abgelaufene Druckerpatrone bei Amazon verkauft und nun Ärger
Hallo
Herr X (ein privater Verkäufer mit einem "Amazon-Shop") hat ein eine abgelaufene Druckerpatrone bei Amazon verkauft. Er hat diese als "Neu" verkauft, da sie ja quasi noch neu, Original eingeschweißt und ungeöffnet ist. Ausserdem hat er klar und deutlich in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen, dass die Patrone von xx/2006 ist.
Nun hat sich der Käufer gemeldet und beschwert sich über eklatante Mängel der Patrone. Der HP Kundenservice hat ausdrücklich davon abgeraten, diese Patrone zu verwenden. Ausserdem fordert er von Herrn X, innerhalb von 7 Tagen eine Patrone zu liefern, die nicht abgelaufen ist. Herrn X drohe sonst Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.
Herr X ist nun verwirrt und fragt sich, was er machen kann und ob der Käufer im Recht ist
Kenne mich bei den genauen Angebotsverhältnissen nicht genau aus, übertrage das mal auf eBay und setze voraus, dass was dort üblich ist auch bei amazon marketplace üblich ist:
X ist m. E. im Recht, wenn die Patrone als neu verkauft wurde und die Ware nicht geöffnet wurde, sowie auf das Alter, sowie auf die Bestimmungen zum Privatverkauf verwiesen wurde (Keine Rücknahme, Privatverkäufer, Garantie usw.).
Der Käufer könnte nur dann auf einer Rückabwicklung bestehen falls X ihn über den Zustand der Ware getäuscht hat, z. B. Ware geöffnet, Mängel bekannt und verschwiegen usw. Da die Ware ungeöffnet war konnten X keine Mängel bekannt sein, die er hätte verschweigen können, außer es handelt sich hierbei um Ware aus Reklamation usw.
Gut zu wissen wäre der genaue Vertragsgegenstand - ist dieser nur die Patrone, die genau beschrieben wurde (ungeöffnet, OVP, Alter) so wurde m. E. der Vertrag erfüllt, da genau dieser Vertragsgegenstand geliefert wurde - Nichterfüllung bestünde nur bei Lieferung eines anderen Vertragsgegenstandes. Für Privatverkäufer gelten zudem eingeschränkte Haftungs und demzufolge auch Rücknahmebedingungen.
EDIT: Zur abgelaufenen Ware - ist im Grunde irrelevant, denn Neuware gibt es juristisch gesehen nicht wirklich, sondern mehr oder weniger nur Gebrauchtwaren. Gebrauchtwaren sind alle Waren die ihrem Zweck nach eingesetzt wurden, also in Gebrauch waren. Da dies hier nicht der Fall war, ist die Ware trotz Ablauf als neu anzusehen.
In der Bucht gibt es ja immer wieder mal Anbieter, die eine defekte/abgelaufene Ware verkaufen wollen. Meist wird das auch entsprechend gekennzeichnet, aber meist so klein und versteckt, dass ein erwachsener Mensch diesen Passus nur mit Mühe findet. Sollte dies hier der Fall gewesen sein, dann würde ich zumindest die moralische Verpflichtung seitens des Verkäufers hervorstreichen wollen.
Über die genaueren juristischen Begebenheiten gibt es hier im Forum sicher kompetentere Ratgeber, da enthalte ich mich einer Meinungsäusserung.
Ich stelle jetzt mal die Frage in den Raum, ob eine Person mit einem "Amazon-Shop" noch als privater Verkäufer gilt oder nicht. Das hätte dann natürlich einen grossen Einfluss, zumindest in der deutschen Rechtssprechung. Kann das jemand im Forum genauer erläutern? Ich hätte mir jetzt gedacht, dass jemand der einen "Shop" betreibt eben kein privater Verkäufer mehr ist, da ich als Laie einen "Shop" als einen Laden definiere, und ein Laden"Besitzer" macht in meinen Augen keinen Privatverkauf. Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.
