Mit Gutschein bestellen - Nicht angerechnet
Hallo zusammen,
Person A bestellt beim Online-Versandhandel XYZ einen Anzug für das nächste Betriebsfest in Höhe von 50,00 Euro. Person A hat vorher über Google einen Gutschein für den Online-Versandhandel XYZ gefunden und bei der Bestellung eingesetzt, weil Person A somit 10,00 Euro sparen konnte.
Nach einer Woche kommt die Bestellung bei Person A an und der Anzug passt auch. Person überweist jetzt an das Versandhaus 45,00 Euro, 5,00 Euro für die Versandkosten und 40,00 Euro für den Anzug, der nach Abzug des Gutscheines noch diesen Betrag kosten soll.
Nach einem Monat erhält Person A vom Versandhaus XYZ seinen Kontoauszug und zu sehen ist ein Minus von 10,00 Euro. Grund, der Gutschein wurde nicht angerechnet. Beim Gutschein selbst stand nicht dabei, dass der Gutschein an ein bestimmtes Kundenkonto gebunden wäre, auch stand in den Bedingungen nicht, dass Person A Neukunde sein müsste. Hat Person A jetzt überhaupt noch eine Chance darauf, dass er die 10,00 Euro gut geschrieben bekommt?
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Hallo,
rechtlich muss man natürlich sehr viele Dinge beachten, die von der Sichtlichkeit bis über zu anderen unvorstellbaren Dingen geht. Wenn es aber für die Firma beziehungsweise den Shop in den AGBs stand, kann man nichts dagegen machen, außer man möchte viel Geld über rechltiche Verfahren verlieren. 10€ sind auch nicht die Welt. Wurde vor der Bestellbstätigung der Gutschein angezeigt, quasi die fällige Summe? Wie steht es auf dem Bestell/Lieferschein?
Wenn es dort mit dem Gutschein steht, sind die Chancen hoch, das Geld wiederzubekommen- besonders durch Druck auf den Shop. Weshalb schickt Person A die Hose nicht einfach zurück? Ich hätte dem Unternehmen auf jeden Fall gedroht und möglicherweise mit ein bisschen fachlichlichen Wissen der Firma klar gemacht, das man dies nach dem Verfahren nicht in der Art machen kann. Die 10€ sind aber so wenig, dass sich jeder Aufwand nicht lohnt.
Viele Grüße
Hallo Laufmasche,
Dieses Problem hatte ich auch schon einmal. Das Problem damals bei mir war, dass zwar der Gutschein genau wie in deinem Beispiel geschildert bei der Bestellung abgezogen wurde, aber auf der Rechnung war er nicht mehr erwähnt. Bei mir half damals, dass ich eine Mail an den Kundenservice geschrieben habe, ob der Gutschein jetzt nicht verrechnet wurde. Damals bekam ich bei diesem Versandhaus die Auskunft, dass ich den Betrag einfach abziehen würde, das System würde diese wohl nicht immer automatisch annehmen.
Also habe ich den Betrag von ebenfalls 10 Euro einfach selbst abgezogen und den Rest Betrag überwiesen. Beim Betreff habe ich noch einmal kurz "10 Euro Gutschein" angegeben und dann war alles in Ordnung. Vielleicht solltest du dich einfach mal an den Kundenservice melden und den Vorgang schildern, bzw. derjenige, der diese Bestellung getätigt hat. Dann könnte sich alles aufklären. Aber ich glaube, dass es jetzt schon ein wenig zu spät dafür ist.
Ich denke, es wäre das einfachste, wenn man die 10 Euro noch überweist, aber das erste, was ich zuvor noch machen würde, wäre noch einmal beim Kundenservice deswegen nachzufragen. Das nächste Mal sollte man eben direkt, wenn man die Rechnung erhält, telefonisch oder per E-Mail nachfragen, sodass keine Missverständnisse mehr auftreten. Falls man gefragt wird, woher man den Gutschein hat, sagt man einfach, dass dieser aus einem Newsletter stammt.
Bei mir war es neulich genauso, dass mir bei einem Versandhaus auf der Rechnung ein 10€-Gutschein nicht angerechnet wurde. Ich habe dort gleich angerufen und gefragt, warum er nicht angerechnet wurde. Daraufhin hat mir die Mitarbeiterin dort gesagt, das wäre vergessen worden und ich solle die 10 Euro einfach vom Rechnungsbetrag abziehen. Das habe ich gemacht und daraufhin kam auch nie wieder was.
Ich würde erstmal bei der Hotline anrufen und nachfragen. Welcher Betrag stand denn auf der Rechnung?
Manchmal habe ich das Gefühl, dass manche Firmen Gutschriften o.ä. mit Absicht nicht anrechnen, in der Hoffnung, dass die Kunden es nicht merken. Mir ist bei Handyverträgen schon zweimal passiert, dass mir Gutschriften von geworbenen Neukunden nicht angerechnet wurden. Einmal haben wir es wirklich erst Monate später bemerkt und beim anderen bin ich noch am Verhandeln.
Hallöchen,
ich hatte den Fall gestern. Ich habe etwas bestellt und einen 10 Euro -Gutschein benutzt für Erstbesteller (der ich auch war). Der wurde aber nicht auf der Rechnung angezeigt,weshalb ich sofort da angerufen habe und man mir da erklärte, dass das wohl ein Fehler war. Ich sollte dan selbstständig 10 Euro vom Gesamtbetrag abziehen.
Man sollte da nicht in Eigenregie starten und einfach selbst abziehen,wenn da nichts erscheint,sondern halt einfach anrufen. Da steht man in der Regel auf der sichereren Seite.
Liebe Grüße
winny
Es gibt ein Versandhaus bei dem ich eine ähnliche Erfahrung gemacht habe: ein personengebundener und auf der Bestätigung ausgewiesener Gutschein wurde zunächst nicht akzeptiert, obwohl auf der Bestellbestätigung stand, der Betrag solle selbstständig von der Rechnung abgezogen werden.
In so einem Fall hilft meist das persönliche fernmündliche Gespräch mit der Service-Hotline. Die konnten den Irrtum seitens des Versandhauses schnell klären und ausbügeln.
Wie es rein rechtlich aussieht - keine Ahnung, hat die ausgedruckte Bestellbestätigung eine Beweiskraft, wenn der Gutschein dor aufgeführt wurde?
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