Achtung Urheberrecht: Bewerbungsfotos im Internet

vom 12.09.2007, 17:36 Uhr

McMazzaker hat geschrieben:Ich meine es geht um ein Bewerbungsfoto, da kann es doch nicht sein das der Fotograf da ein Urheberrecht beansprucht, vorallem wo ihn die Person auf dem Foto bezahlt hat, dieses zu machen.Der Fotograf hätte auch nicht anderes mit dem Foto machen können als es dieser Person zu verkaufen, nicht nur weil das der Kunde war, sondern weil der Fotograf es nicht mal jemand anderes hätte zeigen dürfen ohnen das Einverständnis von der Person auf dem Foto

Doch der Fotograph hat das Urheberrecht, da er eben nun einmal der Urheber des Bildes ist - man selbst bekommt das Nutzungsrecht eingeräumt. Damit es woanders verwenden darf, muss man eine Einverständniserklärung haben, da hier eine nicht vorgesehen Verwendung vorliegt. Rein theoretisch darfst Du auch dein eigenes Bild nicht einfach so vervielfältigen, da es sich dann um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Man muss hier unterscheiden zwischen Urheberrecht, Nutzungsrecht und dem Persönlichkeitsrecht - die kommen hier alle zum Tragen.

Urheberrecht hat der Künstler, in dem Fall eben der Fotograph.
Nutzungsrecht bekommt der Käufer durch das Bezahlen für dieses eingeräumt, jedoch nicht automatisch eines, dass er es überall verwenden darf, ohne Zustimmung des Urhebers.
Die abgebildete Person wiederum wird durch die Aufnahme in ihrem Persönlichkeitsrecht berührt, weswegen der Fotograph bei einer Veröffentlichung seinerseits diese wiederum um Elraubnis fragen muss.

Also kommt bei einem popeligen Bild mal wieder einiges zusammen, was auch recht so ist, da geistiges Eigentum nun einmal zu schützen ist und Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite gewahrt werden müssen - das Nutzungsrecht ist einfach nur eine Frage des Geldes.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also ich finde dieses Gerichtsurteil, gerade im Bezug auf Passfotos absolut ungerechtfertigt. Ich bin selbst ausgebildet in professioneler Photografie und kann unterscheiden wo Kunst anfängt. Ich möchte hier nur die Tätigkeit des Fotostudio-Fotografs erläutern:

- das Motiv sitzt auf einem Stuhl
- an der Wand sind entweder Hinweistafeln zum richtig vor der Linse sitzen oder orientierungsmerkmale (der Fotograf in einem Fotostudio redet ja oft nicht gern)
- der Hintergrund ist neutral (wow, dass kostet wohl extra)
- Die Kameraposition ist immer die selbe ...eine Frontalperspektive auf über den Stuhl (boah, dass ist ein haufen Arbeit)
- der Fotograf muss quasi nichts bei seiner Kamera einstellen und drückt sogar oft per ferngesteuertem Auslöseknopf völlig unbeteiligt auf den Auslöser (jaja dass ist sehr anstrengend)
- der Fotograf entnimmt die Speicherkarte (man ist dass schwer) der Kamera und lädt sie ins Photoshop (schwitz)
- im Photoshop wird 2 - 5 Minuten lang Kontrast, Helligkeit, Farbe und Hautflecken etc. korrigiert (eine völlig selbstversändliche "Sachbearbeitung")
- ein automatisierter Workflow übernimmt den Ausdruck (jetzt ne Zigarette)

Wo ist da bitte eine Schöpfungshöhe? Da ist allerhöchstens ein bestimmtes Prinzip dahinter... siehe Passfotoautomaten. Dass macht es aber auch nicht besonders. Ich habe unzählige Bilder geschossen, bearbeitet und diese sind überall auf Druck- und Webseiten veröffentlicht. Soll ich jetzt etwa alle verklagen, dennen ich meine simple Dienstleistung angeboten habe? Ich halte nichtmal Bilder für die ich sogar ein Storyboard schreibe für Kunst, aber dass ist meine Ansicht ...solche Bilder sind natürlich schon was wert.