AppleFan08 hat geschrieben:Ausserdem hat er klar und deutlich in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen, dass die Patrone von xx/2006 ist.
Stand in der Artikelbeschreibung wirklich, dass die Patrone VON xx/2006 ist? Wenn das so ist, würde ich dem Shopbetreiber in den Hintern treten. Von XX ist nicht das selbe wie haltbar/verwendbar BIS XX. So wie es da steht, geht man davon aus, dass die Patrone 2006 abgefüllt worden ist. Was mich an der Sache am meisten stört ist, dass man Teile verkauft die andere gar nicht mehr benutzen können. Wenn als Artikelmerkmal NEU angegeben wurde, lesen viele nicht mehr weiter.
Sollte dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen sein MUSS er den Verkauf rückgängig machen. Sachmangelhaftung gilt auch für Privatverkäufer.
Ich hab eine Verpackung von einer HP Patrone hier liegen. Da steht hinten drauf wo sie hergestellt wurde und bis wann sie eingesetzt sein sollte. Weiterhin steht auch drauf, das man sie bis maximal 6 Monate nach dem genannten Termin noch verwenden kann bzw. das es in diesem Zeitraum eine limitiere Gewährleistung durch den Hersteller gibt. Was das genau beinhaltet steht dann in der Packungsbeilage.
Im Endeffekt hat die Patrone also ein Verfallsdatum von XX.2006 plus 6 Monate. Man sollte sie also nicht mehr verwenden, wenn man sie jetzt gekauft hat. Der Verkäufer hat also Originalverpackte, ungeöffnete Ware angeboten, die aber eben schon abgelaufen war. Und das war ihm bewusst, als er dieses Angebot veröffentlicht hat. In meinen Augen ist das eine Täuschung, denn ein Herstellungsdatum steht ja nicht auf der Schachtel.
Punktedieb hat geschrieben:In meinen Augen ist das eine Täuschung, denn ein Herstellungsdatum steht ja nicht auf der Schachtel.
Wenn man schon Begriffe verwendet sollte man auch deren Bedeutung kennen - nach § 123 BGB setzt der Vorwurf der arglistigen Täuschung (Täuschung allein gibt`s überhaupt nicht) unter der man einen Vertrag anfechten kann seitens des Täters Vorsatz voraus.
Wenn alle Daten in dem Angebot angeführt waren ist das also keine arglistige Täuschung mangels Vorsatz!
Ob nun arglistig oder nicht, ist doch mal nebensächlich. Ich hab ja auch nicht mit Gesetzen um mich geworfen, sondern nur mit meiner Meinung.
Und die Daten waren eben nicht richtig im Angebot aufgeführt, wenn die Ausführungen vom Threaderöffner stimmen. Denn auf den Verpackungen steht definitv kein Herstellungsdatum sondern eine Art Verfallsdatum. Also wurde wissentlich eine falsche Angabe in das Angebot gesetzt, was ja dann wieder Vorsatz ist. Oder?
Deine Meinung hat nichts mit dem Thema zu tun - soll ich mich jetzt auch über den HP Kundenservice und dass man da 14 Cent / Minute zahlen darf auslassen, nur weil der mal erwähnt wird, aber das nichts mit der Frage zu tun hat?
Richtig - auf HP Verpackungen steht nicht das Herstellungsdatum sondern das Verbrauchsdatum, sowie auf der HP Homepage und in der beiliegenden Produktbegleitung dass die Patrone spätestens 6 Monate danach verbraucht worden sein sollte. Nur ist das keine arglistige Täuschung unter Vorsatz sondern m. E. lediglich ein error in forma, nicht ein error in re. Wissentlich kann gar keine falsche Angabe in das Angebot gesetzt werden, weil das Herstellungsdatum gar nicht bekannt oder auf der Packung vermerkt ist, sondern eben nur das Verbrauchsdatum.
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