Bevorstehende Haftentlassung des Christian Klar

vom 30.11.2008, 10:37 Uhr

In kürze soll der (EX)-Terrorist Christian Klar nach 26 Jahren Haft entlassen werden. 9-fachen Mord soll er begangen haben in seiner Terroristenkarriere.

Aufgrund seiner Entlassung will der Co-Pilot der Landshutmaschine das erhaltene Bundesverdienstkreuz zurück geben. Er ist nicht der einzige, der die Entlassung Christian Klars scharf kritisiert. Ferner hat Christian Klar niemals abstand genommen von seinen bisherigen Aktivitäten, somit könnte wieder ein gefährlicher Mann unterwegs sein. Knasterfahrungen könnten ihn gefährlicher und raffinierter gemacht haben, als er jemals zuvor gewesen ist. Dieser Mann hat das Leben anderer zerstört. Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, ins Leben zurückzukehren.

Was ist eure Meinung? Ist die Entlassung gerechtfertigt oder widerspricht sie nicht dem Rechtsempfinden vieler Bürger. Auf eure Antworten hierzu freue ich mich schon.

» laskall » Beiträge: 129 » Talkpoints: 0,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich verstehe die Aufregung nicht. Der Mann ist nach dem Deutschen Gesetz verurteilt worden und nach diesem Gesetz ist seine Haftstrafe jetzt eben zu Ende und er wird entlassen. Das ist eben geltendes Recht in diesem Land.

Und ich verstehe auch nicht wieso irgendwelche Leute denken sie hätten das Recht zu fordern, dass dieser Mann weiter in Haft bleibt. Es gibt wahrscheinlich eine ganze Reihe von Angehörigen von Mordopfern in diesem Land, die sich auch irgendwann mit der Tatsache konfrontiert sehen werden, dass der Mörder aus dem Gefängnis entlassen wird. Wenn man der Forderung der Angehörigen von RAF Opfern nachgibt müsste man anderen Angehörigen von Mordopfern auch nachgeben wenn sie Haftverlängerung für den Mörder fordern und dann könnte man das Gesetz eigentlich gleich ändern. Oder gibt es im "Rechtsempfinden vieler Bürger" etwa so etwas wie Mordopfer erster und zweiter Klasse? In meinem jedenfalls nicht.

Mal ganz davon abgesehen bin ich überzeugt, dass jemand, der seine Verbrechen ausschliesslich im Rahmen seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (die nicht mehr existiert) verübt hat ein wesentlich geringeres Rückfallrisiko hat als Kinderschänder, Serienvergewaltiger und andere Triebtäter - und auch viele dieser Leute werden irgendwann aus der Haft entlassen und auf die Menschheit losgelassen. Ich hätte wesentlich mehr Angst SO jemandem auf der Strasse zu begegnen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Hallo!

Daran sieht man aber, dass das deutsche Recht zu lasch ist. Denn bei einfachem Mord bekommt man lebenslang. Und ist dann nach 25 Jahren auf jeden Fall wieder frei. Bei 9 fachem nachgewiesenen Mprd sollte die 9 fache Strafe sein, also dann auch wirklich lebenslang. Denn das überlebt keiner.

In Amerika würde es das nicht gene. Da würde jeder Mord einzeln gezählt werden.

Ich finde, dass die deutsche Rechtsprechung einfach zu lasch ist und dass man härter bestrafen sollte. Lebenslang sollte auch meiner Meinung nach lebenslang sein. Denn wenn man einem Menschen oder gar mehreren Menschen das Leben nimmt hat man nichts anderes verdient.

Und ein Terrorist, wird das Morden auch nicht sein lassen. Dafür sorgen die Hintermänner schon. Das wäre, als wenn mane iner Katze verbietet die Mäuse zu fangen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Cloudy24 hat geschrieben:Mal ganz davon abgesehen bin ich überzeugt, dass jemand, der seine Verbrechen ausschliesslich im Rahmen seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (die nicht mehr existiert) verübt hat ein wesentlich geringeres Rückfallrisiko hat als Kinderschänder, Serienvergewaltiger und andere Triebtäter - und auch viele dieser Leute werden irgendwann aus der Haft entlassen und auf die Menschheit losgelassen. Ich hätte wesentlich mehr Angst SO jemandem auf der Strasse zu begegnen.

Das sehe ich auch so. Wenngleich ich 26 Jahre für 9-fachen Mord auch zu gering finde, finde ich das Argument gegen dessen Entlassung, dass dieser rückfällig werden könnte, total lächerlich. Schließlich existiert die RAF nicht mehr, und dass er sich jetzt nach 26 Jahren Haft einer anderen terroristischen Organisation anschließt, ist meines Erachtens nach eher unwahrscheinlich, schließlich hatte er fast ein Vierteljahrhundert keinen Kontakt mehr zur Außenwelt und müsste erst wieder Kontakte knüpfen.

Zudem ist die innenpolitische Lage mittlerweile eine ganz andere und es kann gut sein, dass er im Gegenteil während seines Aufenthalts im Gefängnis dem Terrorismus ganz abgeschworen hat, denn 26 Jahre sind dennoch eine sehr lange Zeit, über sein Leben nachzudenken.

