Verrückt! Privatperson soll einfach enteignet werden!

vom 18.02.2009, 20:45 Uhr

Kaum zu glauben, was einer Privatperson aus Thüringen passiert ist. Bereits aus DDR Zeiten besitzt ihre Familie ein großes Gewerbegrundstück mit Gewerbeobjekten in Thüringen. Seid mehreren Jahren saniert die Frau die Gebäude nun für mehrere tausend Euro, um sie nach Fertigstellung weiter zu verpachten.

Also sie eines Tages, wie viele Male zuvor zu ihrem Grundstück fuhr und weiter zu sanieren, stellt sie mit erschrecken fest, dass dort große rote Schilder aufgestellt sind, das das Gewerbegrundstück für 39 Euro pro Quadratmeter verkauft werden soll. Die Frau geht vorerst von einem Versehen aus und ruft Ihren Anwalt an, der die spätere Verpachtung leiten soll und fragt was es damit auf sich hat.

Dieser weiß jedoch nicht, was sie meint und beschließt sofort zu kommen. Als er vor Ort ist, kann er seinen Augen auch nicht glauben. Nach weiteren Rechergen, erfahren sie, dass das Land Thüringen dafür verantwortlich ist. Sie macht sich auf dem Weg zum Landsratsamt und erklärt, dass dies ihr Eigentum ist welches sie dort verkaufen wollen. Sie erhält eine patzige Antwort, dass die Grund des Landes Thüringen sei.

Nachdem die Beamten wohl die ersten Einkünfte eingeholt haben, stellten sie wohl auch fest, dass da was nicht stimmt. Sie bieten der Frau an ihr 3,20 Euro pro qm zu bezahlen. Sie hatte jedoch gar nicht vor zu verkaufen. Nach weiterem Schriftverkehr mit dem Anwalt, bot die Staat nun 4,50 Euro an. Doch auch dies will die Frau nicht annehmen, da sie nicht verkaufen will.

Es macht den Anschein, dass das Land Thüringen bereits einen Käufer für die geworbenen 39 Euro pro qm gefunden hatte und nun nicht weiß, wie es sich weiter verhalten soll. Ein Ergebnis konnte man bisher noch nicht nennen, da die Angelegenheit nun vor Gericht geht und der Frau, auch wenn diese die im Grundbuch eingetragene Besitzerin ist, die Enteignung droht. Werden wir sehen wie es ausgeht.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das klingt ja sehr interessant. Normalerweise gilt die Festlegung, dass das Grundbuch immer richtig ist, und wer da als Eigentümer drin steht, dem gehört das Grundstück auch. Nun frage ich mich, warum das Land Thüringen nicht die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse festgestellt hat, bevor es begonnen hat, das Grundstück zu verkaufen. Es müsste ja wohl jedem Beamten auffallen, dass auf dem Grundstück Gebäude saniert wurden und werden, sodass man sich mal fragen sollte, wer das denn tut.

Eine Enteignung ist ja nur aufgrund eines Gesetzes möglich und an ein streng formelles Verfahren geknüpft. Einfach mal so zu sagen, das Grundstück gehört jetzt uns, geht überhaupt nicht. Wahrscheinlich gibt es da noch eine Vorgeschichte, die im Eröffnungspost nicht geschrieben wurde.

» Estrella78 » Beiträge: 685 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Dem Bericht zu Folge, wohnt die derzeitige „Besitzerin“ nicht mehr in Thüringen und hat das Grundstück auch lange nicht bewirtschaftet, da sie kein Geld dafür hatte. Man könnte als spekulieren, ob der Grundbucheintrag vielleicht nicht in Thüringen statt fand, da sich der Besitzer durch den Tod des zu DDR Zeiten lebenden Angehörigen, geändert hat. Vielleicht wurde jedoch nur in Thüringen nachgeschaut, ob das Grundstück im Grundbuch auftaucht.

Ob dem Land Thüringen klar war, dass die Gebäude zur Zeit saniert werden, bezweifle ich, da es sich noch um die orginalen Bauwerke handelt und diese auch originalgetreu saniert werden. Kann also sein, dass sie davon ausgegangen sind, dass die Gebäude einfach so in so einem guten Zustand sind. Ist aber nur rein spekulativ.

Ungewöhnlich war jedoch, dass man der Frau erst erklärte, dass es nicht sein könne, dass die Besitzerin ist und später dieses zwar nicht bestätigen wollte, jedoch den Abkauf anbot. Das würde man aber in der Regel nicht tun, wenn man immer noch davon ausgeht, dass sie nicht die rechtmäßige Besitzerin ist.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Naffi hat geschrieben:Man könnte als spekulieren, ob der Grundbucheintrag vielleicht nicht in Thüringen statt fand, da sich der Besitzer durch den Tod des zu DDR Zeiten lebenden Angehörigen, geändert hat. Vielleicht wurde jedoch nur in Thüringen nachgeschaut, ob das Grundstück im Grundbuch auftaucht.

Wo das Ganze notariell beurkundet wurde ist unerheblich. Die Grundbuchämter sind den Amtsgerichten zugeordnet und die sind für alle in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Unabhängig von welcher Stelle aus welchen Landkreis oder gar Bundesland die Beurkundung durchgeführt wurde.

Mich würden mal Quellen zu dem Bericht interessieren, leider habe ich im sonst so auskunftsfreudigem Internet nichts gefunden. Es gibt nämlich noch zig andere mögliche Ursachen für eine solche "Verwechslung". Hat die Dame samt Familie vielleicht in den Wendewirren den (damals noch nicht wieder existierenden) Freistaat Thüringen auf damals nicht erlaubtem Wege verlassen und erhebt nun Jahre später wieder Anspruch auf ihr Eigentum?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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