Darf man auf der Homepage Werbung machen?

vom 11.11.2008, 19:06 Uhr

Darf man auf einer privaten Homepage Werbung machen, ohne dass das Finanzamt da etwas einzusetzen hat?

A hat ein sehr interessantes Partnerprogramm gefunden, das A auch gerne in Anspruch nehmen würde. A müsste dazu auf seine rein privat verwendete Homepage einen Werbebanner setzen, und bekäme für das, was über seine HP verkauft würde, eine Provision.

Ich möchte eigentlich wissen, ob A diese Einnahme, falls es denn eine gäbe, beim Finanzamt angeben muss, denn Steuern hinterziehen möchte A natürlich nicht. Die Frage ist, ob sich diese Provision noch lohnt, wenn sie versteuert werden muss.

» Monti » Beiträge: 3 » Talkpoints: 2,17 »



Egal wie die Homepage von A aufgebaut ist (da hier vielleicht schon Voraussetzungen für eine kommerzielle Homepage bestehen auch ohne Werbung): spätestens wenn A Werbung in irgendeiner Form draufpackt ist sie es.

Gewinnstreben / Gewinnerwartung usw. (auch wenn man mit der Werbung nichts verdienen sollte) sind im Grunde eines der Grundmerkmale einer kommerziellen Homepage. Oder anders: Solang A die Homepage nur Geld kostet ist sie ein Hobby (wie gesagt, je nachdem), solange mit ihr Gewinne in irgendeiner Form erwirtschaftet werden oder nur die Absicht besteht mit dieser Gewinne zu erwirtschaften ohne dass sie Gewinne erwirtschaftet ist ein Kennzeichen für ein Gewerbe (da "Einkünfte aus Gewerbetrieb").

Inwiefern A diese beim Finanzamt angeben muss kommt auch auf den konkreten Fall an - unter gewissen Umständen geht das vielleicht noch als Nebeneinkommen durch, unter anderen (was wesentlich öfter der Fall ist) als Nebengewerbe welches von A angemeldet werden muss. Angeben muss man es auf jeden Fall - darauf hoffen, dass das Finanzamt nichts merkt würde ich an As Stelle nicht, denn derjenige der auf der Homepage wirbt setzt diese Kosten ab oder führt diese auf und das Finanzamt überprüft dann auch gern mal beide Seiten.

A darf also Werbung machen, dass kann ihm ja niemand verbieten (außer der Anbieter selbst) nur muss A es auch melden. Meldepflicht besteht immer, egal ob dann tatsächlich versteuert wird oder nicht, und wie und was.

Achso, zur Klärung wann gewerblich / wann privat:
- Werden durch die Einnahmen Überschüsse erzielt ist es gewerblich und unterliegt der Ertragsbesteuerung. Hier ist es ebenfalls egal ob in der Realität Überschüsse erzielt werden - besteht nur die Möglichkeit dass Überschüsse erzielt werden reicht das bereits aus.
- Werden durch die Einnahmen keine Überschüsse erzielt und besteht auch nicht die Möglichkeit hierzu fällt das unter "private Lebensführung". Kann man in der privaten Steuererklärung unter sonstige Einkünfte angeben - Anlage SO, Zeile 8 & 11.

Und generell zur Gewerblichkeit: Eine Seite ist immer dann als gewerblich und umsatzsteuerpflichtig einzustufen, wenn:
- man selbständig handelt,
- man dauerhaft Einnahmen erzielt,
- man dies nach außen kundtut.
Trifft alles auf Online Werbung jedweder Art zu, daher ist eine Seite mit Werbung stets eine gewerbliche Seite.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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