Warum Klar nicht lebenslänglich bekam, sondern statt dessen 26 Jahre ist mir zwar schleierhaft, aber das Urteil liegt nun ein Vierteljahrhundert in der Vergangenheit und kann wohl kaum mehr angefochten werden.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Daran sieht man aber, dass das deutsche Recht zu lasch ist. Denn bei einfachem Mord bekommt man lebenslang. Und ist dann nach 25 Jahren auf jeden Fall wieder frei. Bei 9 fachem nachgewiesenen Mprd sollte die 9 fache Strafe sein, also dann auch wirklich lebenslang. Denn das überlebt keiner.

Ich finde, dass die deutsche Rechtsprechung einfach zu lasch ist und dass man härter bestrafen sollte. Lebenslang sollte auch meiner Meinung nach lebenslang sein. Denn wenn man einem Menschen oder gar mehreren Menschen das Leben nimmt hat man nichts anderes verdient.
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Nun müsstest du dich mal entscheiden, ob das deutsche Recht zu lasch ist, oder die deutsche Rechtsprechung. Letzterer sind nämlich die Hände gebunden, da sie nur innerhalb der Gesetze entscheiden kann. So kann ein Richter lediglich auf "einmal lebenslänglich" entscheiden. Dies schreibt seit 1986 § 54 StGB vor:

(1) S. 1 Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt.

Das zweite: Niemand kommt nach 25 Jahren "auf jeden Fall wieder frei". Dazu folgenes Zitat:

§ 38 (1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

und

§ 211 (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Darüber hinaus würde mich mal interessieren, wo genau du die "25 Jahre" hernimmst, heißt es in § 57 a doch

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind, [...]

Die notwendige Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung ergibt sich aus der Menschenwürde, Art. 1 GG! Vielleicht wäre die Lektüre des dazu gahörigen Urteils des BVerfG hilfreich, bevor man sich über den "Staat", die "Gesetze" und die "zu lasche Rechtsprechung" auslässt. Klick.

Wenn letzteres geschehen ist, kann man sich dann auf dieser Ebene gerne weiter unterhalten.

P.S.: Und ob man die USA gerade als Vergleichsmaßstab nehmen sollte, ist zweifelhaft. In vielen Fällen wird es dort nämlich nur zu einer relativ kurzen "lebenslänglichen" Strafe kommen, weil der Täter nicht länger lebt!

» didaz » Beiträge: 134 » Talkpoints: -4,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Diamante hat geschrieben: In Amerika würde es das nicht gene. Da würde jeder Mord einzeln gezählt werden.

Das ist richtig, aber ob man sich ein Rechtssystem, das wahrscheinlich das inhumanste in der gesamten "westlichen Welt" ist zum Vorbild nehmen sollte ist die Frage. Wie zivilisiert eine Gesellschaft ist kann man unter anderem auch daran sehen wie sie mit ihren "Feinden" umgeht.

Und ein Terrorist, wird das Morden auch nicht sein lassen. Dafür sorgen die Hintermänner schon. Das wäre, als wenn mane iner Katze verbietet die Mäuse zu fangen.

Nur dass es im Fall der RAF schon lange keine Hintermänner mehr gibt, oder hast du in den letzten Jahren irgendwelche Aktivitäten dieser Organisation festgestellt? Ich nicht.

Und der Vergleich mit der Katze hinkt natürlich. Katzen folgen beim Mäuse fangen ihrem Instinkt, diesen Instinkt zu jagen und zu töten haben vielleicht einige Triebtäter und diesen befriedigen sie dann wahrscheinlich durch ihre Taten. Aber die meisten Terroristen haben wahrscheinlich keine Lust am töten, sondern nehmen den Tod von anderen Menschen und sich selber in Kauf um ihre ideologischen Ziele zu erreichen. Wenn die ganze Welt zum Islam konvertieren würde und die Scharia anerkenne würde, würde es wahrscheinlich keine islamistischen Anschläge mehr geben.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


laskall hat geschrieben:Ist die Entlassung gerechtfertigt oder widerspricht sie nicht dem Rechtsempfinden vieler Bürger.

Die Entlassung widerspricht wohl eher der Wunsch nach Rache und Sühne vieler Bürger.

Ganz ehrlich: Ich sehe Klars Strafe als verbüßt an, wer in den gealterten RAF Terroristen noch gefährliche Elemente für die Gesellschaft sieht kann das auch von 80 - 90jährigen SS Leuten annehmen - da ist stellenweise wie bei Klar & Co wenig von Reue oder gar Einsicht zu spüren, dass der Nationalsozialismus vielleicht doch irgendwo "Ecken und Kanten" hatte.

Ein Hund ohne Zähne kann nicht mehr beißen, und genau das ist Klar für mich. Wenn man hier Angst hat vor ein paar politischen Pamphleten oder seiner möglichen politischen Betätigung scheint man wohl echte Zweifel an einer funktionierenden Demokratie in Deutschland zu hegen - da gab´s schon bitterere Pillen von rechts zu schlucken an Demagogie & Co und sie hat es auch überstanden.

Das ganze Theater um die Haftentlassung ist für mich ein rein politisches: Ein Terrorist soll entlassen werden der nicht einsichtig ist, dazu noch links und das in einem rechts-regierten Bundesland. Diejenigen die hier auf der einen Seite bestimmte Grundsätze vertreten sind nicht bereit, diese auch für "ideologische Feinde" gelten zu lassen. Ein Possenspiel sondergleichen und im Grunde ein Armutszeugnis einiger Minister für das Verständnis von Rechtsstaat und Demokratie.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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