Private Krankenversicherung zahlt keine Psychotherapie!
Hallo miteinander,
ich bin gerade total wütend auf meine Krankenkasse. Ich bin privat versichert und habe in meinem Vertrag drinstehen, dass psychotherapeutische Behandlungen finanziell übernommen werden, bis zu 20 Stunden pro Jahr. Heute habe ich die Abrechnung bekommen – es werden von meinen Stunden aber nur 7 bezahlt!
Wie kann denn das sein? Ich mache die Therapie ja nicht zum Spaß, ich wurde sexuell missbraucht und möchte und muss meine Erlebnisse mit Hilfe der Therapie aufarbeiten. Kann die Krankenkasse einfach weniger bezahlen als im Vertrag steht? Oder gilt da vielleicht irgendein Sonderfall, den ich überlesen habe? Vielleicht kann mir ja jemand von euch etwas dazu sagen.
Hallo,
kann es sein das die Vergewaltigung bereits stattgefunden hat bevor die Private Krankenversicherung abgeschlossen wurde? Dann könnte ich es mir erklären, da die Private Krankenversicherung ja vor Vertragsabschluss nachfrägt welche Vorerkrankungen vorhanden sind um das Risiko einer teuren Behandlung abzuwägen.
Wenn die Vergewaltigung also vor dem abschluss der PKV statt gefunden hat, kann es sein das die PKV jetzt sagt "Na das hätten sie angeben müssen das sie deswegen in Behandlung gehen wollen". Ansonsten muss die PKV sich schon daran halten was im Vertrag steht.
LG Celcite
20 Stunden im Jahr sind aber für eine Psychotherapie nicht viel, finde ich. Wusstest du vor Vertragsabschluss das eine psychische Belastung besteht? dann werden die da eventuell drauf pochen.
Ansonsten. Bei uns werden über psychiatrische Institutsamblulanzen auch Therapien angeboten. Die übernehmen die ärztliche Betreuung im Bereich Psychiatrie, diverse andere Therapieangebote und eventuell auch Gesprächstherapien.
Hast du die Tat angezeigt? Dann könntest du auch über den weissen Ring Hilfe bekommen. Die helfen ja Opfern von Straftaten. Eine ferne Bekannte von mir hat von denen Geld bekommen um ihre Therapiestunden zu bezahlen.
Ich würde noch mal genauer den Vertrag studieren, ob vielleicht irgendwelche Ausschlusskriterien bestehen. Das kann speziell zu der Therapieform, aber auch allgemeiner gefasst sein. Eventuell wäre auch eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale sinnvoll. Vor diesem Schritt würde ich aber erstmal die Versicherung um Aufklärung bitten.
Wie hat denn die Krankenversicherung diese nur anteilige Erstattung begründet? Ich arbeite selbst bei einer Privaten Krankenversicherung und wenn aus bestimmten Gründen ein Teil der Rechnung nicht erstattet werden kann, wird der Kunde selbstverständlich entsprechend informiert damit er auch nachvollziehen kann, warum er keine volle Erstattung bekommt.
Hat denn die Versicherung einen entsprechenden Antrag für die Erstattung der Therapie bekommen bzw. irgendwelche ärztlichen Berichte, anhand derer sie die medizinische Notwendigkeit der Therapie überprüfen kann? So etwas ist eigentlich eine Grundvoraussetzung für eine Erstattung.
Ansonsten hat die Versicherung vielleicht vorerst nur 7 Sitzungen erstattet und benötigt zur weiteren Prüfung eben erst mal noch entsprechende medizinische Unterlagen. In diesem Fall wäre das ja keine Ablehnung der noch offenen 13 Behandlungen, sondern die Bearbeitung wird erst einmal zurückgestellt, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
Wenn allerdings eh nur maximal 20 Therapieeinheiten erstattet werden, sollte sich der Prüfungsaufwand meiner persönlichen Meinung nach trotzdem noch in Grenzen halten, da die Kosten für die Versicherung ja doch überschaubar sind.
Hallo, das sehe ich genauso. Wenn etwas gestrichen wird ist eine Begründung fällig und nicht nur der lapidare Satz, dass dafür keine Leistung gezahlt wird. Noch eindeutiger ist hier die Kürzung auf sieben Sitzungen. Das kann nicht einfach so entschieden werden. Die Vertragsbedingungen müssen ja jedem ausgehändigt werden, neuerdings hat mein Versicherer mir sogar eine CD-ROM mit allen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt. Natürlich wird nur das bezahlt, was auch versichert wird, das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich und je nach Beitragszahler unterschiedlich. Manchmal werden auch Einschränkungen gemacht, dass nach ein paar Sitzungen ein bestimmter Gutachter darüber entscheidet, ob ein Krankheitsbild vorliegt.
Ich würde da nicht locker lasse, denn es handelt sich sicher nicht nur um eine unbedeutende Summe. Auch bei kleineren gestrichenen Posten lasse ich nicht locker, wenn ich damit nicht einverstanden bin.
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