Lichtbildwerke sind sowieso ein schwachsinniges Rechtsthema. Der Aussagewunsch vieler Photos beschränkt sich meist nur auf eine Momentaufnahme - was ist daran Kunst? Muss man denn heute für jedes Detail einer Dienstleistung zahlen, wo bleibt der Kunde dabei, ist dass nicht unfair? Früher wäre man zu so einem Fotografen einfach nicht mehr gegangen, heute muss man wohl sein Passphoto selbst knipsen um sich zu Bewerben oder studivz Profile persönlicher zu gestalten, es sei denn man ist Zahlungswillig.

Ein Passfoto enthält außerdem nichts als das Portrait einer selbst. Sollte ein Bild von einem nicht auch unweigerlich einem gehören? Müsste nicht der Fotograf darum bitten, die Bilder zu verwenden? Also Vorsicht: Lasst euch auf Partys nicht von Euren Freunden ablichten! Wer weiss ob sie euch noch verklagen weil Ihr sein Bild gut fandet und auf einer Partypics-Website geposted habt. Liebe Befürworter solcher Rechtsknüppel: Beschäftigt euch mal mit der General Public License oder lernt Freiheiten einzuräumen. Einfach nur Strange!

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» .:d2k » Beiträge: 575 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Kunst oder nicht Kunst ist da wirklich egal, es geht nur um den Urheber, egal wie engagiert er dabei war oder nicht. Dass das vielleicht etwas überzogen ist, ist ein anderes Thema und das hier Änderungsbedarf besteht. Jedenfalls ist das Urteil nach gängiger Gesetzeslage völlig gerechtfertigt, da kann man gerne etwas anderes meinen, nur zählt das nicht vor Gericht. Ich kann über viele Rechtsnormen und Gesetze auch oft nur den Kopf schütteln, die ich an der Uni kennenlernen durfte aber das ändert an sich nichts daran.

Auf der anderen Seite werden mit dieser Richtlinie halt die "wirklichen" Foto Künstler geschützt, die ihr Werk nicht 100.000fach woanders sehen wollen, ohne für ihre Arbeit entlohnt zu werden.

Ich glaube auch nicht dass dieser Fotograf danach noch viele Kunden hat - aber vielleicht hat er gerade deswegen geklagt :wink:. Normalerweise sagt da keiner was gegen, genauso wenig wie in dem von Dir angesprochenen Fall, wenn ein Freund von mir ein Bild auf einer Party macht und ich das als Profilbild nehme, da schließe ich auch keinen Vetrtrag ab und da wird auch nicht großartig geklagt - also das würde ich zumindest einmal sehen wollen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenns um Passfotos geht:

Urheberrecht: JA
Wettbewerbsvorteil: UNBEGRÜNDET

Ja gut, dass mit den Partyfotos war ein fiktives Beispiel. Damit wollte ich deutlich machen dass die Urheberrechte schon viel Müll zum Vorschein gebracht haben und die Gesetzesmacher für Partypics auch einen unzufriedenstellenden Kompromiss eingehen könnten.

Persönlichkeits-, Nutzungs-, oder Vervielfältigungsrechte hin oder her: Dieses Gesetzt ist ungenügend, wenn auch gut gemeint! Du hast aber natürlich recht - es ist Rechtsalltag. Ich stelle mir jetzt einfach mal eine Katze, ein Krokodil und ein Schwein vor, die als ehrenwerte Richter agierten, mehr kann ich davon nicht halten!

So ein Gesetz wäre zu Zeiten aufkommender Fotografie sinnvoll gewesen. Dass es in unserem Zeitalter beschlossen wurde klingt fast nach einer Fotostudio-Lobby. Aber kontras beiseite: Für jeden, der seine Passfotos angesichts der Rechtslage im Bezug auf Nutzung und Vervielfältigung lieber selber machen will hier die Vorgaben der Bundesregierung: Passbildkriterien

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» .:d2k » Beiträge: 575 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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