Handy Vertrag bei "VictorVox"
Hallo!
Ein Bekannter , nennen wir ihn mal X.Y. bekam am Samstag ein Schreiben von einem Inkassobüro. Darin wird angedroht, dass eine Kontopfändung gemacht wird. X.Y hat Zeit bis zum 18.11. sich zu dem Fall zu äussern. X.Y hat heute mit dem Inkassobüro gesprochen und gefragt, was das für ein Vertrag ist, denn er hat nie was mit "Victor Vox", Handyanbieter zu tun gehabt und weiß nichts von einem Vertrag. X.Y hat auch nie irgendwelche Rechnungen oder Mahnschreiben erhalten. Das Schreiben vom Inkassobüro ist das erste Schreiben, was er bekommt.
Das Inkassobüro gab ihm eine Adresse, wo Rechnungen und Mahnschreiben wohl hingegangen sind und das ist die Adresse und der Name von einem ehemaligen Kumpel. Nennen wir diesen Kumpel mal Z.X. Der Handyvertrag selber ist angeblich auf X.Y mit der Adresse des Kumpels gelaufen und die Rechnungsadresse ist auf Z.X mit der gleichen Adresse. Bisher konnten auch alle Mahnungen usw. zugestellt werden. Nur das Inkassobüro konnte ihren Brief nciht zustellen, weil X.Y angeblich unbekannt verzogen ist.
Der Handyvertrag wurde angeblich 2005 gemacht und 2007 gekündigt. Zu dem Zeitpunkt haben X.Y und Z.X keinen Kontakt mehr gehabt .Angeblich ist alles per e-mail gelaufen. Die offenen Zahlungen wurden aber von Z.X niemals bezahlt und so steht X.Y nun da und soll was zahlen, was er nie gemacht hat.
Seine Rechtschutzversicherung meint, dass X.Y nun das Inkassobüro erst mal per Einschreiben kontaktieren soll. Sämtliche Unlagen müsste das Inkassobüro dann zusenden.
Ist es sinnvoll auch die Firma "Victor V." zu kontaktieren und Unterlagen anzufordern? Erst, wenn die Unterlagen da sind, kann X.Y zu einem Anwalt gehen. Wie kann es sein, dass jemand fremdes einen Handyvertrag auf X.Y machen konnte und das so lange laufen lassen. X.Y hat ja nie bei Z.X gewohnt. Es wart nur ein Kumpel.
Meint ihr, dass X.Y aus dieser Zahlung rauskommen kann ohne dass er die geforderten fast 200 Euro auch zahlen muss? Laut Inkasso wurde der Vertrag aus X.Y geschrieben und die Rechnung ging an Z.X. Da aber Z.X nicht mehr zahlte kommt jetzt das Inkassobüro auf den , der im Vertrag steht und das ist X.Y.
Wie soll sich X.Y nun weiter verhalten? Soll er auch Z.X verklagen? Ist es möglich ohne Unterschrift und Ausweis per Internet einen Handyvertrag abzuschliessen und da einen anderen Namen anzugeben? Oder wie hat Z.X . das angestellt?
Sollte das ganze passiert sein, würde ein gang zum Anwalt sicher nicht verkehrt sein. Ist das ganze nur theoretischer natur, gibt es einige Sachen, die einen stutzig machen.
Zum einen, wie kommt das Inkassobüro darauf, die Person X.Y zur Zahlung der offenen Forderungen anzuzeigen? Nur weil dieser angeblich unterschrieben haben soll? Daher, auch dessen, das die Frist absolut unangemessen gewählt wurde, sofort dem Schreiben widersprechen mit der Bitte, die entsprechenden Unterlagen (Verträge) zukommen zu lassen. Desweiteren, ab zum Anwalt und das ganze dort schriftlich festhalten. Sollten die Unterlagen nicht zugesendet werden, durch den Anwalt eine Gegenklage anstimmen. Sollten die Unterlagen ankommen, diese sofort prüfen und im Falle des Falles eine Klage gegen Z.Y richten wegen Urkundenfälschung, wenn X.Y diese Verträge nicht unterschrieben hat.
Wenn bewiesen werden kann, das X.Y keine Unterschriften geleistet hat, dann hat das Inkasso ein Problem und darf seinerseits mit einer Gegenklage rechnen. Aber wie gesagt, ohne Anwalt wird da keiner weiterkommen.
Hallo !
Die Rechtsschutzversicherung von X.Y. hat X.Y erst mal nahegelegt es durch ein Schreiben an das Inkasso Büro selber zu regeln und sich dann wieder bei der Rechtschutzversicherung zu melden, ob sie auch den Anwalt dann übernimmt.
X.Y hat nie einen Vertrag bei der o.g. Firma unterschrieben. Auf der HP des Betreibers kann man aber auch Verträge online machen und auch das hat X.Y nie gemacht.
Stutzig hat X.Y es gemacht, dass der Vertrag auf seinen Namen, aber auf der Adresse seines Kumpels die ganze Zeit gelaufen haben soll und die Rechnungs sollte an den Kumpel Z.X. gehen. Da aber der Brief vom Inkasso Unternehmen von Z.X nicht angenommen wurde und er ungeöffnet und unbekannt verzogen zurückkam, hat das InakssoBüro sich nun an den Vertragsinhaber X.Y gewendet. Dieser hat aber nie irgendwas bekommen ausser dieses Inkasso Schreibens. Sonst hätte er ja schon eher dagegen angehen können. X.Y hat noch nie ein Vertraghandy besessen.
Das ganze ist wirklich passiert und mich selber machen die nur 3 Tage Wiederspruchsrecht gegen das Inkassoschreiben auch sehr stutzig.
Laut Rechtschutzversicherung darf X.Y. aber noch keinen Anwalt einschalten. Snaonsten zahlt die Rechtschutz nicht und X.Y hat keinen Geld für einen Anwalt.
Komische Rechtschutzversicherung. Aber dann eben der Forderung widersprechen und begründen, das man gerne die Dokumente haben möchte, auf denen hervorgeht, das X.Y diesen Vertrag auch unterschrieben hat. Zeitgleich auf die Situation sachlich und klar formuliert hinweisen, wie das ganze zustande gekommen sein könnte.
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