Hund als Zeuge vor Gericht
Womit sich so manch Gericht beschäftigen muss, ist für Außenstehende mehr oder weniger häufig völlig unverständlich oder aber kurios, für die Beteiligten ist das Streitthema bitterer Ernst. Nicht anders ist es wohl zu erklären, dass im sonst tierfreien Kölner Amtsgericht ein Hund zugelassen wurde und das auch noch als Zeuge. In dem Verfahren, zu dem das Tier als Zeuge geladen wurde, ist eben jene Bulldogge der Zankapfel.
Eine Vermieterin wirft ihrem Mieter vor einen Hund zu halten, obwohl das im Mietvertrag untersagt ist. Der Mieter bestreitet jedoch die Hundehaltung in seiner Wohnung. Er sei zwar Hundebesitzer, das Tier lebe jedoch in der Wohnung der Mutter im gleichen Haus auf der gleichen Eage; deren (wesentlich älterer) Mietvertrag erlaubt die Hundehaltung. Dies wiederum glaubt die Vermieterin nicht. Also kam es zum Prozess, bei dem der Anwalt der Vermieterin nachweisen wollte, dass die Mutter der amerikanischen Bulldogge gar nicht gewachsen ist. Und so wurde der Hund Clyde als Zeuge vorgeladen.
Der Auftritt des Hundes vor Gericht war dann auch denkwürdig. Der Anwalt der Vermieterin zog aus dem Auftritt des Hundes, der Mutter des Beklagten und dem Beklagten eindeutig den Schluss, dass der Hund überhaupt nicht auf die Mutter hört und deswegen der Hund eben nicht wie vom Beklagten behauptet bei seiner Mutter wohnt – dazu müsste diese mit dem Hund klarkommen. Er sähe im Auftritt bestätigt, dass gerade das nicht der Fall ist, die Mutter den Hund nicht bändigen könne.
Der Beklagte dagegen meinte, der Hund hätte sehr gut auf seine Mutter gehört, allerdings wäre das Tier (verständlicherweise) nervös gewesen und habe deshalb immer wieder zu ihm gesehen. Was verständlich wäre, immerhin gehöre ihm ja wirklich das Tier, er zahle die Hundesteuer, gehe mit dem Tier spazieren und kümmere sich auch sonst darum.
Weil auch die Mutter des Beklagten beteuerte, dass der Hund bei ihr wohne, rechnet sich der Anwalt der Klägerin keine großen Chancen aus, dass das Gericht am 20. Januar zu Gunsten seiner Seite entscheidet.
Erstaunlich die Aussage des Anwalts auf diese Erwartung: es sei zwar gelogen, aber die Niederlage im Prozess sei nun nicht gerade schreiendes Unrecht. Da fragt sich dann der unbeteiligte Beobachter wozu dann ein Prozess angestrengt wurde Da kann ich mich nur Clyde anschließen: Klick.
Hallöchen,
Das ist mal wieder ein total überflüßiger Rechtsstreit, wie ich finde, aber was solls. Ich denke ja schon, dass man durch so ein Verhalten sieht, dass der Hund nicht der Mutter gehört. Denn in der Tat bauen ja gerade Hunde ein sehr enges Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Halter auf.
Man hätte den Test aber so nicht durchführen dürfen. Natürlich wird das Verhalten des Hunde durch die Situation beeinflusst. Man hätte das bei einem "ruhigen" Spaziergang mit beiden getrenn vielleicht versuchen können. So hätte festgestellt werden können, wie der Hund auf den jeweiligen Menschen reagiert.
Ich persönlich finde ja, dass es dem Vermieter ja egal sein kann, bei wem der Hund nun lebt, wenn sowhl Mutter, als auch Sohn auf der gleichen Etage im gleichen Haus leben. Aber manche Menschen sind da wirklich komisch. Rein rechtlich gesehen sieht es da für den Hundehalter aber wohl wirklich nicht gut aus.
Liebe Grüße
winny
winny2311 hat geschrieben:Rein rechtlich gesehen sieht es da für den Hundehalter aber wohl wirklich nicht gut aus.
Eben nicht, wie der Anwalt der Klägerin/Vermieterin meint. Es gibt halt keinen eindeutigen Beweis, dass der Hund nicht bei der Mutter lebt. Und im Zweifel für den Angeklagten gilt auch hier.
Und auch wenn der Hund keine engere Bindung zu dem Tier hat, kann der Hund doch trotzdem bei der Mutter wohnen. Erst recht, wenn Mutter und Sohn so extrem nah beieinander wohnen. Ich selbst kenne einen solchen Fall.
Das Urteil ist nun gestern gefallen. In der Tat zugunsten er Vermieterin: der Hund muss entfernt werden. Der Auftritt von Hund, Herrchen und der Mutter des Hundehalters vor Gericht hat nun doch nichts genützt. Ob dieser Auftritt das Gericht nun davon überzeugt hat, dass der Hund wohl eher nicht bei der Mutter wohnt oder etwas Anderes ist den Meldungen nicht zu entnehmen.
Den anderen Mietern des Hauses dürfte das Urteil auch gefallen, immerhin haben 4 davon nach eigenen Aussagen Angst vor dem Tier.
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