Unterhalt für studierende Kinder?

vom 10.11.2008, 22:13 Uhr

Die beiden Kinder von X sind jetzt 20 und 22 Jahre alt. Vom Vater F der Beiden hat X mich schon vor etwa fünf Jahren getrennt. Und bisher hat X es auch gut ohne ihn geschafft. Nun studieren allerdings beide Kinder und die Kassen von X sind nahezu leer. Aber natürlich möchte X ihnen auch das Studium ermöglichen können.

Ist der Vater F der beiden verpflichtet zum Unterhalt für studierende Kinder? Oder kann man ihn da nicht zur Rechenschaft ziehen? Die letzten jahre hat F sich ja nicht um die beiden gekümmert.

» Nursultan » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Unterthaltspflichtig für die beiden Kinder wäre F auf jeden Fall gewesen. Da kann auch die Mutter X nicht drauf verzichten. Das wäre nciht rechtens. Die Kinder sind aber volljährig., Also müssen sie ihren Unterhalt geltend machen und dafür sollten sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich erst mal mit einem Beratungsschein (dem man bei Gericht bekommt) beraten lassen. Der Schein kostet 10 Euro.

Für die weiteren Sachen, die der Anwalt macht, damit der Unterhalt geltend gemacht wird, brauchen die Kinder von X und F nur einen Schein unterschreiben für Prozesskostenhilfe. Denn die 2 werden ja kein Geld haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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