Sperre beim Arbeitsamt

vom 07.10.2008, 10:47 Uhr

Hallo!

Ich bin bei diesem Thema selber nicht betroffen, jedoch hat mir meine Freundin gestern die Frage gestellt ob man, wenn man kündigt und eine Sperrfrist beim ALG bekommt, dann für die Zeit der Sperrung Sozialhilfe bekommt oder ganz ohne einen Pfennig dasitzt. Ich war der Meinung dass man dann Sozialhilfe bekommt, war mir aber auch nciht sicher. Wie lange ist die Sperrfrist dann? 3 Monate?

» meredesgrey » Beiträge: 308 » Talkpoints: 9,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn sich da nichts geändert hat, ist die Sperrfrist 3 Monate. Übrigens sowohl bei eigener Kündigung als auch verhaltensbedingter Kündigung und Aufhebungsvertrag (hatte ich mal). Man kann dann ALG II beantragen, wenn ich mich recht entsinne, allerdings durch die Sperrfrist mit 30% Kürzung.

Deine Freundin muss sich einmal schlau machen, welche Zuschüsse sie in den drei Monaten sonst noch beantragen kann, z.B. Wohngeld. Wobei sie idealerweise natürlich einfach schnell wieder einen neuen Job findet.

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» gilowyn » Beiträge: 169 » Talkpoints: 7,80 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bei triftigen Gründen kann eine Sperrfrist vermieden werden. Triftige Gründe sind zum Beispiel Krankheit oder auch zusammenziehen von Ehepartnern. Da kann man kündigen, ohne sich eine Sperrfrist einzuhandeln. Sollte der Sachverhalt anders sein, so müsste man sich vorher schlau machen, ob eine Kündigung ohne Sperrzeit möglich ist. Da bietet es sich an, sich mit dem Arbeitsamt vor der Kündigung in Verbindung zu setzen, um eine Vermeidung der Sperrzeit auszuhandeln.

» laskall » Beiträge: 129 » Talkpoints: 0,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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