man lieber die Hände davon lassen, denn hier beginnt das, was man nicht will.
Hatte das AG noch angenommen, dem dem A hätte es sich aufgrund des niedrigen Startpreises und des niedrigen Zuschlags gerade zu aufdrängen müssen, dass die Ware gestohlen wurde, verneinte das LG den Vorsatz. Auch die Tatsache, dass der Verkäufer und damit die Ware aus Polen kam, genügte dem LG nicht, um einen Vorsatz anzunehmen.
Hier hat meiner Meinung nach das Landesgericht Karlsruhe im Urteil vom 28.9.2997 - Ns 84 Js 5040/07 - a8 AK 136/07 vollkommen richtig entschieden, denn die Argumente sind irgendwie virtueller Natur, die kein Mensch so sehen würde. Sogar Autos oder Motorräder beginnen bei einem Startentgelt von 1€uro, wieso sollte das bei einem Navigationsgerät so außergewöhnlich sein? Die Verkäufer haben sich die Angebotsgebühr dafür erspart und bei 1€uro starten lassen. Wobei ich sagen muss, dass man deutlich mehr Geld erzielt, wenn man Artikel bei 1€uro starten lässt, somit sind mehr Interessenten, die womöglich auch nicht soviel bezahlen, sich aber gegenseitig hochpushen.
Zum niedrigen Zuschlag: Schonmal was von unintelligenten Verkäufern und Schnäppchen gehört? Im Sachverhalt wird erwähnt, dass er meistens den Endzuschlag nicht bekommen hat, die Preise zu hoch waren, die zwischen 500€uro und 800€uro gelegen sind. Das gestohlene Navigationsgerät hat er schlussendlich für 671€uro bekommen, somit wäre es innerhalb der bisherigen Preisklasse. Schon hier merkt man, dass ein Maßmensch, der vom Gesetzgeber als Vergleich herangeholt wird, nicht anders reagiert hätte, der rechtstreu ist.
Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!
Das ist sicherlich etwas drastisch und provokant formuliert und trifft so nicht den Kern der Sache aber ein bischen Wahrheit ist schon an dieser These dran. Mal ehrlich, was soll mir schon groß passieren. Es ist mir sicherlich nur schwer nachzuweisen dass ich wissentlich geklaute oder gefälschte Ware gekauft habe. In der Artikelbeschreibung wird so etwas sicherlich nicht stehen. Natürlich hätte ich einigen Ärger mit den Behörden und mein Geld wäre unter Umständen auch weg aber eine strafrechtliche Verfolgung mit Konsequenzen hat da sicherlich niemand zu befürchten.
Ich war neulich auf der Suche nach einem Fußballshirt für meinen Sohn. Ein Anbieter der direkt aus China lieferte und in der Artikelbeschreibung versicherte dass es garantiert keine Probleme mit dem Zoll gibt und falls doch kostenlos Ersatz geliefert würde habe ich natürlich links liegen gelassen. Das war doch zu offensichtlich dass es sich hier um Plagiate handelte. Ein anderer war da geschickter und hat direkt aus Deutschland geliefert. Natürlich war der Verkaufspreis weit unter dem normalen Preis aber es handelte sich um eine reguläre Auktion.
Auch ist es nicht so dass jeder Dumpingpreis unbedingt auf geklaute oder gefälschte Ware zurückzuführen ist, mancher will seinen Artikel auch nur schnell los werden weil er Geld braucht. Ich denke da auch so an Konkursmassen, Aufkauf größerer Posten mit Mengenrabatt oder Ladenhüter. Ich kenne doch nicht die Gewinnmargen der Händler, aber fünfzig Prozent halte ich bei Klamotten für durchaus erzielbar und damit auch für rabattierbar.
Im Fernsehen wurde neulich von einem sehr interessanten Fall berichtet. Jemand hat vorher im großen Stil Luxusuhren bekannter Hersteller auf regulärem Wege bei den Herstellern oder Importeuren gekauft und sie weit unter dem Marktpreis bei Ebay versteigert. Die Käufer waren alle begeistert und haben sich bei ihren Bewertungen fast überschlagen und immer wieder versichert dass alles korrekt abgelaufen ist. Irgendwann sind täglich so viele Bestellungen eingegangen dass der Betrüger, darum handelte es sich nämlich, nicht mehr geliefert hat und sich mit dem im Voraus erhaltenen Geld aus dem Staub gemacht hat. Bei täglich fast 2000 Verkäufen kam ganz schnell eine Summe von über eine Million Euro zusammen. Sicherlich könnte man sich fragen warum jemand eine Ware so preiswert verkauft aber letztendlich kann es mir doch egal sein. Darauf fußt ja auch zum Teil die Geschäftsidee von Ebay als größter Onlinemarktplatz etwas preiswerter als im normalen Laden zu kaufen. Zumal es sich hier in diesem Fall ja definitiv nicht um geklaute oder gefälschte Ware handelte. Sicherlich wird jeder Käufer ein mulmiges Gefühl haben bis er den Artikel in den Händen hält aber letztendlich siegt doch die Freude über das Schnäppchen und das eingesparte Geld.
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