Punkte in Flensburg
Hallo!
Ich habe mal einige Frage zu den Punkten, die man in Flensburg im Verkehrszentralregister stehen hat.
Verfallen diese Punkte auch irgendwann mal? Wieviele Punkte muss man haben, damit man den Führerschein abgeben muss? Was kann man machen, um die Punkte wieder zu verringern? Und vor allem, wo muss ich dann irgendwas machen, damit die Punkte verringert werden. Muss man da bis nach Flensbuirg fahren oder kann man das auch beim Straßenverkehrsamt oder TÜV machen? Wo kann ichmeinen Punktestand einsehen ?
Diese Punkte verfallen, wenn keine neuen dazukommen nach drei Jahren. Kommen neue Punkte hinzu, verfallen die dann zusammen mit den neu angesammelten Punkten wieder nach drei Jahren. Wenn dann wieder keine dazukommen, natürlich. Kommen ständig neue dazu, wirst Du die so schnell nicht los.
Die Grenze, für den Führerscheinentzug liegt momentan bei 18, glaube ich. Aber vorher werden Benachrichtigungen versandt. Darin wird man auch hingewiesen, dass durch Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASK) die Punkte verringert werden können.
Nach Flensburg muss dafür niemand fahren, das ist in allen Städten möglich. Fahrschulen bieten solche Kurse an. Der Punktestand kann beim KBA in Flensburg eingesehen werden. geht aber nur auf dem Postweg.
Hallo,
wenn du 18 Punkte zusammen hast, dann kommt es zum Führerscheinentzug. Zwischen 14 und 17 Punkten auf dem Konto, wird ein Aufbauseminar angeordnet. Wenn man daran teil nimmt, werden 2 Punkte getilgt. Man kann auch bereits ab einem Punktestand von 4 Punkten freiwillig an einem solchen Seminar teilnehmen und die Punkte abbauen.
Wenn du acht Punkte erreicht hast, wirst du meines Wissens nach automatisch informiert. Dafür musst du aber die Kosten tragen. Deine Punkte abfragen kannst du mit einem formlosen Schreiben beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die Anfrage sollte kostenlos sein.
Meiner Meinung nach werden die Punkte (aus Ordnungswidrigkeiten) nach zwei Jahren getilgt. Sofern innerhalb der zwei Jahresfrist keine neuen Punkte hinzu kommen. Bestehen die Punkte bereits fünf Jahre, werden sie auch getilgt wenn neue Punkte hinzugekommen sind.
Punkte aus Straftaten bleiben dagegen 5 Jahre stehen. Während dieser 5 Jahre werden auch Punkte aus Ordnungswidrigkeiten nicht gelöscht.
Für Straftaten in Verbindung mit Alkohol oder Drogen gilt sogar eine Frist von 10 Jahren, bis diese verfallen. Also so war es zumindest noch vor 2 1/2 Jahren, als ich meinen letzten Führerschein gemacht habe. Zum 1.1.2009 wurde ja einiges am Bußgeldkatalog geändert, ob die Punkteregelungen da auch betroffen waren weiß ich nicht.
Für die Probezeit gibt es natürlich nochmal abweichende Regelungen, wann der Führerschein weg ist.
Es wird unterschieden, welche Punkte nach welchen Jahren verfallen, pauschal ist das leider nicht zu sagen.
Es gibt folgende Tilgungsfristen für die Punkte in Flensburg im Verkehrszentralregister (VZR)
Zwei Jahre für Punkte, die aufgrund einer Ordnungswidrigkeit entstanden sind. Diese werden auch bei der sogenannten Tilgungshemmung (werden innerhalb der zeit neue Punkte gesammelt) nicht länger als fünf Jahre gespeichert.
Drei Jahre für Punkte, welche bei Straftaten enstanden sind und zeitgleich nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. Ebenfalls nach fünf Jahren bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Eine Tilgungshemmung gibt es hier nicht mehr.
Zehn jahre für Punkte, welche bei Straftaten enstanden sind, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen oder die den Führerscheinentzug beinhalteten. Das es hier ebenfalls keine Tilgungshemmung gibt, ist wohl verständlich .
Punkte kann man auch abbauen, wenn man möchte, alle fünf Jahre kann man maximal 4 Punkte abbauen, wenn man freiwillig an einem Aufbauseminar und verkehrspsychologischer Beratung teilnimmt. Wird das ganze angeordnet, zählt das ganze innerhalb der Frist (man könnte dann erst wieder in fünf Jahren erneut Punkte abbauen).
ChaosXXX hat es ja schon bestens erläutert. Zusätzlich zu den angegebenen Fristen kommt aber noch die Überliegefrist von einem Jahr hinzu. Damit wird verhindert, dass Punkte gelöscht werden obwohl schon eine weitere Zuwiderhandlung begangen wurde.
Allerdings werden Punkte in der Überliegefrist nicht in Abfragen an Behörden einbezogen, da hat man dann u. U. schon wieder eine weiße Weste. Nur bei einer Privatauskunft werden Punkte in der Überliegefrist berücksichtigt.
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