Antrag auf Mahnbescheid stellen

vom 14.11.2008, 22:40 Uhr

Ein Kunde für den ich vor ein paar Monaten gearbeitet habe kann oder will mich nicht bezahlen. Mir wurde geraten einen Antrag auf einen Mahnbescheid einzugeben. Bisher hatte ich noch nie Probleme mit dem Kunden und daher scheue ich mich das gleich über das Gericht laufen zu lassen.

Nun will ich aber keine Fristen verstreichen lassen, auf was muss ich achten damit mir meine Forderung nicht verjährt. Reicht es wenn ich erst mal eine Mahnung schreibe?

» Nutzri » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »



Kannst du den Kunden nicht erst einmal kontaktieren und fragen, was los ist? Offensichtlich kennst du ihn ja schon länger, wenn du schreibst, dass du noch nie Probleme mit ihm hattest. Meist ist diese Art doch für beide Seiten angenehmer. Vielleicht ist dein Kunde unerwartet in Schwierigkeiten geraten und traut sich nicht recht, sich mit dir diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Es kann aber sein, dass er es dir sagt, wenn du ihn freundlich anrufst und fragst. Eventuell kannst du dann mit ihm eine Vereinbarung bezüglich der Rechnungsbegleichung treffen.

Unter Umständen hilft ein Angebot von Abzahlungsraten von deiner Seite. Wenn das für dich nicht in Frage kommt, würde ich nicht gleich einen Mahnbescheid erwirken, da reicht erst einmal eine Mahnung. Wenn ich mich nicht irre, liegt die Verjährung bei drei Jahren, bin da aber nicht ganz sicher, ob sich das in letzter Zeit verändert hat. Durch eine schriftlich Mahnung läuft die Verjährungszeit jedenfalls neu an und läuft dann wieder eine bestimmte Zeit.

» herbsttag » Beiträge: 67 » Talkpoints: 0,16 »


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