GEZ-Abmeldung trotz Kabelanschluß möglich?
Hallo,
was passiert eigentlich wenn man Kabelanschluß hat aber GEZ abmeldet? Muß ich gleichzeitig auch den Kabelanschluß abmelden? Hat jemand damit Erfahrung?
Danke und viele Grüße,
Geefo
Solange du einen Fernseher bereithältst musst du offiziell GEZ-Gebühren zahlen, das hat mit dem Kabelanschluss erstmal nichts zu tun. Ich weiss auch nicht, ob die GEZ überprüfen kann ob du noch Kabelfernsehen bezahlst, aber ich denke nicht. Aber auch wenn du die Öffentliche rechtlichen Sender nicht schaust, so musst du trotzdem zahlen und da du ja noch Kabelanschluss hast liegt es nahe, dass du auch einen Fernseher hast. Lass dich also nicht erwischen Aber falls du mit jemandem zusammenlebst und ihr die Fernseher alle gemeinsam nutzt, so muss nur einer die GEZ-Gebühren zahlen, da ist es dann auch egal ob du Kabelfernsehen hast oder nicht.
Hoffe die Antwort hilft dir weiter. Wenn dir da noch was unklar sein sollte, dann schau doch einfach mal auf der Homepage der GEZ vorbei.
Ich will euch nur drauf hinweisen das manche Begriffe von der GEZ abgemahnt wurden und man diese erstmal nicht nutzen sollte.
Diese Begriffe würden ein negatives Bild entstehen lassen und die GEZ hat daher ihre eigene Begriffe die wirklich lang sind.
MfG
McMazzaker
Das Thema hat sich auch schon wieder gegessen, weil die GEZ sich damit ein ordentliches Eigentor bezüglich der Behinderung der freien Meinungsäußerung geschossen hat - das wurde also mittlerweile schon wieder zurückgenommen, siehe: 5000 Euro Strafe bei Verwendung des Begriffs 'GEZ-Gebühr'.
@Subbotnik, ah ok....hatte das Thema nur damsl mitverfolgt wusste aber nicht das es sich nun so entwickelt hatte, danke dir für die Info.
MfG
McMazzaker
hallo geefo,
wenn du weiterhin ein gerät zum empfang hast und dieses auch nutzt, dann würde ich auf keinen fall den tv abmelden.
wie ist das denn überhaupt mittlerweile, verfolge das nicht so, da ich gez zahle. muß man für einen internetfähigen pc nicht auch gez gebühren bezahlen?
liebe grüße von der
laufmasche
Rein theoretisch ja, da Du ja für alle Empfangsgeräte zahlen musst, dazu zählt dank der schwammigen Neuregelung nun auch der PC mit Internetanschluss.
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