Hin und Her: Fremdmarken im VW Werk Baunatal
Erst am 4. Februar war auf dem Gelände des Volkswagen-Werkes Baunatal bei Kassel ein Fremdmarken-Verbot bekannt geworden. So sollten Gäste, Lieferanten aber auch Handwerker mit Fahrzeugen von Fremdmarken künftig vor verschlossenen Schranken stehen bleiben, selbst Handwerker, die schwere Ersatzteile zu transportieren hätten, wäre mit Fremdmarken die Einfahrt verwehrt worden.
Neu ist das Fremdmarkenverbot nicht, bisher hatten dies alle Werksleiter gewollt, nur nicht richtig durchsetzen können. Der jetzige Werksleiter (Hans-Helmut Becker) wollte da konsequenter sein. Natürlich ist die Begründung, dass man nur mit Partnern Geschäfte machen wolle, die ihrerseits auch mit VW Geschäfte machen, nachvollziehbar. Aber in der angestrebten Form war sie selbst dem Betriebsrat zu repressiv. Der stand zwar auch hinter der Konzernflotte, findet aber dass eben diese Flotte überzeugen sollte, nicht Zwang.
Etwas lebensfremd auch die Bemerkung des Firmensprechers, dass große Zulieferer auch einen großen Fuhrpark, mit Fahrzeugen der Automobil-Hersteller die sie belieferten, unterhielten. Kein Problem also und mit kleineren Firmen wollte man reden. Dazu sollte man wissen, dass das VW-Werk nicht das einzige Werk eines Automobilkonzerns in der Region Baunatal ist.
Schon am 5. Februar wurde das Fremdmarken-Verbot wieder aufgehoben. Grundsätzlich dürfen nun also wieder Fahrzeuge alle Marken das Firmengelände befahren. Trotzdem wird es natürlich begrüßt, wenn Mitarbeiter aber auch Lieferanten und Gäste Marken des Konzerns fahren.
Was haltet Ihr davon? Ist ein Fremdmarken-Verbot auch für Gäste der richtige Weg um diese zu Loyalität zu erziehen?
Für Gäste sicherlich nicht (wenn ich mir vorstellen müßte, in dem Werk eine technische Anlage zu warten, was etwas einmaliges wäre), dann würde ich den Teufel tun und mir ein Fahrzeug kaufen, was denn nun passend wäre. Dann soll mir das Werk entweder das Geld zur Verfügung stellen (und auch weitere sämtlichen Kosten übernehmen) oder mich passieren lassen.
Wenn es allerdings um Firmen geht, die langjährige Beziehungen mit dem Unternehmen unterhalten und schon seit Jahren eine Kooperation betreiben, sieht es etwas anders aus. Dann ist aber auch davon auszugehen, das es dementsprechende Rabatte geben wird beim Kauf eines entsprechenden Autos. Einen rechtlichen Anspruch darauf kann aber keiner haben, es sei denn, dies ist in den Kooperationsverträgen so festgehalten worden, dann wäre es ein Problem für den entsprechenden Zulieferer (verträge sollte man vor Unterschrift lesen).
Ist das aber nur ein "kann" Vorschrift, dann würde ich mich an den Vorstand wenden und ihm das schriftlich darlegen, das es nicht sein kann, das ein Mann bestimmt, was sein darf und was nicht, vor allem auch vor dem Hintergrund, das der Werkleiter wohlwissend eine Gefahrensituation heraufbeschwören könnte aufgrund der Durchsetzung (etwas schweres muss abgeladen werden, der Zulieferer darf mit seinem Wagen nicht mehr auf das Werksgelände und muss das schwere Teil anderweitig zum entsprechenden Ort bekommen und auf diesem Transportweg passiert ein Unfall. Auf die Rechtssprechung und die Schuldzuweisung wäre ich mal interessiert.
Alles in allem für mich teilweise zwar nachvollziehbar, aber zudem auch realitätsfremd.
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