Brief vom Jobcenter erhalten

vom 13.11.2008, 19:04 Uhr

Hallo,

Als erstes mal eine Frage was ist ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid?

Weil ich nicht weiß wie ich den Text richtig deuten soll, schreibe ich ihn hier mal rein und vielleicht kann ihn mir ja jemand mal erläutern.

Die Entscheidung vom 24.01.2007,28.03.2007, 11.07.2007, 08.10.2007, 23.01.2008, 07.02.2008, 18.05.2008 und 09.07.2008 über die Bewilligung von Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden vom 01.04. bis zum 30.04.2007, vom 01.10. bis 30.11.2007, vom 01.03. bis 31.07.2008 und vom 01.09. bis 30.09.2008 für sie teilweise in Höhe von 653,24€ aufgehoben?

Verstehe ich das richtig das die das jetzt zurück haben wollen? Denn ich blicke da nicht ganz durch?

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ein Aufhebungsbescheid bedeutet soviel wie, dass du von nun an bestimmte Leistungen (beispielsweise ALG II) nicht mehr bekommst. Und ein Erstattungsbescheid bedeutet, dass du Geld zurückbezahlen (-> erstatten) musst. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn du per Zeitarbeitsfirma für einen Monat einen Job hattest oder ähnliches. Die für diesen Monat überwiesene Unterstützung muss dem Amt dann wieder erstattet werden.

Falls du Erkundigungen einziehen willst ob das dir zugesandte Schreiben so in Ordnung ist oder sowas möchte ich dich schonmal vorsorglich darauf hinweisen, dass in einem Forum wie z. B. Talkteria keine kostenlose Rechtsberatung unternommen werden darf ;)

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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