Schulden Insolvenz

vom 14.11.2008, 23:08 Uhr

Was passiert denn wenn man Schulden hat und macht eine private Insolvenz, sind die Schulden dann endgültig weg oder muss man die immer bis zum Ende zahlen? Nach meiner Scheidung bleibt mir kaum noch was zum leben denn mein Partner hat mir auch die Hälfte der Schulden gelassen.

Daher überlege ich ob so eine Insolvenz mich nicht retten könnte, denn die Schulden werde ich nie und nimmer abzahlen können da müsste ich schon sehr alt werden. Wo kann ich mich da mal beraten lassen in der Sache?

» Cache » Beiträge: 3 » Talkpoints: 2,07 »



Eine Privatinsolvenz ist leider kein Freibrief zur Schuldenfreiheit, sondern befreit dich von weiteren Kosten und schützt deinen Lebensunterhalt. Wenn man von der Vorbereitung durch eine Schuldnerberatung und Gerichtsentscheidungen absieht, dauert eine Privatinsolvenz 6 Jahre. In diesen 6 Jahren musst du dein komplettes Einkommen offen legen und alles was über deinem errechneten Satz liegt an deine Schuldner abführen.

Nach den 6 Jahren werden dann deine Restschulden getilgt und du bist Schuldenfrei und erhälst sozusagen die Chance für einen Neuanfang. Das ist jetzt nur ein grober Überblick und ersetzt keines falls den Gang zu einer Schuldnerberatung, bitte nutze den Schritt und nehme Hilfe an die dir dort geboten wird. Meistens ist eine Privatinsolvenz, welche auch immer mit hohen Kosten verbunden ist, gar nicht nötig und sollte immer nur der letztmögliche Ausweg sein.

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Cache hat geschrieben:Was passiert denn wenn man Schulden hat und macht eine private Insolvenz, sind die Schulden dann endgültig weg oder muss man die immer bis zum Ende zahlen?

Erst einmal muss der Insolvenzvergleich scheitern und man durch das Verbraucherinsolvenzverfahren kommen - gerade wenn Du zwar nur noch wenig zum Leben hast, aber nach Ansicht der Treuhänder / des Gerichts nicht in der Lage bist die Schulden trotzdem weitgehend zu tilgen wirst Du überhaupt in das Restschuldbefreiungsverfahren kommen! Und das ist schwieriger als man sich vorstellt.

Außerdem erlischen nicht alle Schulden, es kommt drauf an, welche Du hast! Ausgenommen wären z. B. einfach gesagt
- alles was Du dem Staat schuldest (Steuern, Strafen, zinslose Darlehen usw.)
- Unterhaltsschulden

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es kommt natürlich erst einmal darauf an, ob eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) für dich in Frage kommt. Wenn du nämlich ein Gewerbe ausübst (selbstständig bist), oder du mehr als 19 Gläubiger hast musst du eine sogenannte Regelinsolvenz machen. Für eine solche RI bekommt mann allerdings keine kostenlose Hilfe bei den Beratungsstellen.

» SaschaTH » Beiträge: 12 » Talkpoints: 6,27 »



Kostenlose Hilfe erhält man schon bei den Beratungsstellen. Allerdings und das sollte man auf keinen Fall verschweigen, kommen bei der Privatinsolvenz die Gerichtskosten und die Kosten für den Treuhänder auf einen zu. Diese können gestundet werden oder auch monatlich in Raten gezahlt werden. Diese Kosten müssen allerdings auf jeden Fall gezahlt werden.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also da kann ich dir nur diese Seite ans Herz legen. Da werden Dir alle Fragen beantwortet. Da ist auch ein Caht mit den Beratern möglich oder E-Mail Beratung. Als mein Mann die Insolvenz angemeldet hat, haben wir da auch mit den Beratern viel gechattet.

Aber davon mal ganz abgesehen. Wenn du eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung machst, dann sind die Schulden danach weg. Es sei den die Schulden stammen aus Straftaten z.B. Betrug oder Unterhaltsschulden oder z.B. Knöllchen also Strafzettel. Die wären immer noch da.

Du hast während der Insolvenz einen Freibetrag unter dem nichts genommen wird. Man wundert sich, so war es bei uns, wieviel Geld man behalten darf. Bei uns heisst dass, durch das niedrige Einkommen, dass mein Mann 0 Euro bezahlt und alles weg ist.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also die Schulden sind nach der Privatinsolvenz weg, außer es sind Schulden aus Straftaten, Geldstrafen.

Bei der Privatinsolvenz, darfst du den nicht pfändbaren Teil deines Einkommens behalten! D.h. z.B. Sozialleistungen und ein Teil deines Lohnes zu ersehen aus der Lohnpfändungstabelle zu ersehen! Dazu hast du bestimmte Regeln einzuhalten (z.B. du darfst keine neuen Schulden machen). Es ist nicht leicht, aber es ist meiner Meinung sicher besser, als wenn ihr am Hungetuch nagt!

Das Insolvenzverfahren dauert ca. ein Jahr, danach kommst du in die Wohlverhaltensphase, die 6 Jahre dauert, danach ergeht die Restschuldbefreiung und du bist wie der Name schon sagt, von den Schulden befreit!

Durch Insolvenzverfahren kommst du am besten durch einen Schuldenberater, die von AWO oder ähnlichen Institutionen nehmen sogar keine Gebühren, allerdings dauert es bis du da dran kommst, also am besten lieber jetzt als gleich dort anrufen. Der Schuldenberater versucht eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen, solte jedoch auch nur einer ablehnen ist es gelaufen und der Schuldenberater bescheinigt dir die missglückte Einigung und du kannst ins Insolvenzverfahren!

» duchovny » Beiträge: 73 » Talkpoints: -0,02 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^