Kindergeldnachzahlung für 2007 wichtige Frage
Hallo,
anfang September klärte mich die Familienkasse darüber auf das mir für das Jahr 2007 Kindergeld zustand, weil ich mein Hauptschulabschluss nachgeholt habe. Nun habe aber zu diesen Zeitpunkt Hartz4 bezogen und das bei der Familienkasse angegeben. Musste nun sämtliche Unterlagen wie Hartz4 Bescheide usw. abgegeben.
Da ich seit dieses Jahr Sep. nicht mehr beim Jobcenter gemeldet bin da ich eine Ausbildung mache, bin ich aktuell auch wieder Kindergeld berechtigt.
Nun mein aktuellen Kindergeldbescheid habe ich schon erhalten nachdem meine Mama und Ich einen Abzweigungsantrag gestellt haben.
Aber für das Jahr 2007 nichts, kein Schreiben und kein Geld, kann es sein das die sich gleich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt haben und das Geld gleich dorthin gezahlt haben? Und wenn ja setzt man mich darrüber in Kenntnis? Oder müssen sie das Geld an mich oder meine Mutter auszahlen?
Wie ist das jetzt eigentlich das wenn sie das an meine Mutter oder mich zahlen müssen, gilt da schon der Abzweigungsantrag sodas ich das Geld auf mein Konto bekommen würde oder bekommt das Geld für 2007 meine Mutter noch auf ihr Konto weil der Abzweigungsantrag wurde ja erst im Sep. 08 gestellt.
Bin jetzt hin und her gerissen ob ich die auf die Bearbeitung meines Kindergeldes für 2007 mit einem Schreiben nochmal Aufmerksam machen soll oder ob das vielleicht schon mit dem Jobcenter geklärt ist denn die haben ja anhand meiner Hartz4 Bescheide die Adresse und Name vom Amt und ob ich bzw. meine Mutter vielleicht noch Information darüber bekommen?
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mfg
Hallo.
Es würde mich sehr verwundern, wenn du für das Jahr 2007 tatsächlich noch Kindergeld erstattet bekommen würdest. Im Allgemeinen gilt die Regel, daß maximal 6 Monate rückerstattet werden.
Davon abgesehen wundere ich mich, daß die Arge bei deinem Bezug von ALG2 nicht geprüft hat, ob dir Kindergeld zusteht. Eigentlich sind sie ja immer sehr erpicht darauf, die unterstützenden Leistungen so gering wie möglich zu halten.
Ich würde der Kindergeldstelle noch 2 Wochen frist geben und mich dann einmal im eigenen und im Interesse der Arge erkundigen, in wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist.
Kindergeld kann man für 4 Jahre rückwirkend beantragen. Möglicherweise ist ein Brief oder Fragebogen von oder an die KG-Kasse (Familienkasse) verloren gegeangen. KG wird m. W. nur an Personen, nicht aber an andere Behörden gezahlt. Einfach mal einen Brief mit den entsprechenden Fragen an die KG-Kasse schreiben.
Kindergeld gibt es für eine Ausbildung, aber auch schon für die Wartezeit, bis die Ausbildung dann endlich (z. B. im August) beginnt. Einfach für diese Zeit beantragen!
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