Handy Vertrag kündigen vor Ende der Vertragslaufzeit?

vom 14.11.2008, 22:53 Uhr

Leider hat X sich einen Handy Vertrag andrehen lassen und erst hinterher gemerkt wie teuer X das alles kommt. Aber X hat mich davon blenden lassen dass X einen Laptop mit dazu bekommt. Nun hat X den Vertrag am Hals und will da wieder raus, der geht aber über 2 Jahre und es sieht so aus als wenn X da nicht so einfach rauskomme.

Was wenn X einfach nicht zahlt - geben die dann irgendwann auf und lassen X raus?

» Nutzri » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Wenn X nicht zahlt, werden sie das Geld trotzdem fordern. Denn X hat einen Vertrag und ich denke nicht, dass X da eher rauskommt.

X sollte bei dem Anbieter anrufen und frage nach, was X machen kann. Sie werden X bei Nichtzahlung garantiert nicht in Ruhe lassen. Die Schulden werden immer höher und es kommen noch Mahngebühren usw. dabei. Da wird X wohl die 2 Jahre durch müssen und zahlen müssen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Nutzri

Die Einzige Möglichkeit wäre, wenn X die Grundgebühren die noch bis zum Vertragsende anfallen, als Einmalzahlung zahlt. Manche Anbieter machen dies aus Kulanz aber ich denke nicht, dass X das helfen würde. Leider kann man nicht ohne weiteres aus dem Vertrag aussteigen.

Wenn X die Rechnungen nicht zahlt, werden sie X viele Mahnungen schicken und dann nach der x. eine Kündigung. Das Problem ist daran, dass X dann dem Anbieter Schadensersatz zahlen muss. Außerdem geben manche Anbieter den "Fall" gerne schnell an Inkassobüros ab.

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn die Person X versäumt hat, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, dann hat die Person X leider keine guten Aussichten schnellstmöglich aus dem teuren Vertrag herauszukommen. Daher würde ich Person X immer dazu raten, jeden abzuschließenden Vertrag genau durchzulesen, ehe es zu einem bösen Erwachen kommt.

Der Anbieter wird X weitere Mahnungen zusenden, wenn Person X seine Handyrechnung nicht begleicht. Nach der 3. Mahnung wird es dann sehr unangenehm für Person X werden und das Telefonunternehmen wird dann andere Schritte einleiten und das Geld durch Dritte einfordern. Eine verbindliche Rechtsbelehrung für Person X ist das aber nicht.

» ps-mieze » Beiträge: 457 » Talkpoints: 0,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Rechtlich ist X, wenn alles korrekt abgelaufen ist, in der Klemme und hat normalerweise nicht sehr gute Chancen aus dem Vertrag raus zu kommen. Ich weiß jedoch von einem Handyvertrag, dass man probieren kann, durch Mangel an den Serviceleistungen den Vertrag frühzeitig zu kündigen. Bei einem Handyvertrag hat das gut geklappt. Man muss den Leuten Druck machen, und keinesfalls Mahnungen abwarten.

Sag denen, dass du mit den Leistungen nicht zufrieden bist und biete an, den Laptop selbstverständlich zurückzugeben. Wenn es gut läuft, kannst du die vorherigen Zahlungen Wett machen, aber daran würde ich vorerst nicht glauben.

Viele grüße

» nick1 » Beiträge: 373 » Talkpoints: -8,69 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Person X kann auch wie oben beschrieben, viel Druck und Unzufriedenheit an der Hotline kundgeben. X müsst aber sehr selbstbewusst und deutlich auftreten und wirken. In der heutigen Zeit, wo die Serviceleistungen immer weiter aus Kostengründen gekürzt werden, ist es sehr schädlich, wenn jemand zum Beispiel damit an die Presse gehen will. Das er damit wenig erfolg haben wird, ist dem Anbieter auch klar, aber wenn Person X schon soweit gehen würde, ist nicht auszuschließen, dass er nicht andere einschneidende Sachen macht, um dem Anbieter zu schaden.

Person X muss sehr deutlich am Telefon werden und uneinsichtig wirken.

Bei manchen DSL Anbietern wird dann sofort der Vertrag aus Kulanz gekündigt (inoffiziell natürlich).

Ich wünsche X viel Glück !

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähm, ihr überseht einen kleinen Punkt. X hat eine Unterschrift geleistet und ist, wenn nicht gerade minderjährig, voll geschäftsfähig. Will sagen, das er, wenn er eine Unterschrift geleistet hat, er den Vertrag nicht einfach stornieren kann, nur weil der Vertrag zu teuer ist.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, den Vortrag vorzeitig zu beenden, aber auch nur, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen.
a) Der Vertrag wurde online abgeschlossen und die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist nicht durch den Kunden vorzeitig negiert worden oder noch nicht abgelaufen.
b) Bestimmte Leistungen des Vertrages werden nicht erbracht (und dazu zählt nicht die Inkompetenz einer Hotline oder falschversprechen eines Shops, sondern gravierende technische Mängel oder fehlende Netzversorgung. Dies muss aber so angezeigt werden, das der Provider darauf reagieren kann und das ganze beheben kann).

Selbst die vorzeitige Errichtung alle anfallenden Grundgebühren wird im Regelfall den Vertrag nicht beenden, da der Provider ja immer noch davon ausgeht, das die Karte genutzt wird und somit Airtime und Umsatz anfällt.

Ansonsten hat X keine Möglichkeit, aus einem Vertrag entlassen zu werden vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Normalerweise sollte man sich vor der Unterschrift informieren, wie die Konditionen des Vertrages sind und sich nicht blenden lassen, aber die Gier macht ja bekanntlich blind.

Und die Gebühren einfach nicht zu zahlen, wird zwar irgendwann den Provider dazu nötigen, diesen Vertrag zu kündigen, aber zeitgleich wird X mit Mahnungen, Inkasso oder einer Anklage überzogen, zeitgleich gibt es einen netten Schufaeintrag (somit wird es schwerer, irgendetwas auf Kredit oder ähnliches zu bekommen) und nebenbei wird es einen eintrag in den FPP (Fraud Pool Protection) geben, den alle Netzbetreiber und Provider zusammen betreiben. Wer einmal negativ dort drin steht, wird in der Regel keinen Handyvertrag mehr bekommen. Ob einem das ganze wirklich wert ist, nur weil man es nicht schafft, einen Vertrag vernünftig vor Unterschrift zu lesen?

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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